Muss ein Patient den Zahnersatz finanzieren, bringt ihn dies oft an seine wirtschaftlichen Grenzen. Gesetzliche Krankenkassen bezahlen 50 Prozent der Kosten, die bei einer Regelversorgung anfallen. Davon ausgenommen sind hochwertige Varianten wie Implantate oder Vollkeramikbrücken. Um diesen Zahnersatz zu finanzieren, können Betroffene eine Zahnzusatzversicherung abschließen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann sie Sinn macht und worauf der Versicherungsnehmer achten sollte. Selbst bei der Regelversorgung, beispielsweise einer Prothese, kommen auf gesetzlich Versicherte Eigenanteile zu. Ein Bonusheft oder die Härtefallregelung ermöglichen eine finanzielle Entlastung. Der Ratgeber informiert Leser, welche weiteren Optionen zur Finanzierung bestehen. Zu ihnen gehört beispielsweise eine Zahnersatzfinanzierung über die Zahnarztpraxis oder ein Kleinkredit.
Die Beratung vor der Finanzierung
Sobald ein Zahn fehlt, bildet ein Ersatz einen wesentlichen Faktor für die Gesunderhaltung des restlichen Gebisses. Versäumen Betroffene es, den Zahnersatz zu finanzieren und die Zahnlücke damit zu schließen, drohen gesundheitliche Komplikationen.
Erste Beratungsgespräche, bevor Patienten den Zahnersatz finanzieren
Bevor es an die Finanzierung des Zahnersatzes geht, gibt es wesentliche Fragen zu klären.
Wo liegen die Kosten für die einzelnen Varianten?Welcher Zahnersatz passt zum jeweiligen Zahnproblem?
Bevor Patienten den Zahnersatz finanzieren, vereinbaren sie ein Beratungsgespräch in ihrer Zahnarztpraxis. Dort informieren Zahnärzte über gängige Kosten und die Möglichkeit, den Zahnersatz über eine etwaige Kooperation mit einem Finanzierungspartner zu realisieren.
Denken Patienten an die Zukunft, erfragen sie nach Vorsorge- und Präventionsmöglichkeiten, um die eigenen Zähne lange zu erhalten. Weitere Beratungen zum Thema Zahnersatz bieten die Krankenkassen an. Hier erhalten interessierte Personen Auskünfte über die Regelversorgung und wann die gesetzliche Krankenversicherung greift.
Beim Zahnersatz wählen die Patienten zwischen der von der Krankenkasse bezuschussten Leistung und höherwertigen Varianten. Diese bedürfen teilweise einer privaten Finanzierung. Bei der Regelversorgung erhalten Betroffene einen befundabhängigen Festzuschuss. Oftmals reicht dieser nicht aus, um den gesamten Zahnersatz zu finanzieren.
Zahnersatz finanzieren: Welche Leistungen zahlt die Kasse, welche der Patient?
Durch das Festzuschusssystem beim Zahnersatz bekommen gesetzlich Versicherte feste Zuschüsse für:
- Kronen
- Brücken
- Prothesen (Teil- oder Vollprothesen)
Den Patienten steht die Wahl des Zahnersatzes frei, ohne dass sich die festen Zuschüsse verändern. Abhängig vom Bonus liegen diese zwischen 50 und 65 Prozent der durchschnittlichen Regelversorgungskosten. Nutzen Betroffene den Festzuschuss für eine ästhetisch ansprechende Variante, zahlen sie die Kosten für die Zusatzleistung eigenständig.
Der Zuschuss der Krankenkasse bezieht sich auf die wirtschaftlich sinnvollste Standardlösung, ohne ästhetische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Als Material kommt im Rahmen der Regelversorgung NEM (Nicht-Edelmetall) zum Einsatz. Bei den Frontzähnen existiert eine zusätzliche Teilverblendung aus Keramik.
Die wesentlichen Kassenleistungen bestehen in:
- Krone oder Brücke aus NEM
- Herausnehmbare Prothesen
- Keramikteilverblendung bei Frontzähnen
- Zahnzusatzversicherung um den Zahnersatz zu finanzieren
Eine Zahnzusatzversicherung eignet sich, um hohe Kosten beim Zahnersatz aufzufangen. Ein sinnvoller Zeitpunkt, um sie abzuschließen, liegt zwischen dem 20. und dem 35. Lebensjahr.
Zahnersatz finanzieren mit der Zahnzusatzversicherung
Wie kann der Zahnersatz über die Versicherung finanziert werden?
Die umfangreichen Leistungen bei der Zahnzusatzversicherung wählen die Patienten nach individuellen Bedürfnissen. Hierbei unterscheiden sich vier Leistungsabsicherungen. Neben Zahnbehandlungen und Prophylaxe zählen solche der Kieferorthopädie und der Zahnersatz dazu.
Bei günstigen Varianten zahlen die Patienten 4,80 Euro im Monat. Bei Personen über 60 Jahre reichen die monatlichen Beiträge bis zu 40 Euro. Es besteht die Möglichkeit, mehrere Leistungen zu kombinieren, um die Finanzierung des Zahnersatzes vollständig abzudecken.
Die freiwillige Zusatzversicherung übernimmt die Kosten bei:
- Füllungen
- benötigten Schienen- und Aufbissschienen
- Zahnprothesen
- Wurzelbehandlungen
- zahnchirurgischen Maßnahmen
- Zahnkronen und Teilkronen
- Brücken, Stiftzähnen und Inlays
- Reparaturen am Zahnersatz
- regelmäßige professionelle Zahnreinigungen
Die Zahnzusatzversicherung lohnt sich für Patienten, deren Zahnzustand künftigen Zahnersatz vermuten lässt. Verfügen sie in jungen Jahren über Kronen und Brücken, liegen Instandhaltungsmaßnahmen für den Zahnersatz nahe. Ebenso wählen Personen, die eine Wurzelbehandlung erlitten, die freiwillige Versicherung. Bei wurzelbehandelten Zähnen droht ein schneller Verfall – beispielsweise durch Karies.
Für Patienten, bei denen ein Zahnersatz in nächster Zeit absehbar erscheint, lohnt sich die Zahnzusatzversicherung nicht. Bei deren Antrag geben die Antragsteller an, ob ihr Zahnarzt zu einer Zahnersatzbehandlung riet. Für die anstehenden Maßnahmen kommt die Versicherung nicht auf. Zusätzlich existieren in den ersten drei bis fünf Jahren nach Versicherungsabschluss beschränkte Kostenersatztarife.
Um den Zahnersatz zu finanzieren, kommen auf Versicherte mit schlechten Konditionen hohe Kosten zu. Um das zu vermeiden, wählen sie eine Zahnzusatzversicherung, die 80 bis 90 Prozent der Kosten, inklusive der GKV-Anteile, deckt. Es ergibt sich ein maximaler Eigