Unabhängige Überprüfungen von Steuerbescheiden kommen immer wieder zu dem Ergebnis, dass vonseiten der Finanzbeamten Fehler gemacht werden. Erhält der Steuerzahler zu wenig Geld vom Finanzamt und geht nicht in den Widerspruch, wird der Bescheid rechtskräftig. Dieser kann nach dem Ende der Widerspruchsfrist in der Regel nicht mehr angefochten werden.
Aus diesem Grund ist es wichtig, den Steuerbescheid nach dem Erhalt sofort zu überprüfen. Ein Widerspruch ist binnen einer Monatsfrist möglich. Er muss schriftlich oder zur Niederschrift beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Die Beweislast für den Eingang liegt beim Steuerpflichtigen, also sollte der Widerspruch so abgesendet werden, dass ein Nachweis vorhanden ist. Wir erklären, welche Handlungsmaßnahmen mit einem fehlerhaften Bescheid hinsichtlich Ihrer Steuer möglich sind.
Widerspruch einlegen
Viele Steuerpflichtige verzichten auf die Hilfe eines Steuerberaters und machen ihre Steuererklärung selbst. Besonders Geringverdiener oder Studenten erarbeiten ihre Steuererklärung aus Kostengründen selbständig. In diesem Fall ist es wichtig, sich mithilfe eines Steuerprogramms oder einer Steuertabelle einen Überblick zu verschaffen. Es gilt abzuschätzen, wie hoch eine erwartete Steuerrückzahlung ausfallen kann. In den Steuerklassen I und IV kommt es in der Regel zu einer Rückzahlung, wenn Aufwendungen nachgewiesen werden können, die nicht in der Lohnsteuerkarte vermerkt sind. Dazu gehören beispielsweise die Fahrtkosten.
In der Steuerklasse III fließen die Grundfreibeträge von Ehemann und Ehefrau zusammen. Der Inhaber dieser Steuerklasse beansprucht somit den doppelten Freibetrag. Abhängig von den Aufwendungen, die gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden können, kann eine Nachzahlung gefordert werden, weil der Steuerabzug zu hoch war. Dies kommt vor, wenn der Partner aus Steuerklasse V nicht arbeitet und durch einen Steuerbescheid eine Rückforderung geltend machen kann. Wichtig ist, dass sich ein Steuerpflichtiger und unter Umständen eine Software zur Hilfe nimmt, um einen Anhaltspunkt zu haben.
Zu wenig Geld vom Finanzamt: In welchen Fällen kann Widerspruch eingelegt werden?
Grundsätzlich ist ein Widerspruch in einer Frist von einem Monat nach Kenntnisnahme möglich. Das Finanzamt kalkuliert eine Laufzeit der Post von drei Werktagen ein. Steuerbescheide werden nicht als Einschreiben zugestellt, sondern kommen mit der normalen Briefpost. In vielen Regionen beauftragen die Dienstleister einen externen Partner, sodass die Bescheide nicht mit der Deutschen Post zugestellt werden. Besteht der Verdacht, dass der Steuerbescheid falsch ist, weil Posten nicht berücksichtigt wurden, eine Nachzahlung gefordert wird oder die Gutschrift geringer ausfällt als erwartet, sollte Widerspruch eingelegt werden. Wichtig ist, die oftmals mehrseitigen Erklärungen im Steuerbescheid zu studieren. Dort gibt das Finanzamt Erklärungen ab, warum es die eine oder andere Entscheidung getroffen hat.
Welche Fristen sind bei Widerspruch zu beachten?
Die Frist für den Einspruch beträgt einen Monat. Sollte nicht bekannt sein, wann der Brief vom Finanzamt im Briefkasten gelegen hat, kann der Poststempel Aufschluss geben. Die Sendung gilt am dritten Tag nach dem Absenden als zugestellt. Ist der Briefumschlag nicht mehr vorhanden, weil der Steuerbescheid eingeheftet wurde, kann das Datum eine gute Orientierung bieten. In der Regel gibt das Finanzamt die Steuerbescheide spätestens am Tag nach dem Druck in die Post. Werden zu dem Erstellungsdatum drei Tage hinzugezählt, bietet dies eine sichere Grundlage für die Ermittlung der Widerspruchsfrist.
Der Widerspruch muss am letzten Tag um 24 Uhr beim Finanzamt eingegangen sein. Dabei ist es ausreichend, wenn der Widerspruch im Briefkasten liegt. Viele Finanzämter unterhalten spezielle Briefkästen. Ein Mechanismus sorgt dafür, dass alle Briefe, die vor 24 Uhr eingeworfen werden, in einem speziellen Fach Aufbewahrung finden. So weiß der Beamte der Poststelle beim Entnehmen der Briefe, wann sie eingeworfen wurden, und kann sie entsprechend stempeln. Im Zweifelsfall muss der Steuerpflichtige beweisen, dass er die Sendung rechtzeitig eingeworfen hat. Fällt der letzte Tag des möglichen Einspruchs auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag bis 24 Uhr.
Zu wenig Geld vom Finanzamt: Verjährung im Zusammenhang mit Steuerbescheiden
Eine Verjährung gibt es im Zusammenhang mit der Widerspruchsfrist nicht. Diese kann erst eintreten, wenn der Steuerbescheid rechtskräftig ist. Die Rechtskraft tritt ein, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Der Steuerpflichtige profitiert nur dann von der Verjährung, wenn der Steuerbescheid falsch war und das Finanzamt die offene Summe nicht eingefordert hat. Dies kommt durch die Digitalisierung und die damit verbundene automatische eingeleitete Vollstreckung von offenen Forderungen jedoch nicht mehr vor.
Wie und wo wird Widerspruch eingelegt?
Der Einspruch kann formlos schriftlich verfasst werden. Bei der Versendung mit der Post sollte in ein Einschreiben investiert werden. Nur dann gelingt der Nachweis, dass der Bescheid rechtzeitig abgesendet wurde.
Beim Verfassen des schriftlichen Widerspruchs sind folgende Dinge zu beachten:
- Vollständigen Absender angeben
- Steuernummer, die auf dem Steuerbescheid aufgeführt ist, angeben
- Widerspruch im Ganzen formulieren oder gegen einzelne Entscheidungen widersprechen
- Unterschrift handschriftlich unter den Widerspruch setzen
- Datum des Widerspruchs auf dem Schreiben vermerken
- Höfliche, professionelle Wortwahl bei Vermeidung von Umgangssprache
- Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren“ verwenden oder die des persönlichen Sachbearbeiters, wenn bekannt
- Schreiben mit der Formulierung „Hochachtungsvoll“ beenden
Ein Widerspruch kann vorab per Mail oder Fax gesendet werden. Dies gilt aber als Information. Rechtlich relevant ist der schriftliche Widerspruch. Er darf mit dem Computer verfasst, muss aber handschriftlich unterzeichnet werden. Eine Begründung kann allgemein formuliert werden. Wenn ein Fehler vermutet wird, ist ein Vermerk wichtig, sodass sich der Finanzbeamte daran orientieren kann.
Laufende Verfahren beim Bundesverfassungsgericht
Gelegentlich gibt es laufende Verfahren zu bestimmten Posten, die für mehrere Fälle gültig sind. Es ist empfehlenswert, sich über die jeweils laufenden Verfahren zu informieren. Mitunter werden Rückzahlungen aus vergangenen Steuerbescheiden nur auf Antrag gewährt. Da ein unkundiger Steuerzahler in diesen Fällen oftmals unsicher ist, hilft es, für Fragen und Probleme rund um die Antragstellung und den Finanzamt Widerspruch einen Steuerberater zu konsultieren.
Der Einspruch hatte Erfolg – Wie geht es weiter?
Ein erfolgreicher Widerspruch führt dazu, dass die strittige Summe vom Finanzamt an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden muss. Es kommt auch vor, dass die zu zahlende Summe an das Finanzamt niedriger ausfällt. Für die Zahlung haben Finanzamt und Steuerpflichtiger vier Wochen Zeit. Danach gilt das Widerspruchsverfahren als abgeschlossen.
Der Einspruch hatte keinen Erfolg – Die Konsequenzen
Wird der Widerspruch abgewiesen, sollte der Steuerpflichtige die Begründung gut durchlesen. Ist er der Meinung, dass der Widerspruch zu Unrecht abgewiesen wurde, bleibt ihm die Möglichkeit der Klage vor dem zuständigen Finanzgericht. Diese hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn das Finanzamt Fehler gemacht hat, die dem Gericht nachgewiesen werden können. Dies ist oftmals schwierig. Aus diesem Grund sollte ein zurückgewiesener Widerspruch vor Erhebung der Klage von einem Rechtsanwalt oder einem versierten Steuerberater überprüft werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Steuerpflichtige die Kosten des Verfahrens tragen muss, wenn die Klage keinen Erfolg gebracht hat.
Kosten und Gebühren
Im Zusammenhang mit dem Widerspruch können Kosten anfallen. Diese Kosten sind vor allem dann ein Ärgernis, wenn der Widerspruch unbegründet war und vom Finanzamt zurückgewiesen wird. Aus diesem Grund sollte ein Widerspruch nicht leichtfertig formuliert, sondern gut überdacht werden.
Zu wenig Geld vom Finanzamt: Muss ich bei Einspruch die vom Finanzamt geforderte Summe trotzdem zahlen?
Wenn das Finanzamt vom Steuerpflichtigen Geld in Form einer Steuernachzahlung fordert, hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die auf dem Steuerbescheid geforderte Summe innerhalb eines Monats an das Finanzamt gezahlt werden muss. Sollte sich der Widerspruch als erfolgreich erweisen, wird das Geld vom Finanzamt zurückerstattet. Mitunter ist es möglich, eine Stundung bis zur Bearbeitung des Antrags oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Beides sind Einzelfallentscheidungen und der Steuerpflichtige hat weder auf eine Stundung noch auf eine Ratenzahlung einen rechtlichen Anspruch.
Welche Kosten fallen jeweils bei Einspruch und bei einer Klage an?
Kosten fallen für den Einspruch nicht an, wenn dieser selbst formuliert wird. Entscheidet sich der Steuerpflichtige für die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder durch einen Steuerberater, muss er diese Kosten selbst tragen. Er kann sie beim Finanzamt als Beratungskosten in der nächsten Steuererklärung geltend machen, wenn sich der Einspruch als richtig erwiesen hat.
Musste das Finanzamt den Widerspruch zu Unrecht prüfen und ein entsprechendes Urteil erlassen, ist dieses kostenpflichtig. In einem solchen Fall hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, den Einspruch kostenlos innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des entsprechenden Bescheides zurückzuziehen. In diesem Fall entstehen keine Kosten und der Steuerbescheid wird rechtskräftig.
Eine Klage vor dem Finanzgericht kann ohne Rechtsbeistand eingereicht werden. Dieser ist erst in der nächsthöheren Instanz erforderlich. Die Gebühren für die Einreichung der Klage trägt der Steuerpflichtige. Er muss die Kosten des Verfahrens übernehmen, wenn die Klage abgewiesen wird. Diese Kosten richten sich nach dem Streitwert. Der Steuerpflichtige muss den Rechtsbeistand des Finanzamtes bezahlen. Die Kosten können sich schnell auf einen vierstelligen Betrag summieren, weswegen ein Widerspruch gut bedacht werden sollte.
Finanzierung des Mehraufwands
Nicht immer ist es möglich, den Widerspruch gegen den Steuerbescheid selbst zu formulieren. Mitunter muss der Steuerpflichtige in Vorkasse gehen. Dies lohnt sich, wenn dem Einspruch stattgegeben wird und eine höhere Rückzahlung geleistet werden kann. Kann dem Finanzamt ein Fehler nachgewiesen werden, muss es die Kosten, die dem Steuerpflichtigen entstanden sind, erstatten.
Zu wenig Geld vom Finanzamt: Wie können die Kosten finanziert werden?
Ein Steuerberater oder ein Rechtsanwalt wird die Kosten in Form einer Rechnung stellen, die auf dem üblichen Wege zu begleichen ist. In der Regel wird diese Rechnung vor der Bearbeitung des Widerspruchs durch das Finanzamt fällig. Die Kosten für die Einreichung einer Klage müssen sofort bezahlt werden. Wenn die Rechnung oder die Gerichtsgebühren nicht aus dem Einkommen oder aus dem Ersparten finanziert werden können, hilft der Online-Kredit von Vexcash. Per Sofortauszahlung können Kleinkredite zwischen 500 und 3.000 EUR geliehen werden, um den finanziellen Engpass abzufedern. Die Raten können flexibel gestaltet werden, sodass die Schuld nach wenigen Tagen bis Monaten getilgt ist und zu keiner hohen Belastung der Haushaltskasse führt.
Kann ein Zahlungsaufschub während der Einspruchsfrist gewährt werden?
Grundsätzlich hat der Einspruch keine aufschiebende Wirkung. Der Steuerpflichtige kann einen schriftlichen Antrag stellen. Es gibt die Möglichkeit der Stundung des offenen Betrages bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens oder der Ratenzahlung der offenen Beträge.
Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, einem solchen Antrag zu entsprechen. Der Beamte prüft folgendes:
- Wurden die Steuern in der Vergangenheit pünktlich gezahlt?
- Führt die Aussetzung der Vollziehung oder die Gewährung einer Ratenzahlung nicht zu einer Überschuldung?
Von einer Überschuldung ist auszugehen, wenn die Raten so gering sind, dass sie vor der Fälligkeit des nächsten Steuerbescheides nicht abgezahlt werden. Wer dem Finanzamt eine Finanzierung mit höheren Raten anbietet oder die Summe nach Bearbeitung des Widerspruchs zahlt, hat gute Aussichten aus Genehmigung des Antrags.
Die typischen Fehler im Einkommenssteuerbescheid
Es gibt ein paar Fehler im Steuerbescheid, die als typisch bezeichnet werden können, weil sie häufig vorkommen. Aus diesem Grund ist eine Überprüfung der Zahlen und der Begründungen sehr wichtig. Mehr als zwei Drittel aller Einsprüche haben Erfolg.
Welche sind die typischen Fehlerquellen des Finanzamtes bei der Prüfung des Steuerbescheids?
Viele Steuerbescheide enthalten Fehlerquellen, die als typisch bezeichnet werden können, weil sie sehr häufig vorkommen. Wenn ein Verbraucher einen Steuerbescheid erhält, sollte er diese Fehlerquellen exakt prüfen.
Dazu gehören:
- Wurden die Einnahmen korrekt angesetzt?
- Wurden die Sonderausgaben, Freibeträge, Werbungskosten angerechnet?
- Wurden Versicherungsbeiträge berücksichtigt?
In der Begründung gibt das Finanzamt an, warum es sich für die Ablehnung entschieden hat. Oftmals wird die rechtliche Grundlage für diese Entscheidung aufgeführt.
Auswirkung der fehlerhaften Angabe der Rechtsbehelfsbelehrung
Sollte die Rechtsbelehrung fehlerhaft sein oder fehlen, hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, dem Steuerbescheid innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe zu widersprechen.
Die Frist wurde unverschuldet verpasst – Handlungsmöglichkeiten
Wird die Frist zum Einlegen des Widerspruchs unverschuldet verpasst, kann der Steuerpflichtige eine Rückversetzung in den vorherigen Stand beantragen. Dies wird in der Regel nur möglich sein, wenn der Verbraucher schwer erkrankte. Eine längere Auslandsreise oder ein kostenintensives Auslandsjahr wird häufig nicht anerkannt, da der Steuerpflichtige sich über seine Post informieren muss.
In jedem Falle sollte eine Rückversetzung in den alten Stand beantragt werden. Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall, ob der Antrag genehmigt wird. Ist dies der Fall, beginnt die Widerspruchsfrist von vorn zu laufen.
Es wurde Widerspruch eingelegt, obwohl sich herausstellt, dass das Finanzamt korrekt berechnet hat. Welche Konsequenzen sind zu erwarten?
Der Steuerpflichtige hat jederzeit die Möglichkeit, seinen Widerspruch zurückzuziehen. Dazu kann ihn das Finanzamt auffordern, wenn der Beamte bei der Überprüfung feststellt, dass der Steuerbescheid korrekt ist. Wird der Widerspruch zurückgezogen, ist der Steuerbescheid rechtskräftig und dem Steuerpflichtigen entstehen keine weiteren Nachteile
Zu wenig Geld vom Finanzamt: Das Finanzamt hat Fehler zugunsten des Verbrauchers gemacht
Fehler des Finanzamtes, die zugunsten des Steuerpflichtigen ausfallen, können nach dem Ablauf der Widerspruchsfrist nicht mehr geltend gemacht werden. Der Verbraucher kann die Zahlung für sich beanspruchen.
Der Fehler ist zu spät aufgefallen. Besteht Anspruch auf Korrektur?
Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen, hat der Steuerpflichtige keine Möglichkeit, einen Fehler des Finanzamts nachträglich in Form einer Zahlung einzufordern. Wird dies vom Steuerpflichtigen versäumt, hat er keine rechtliche Möglichkeit, das Geld nachträglich einzufordern.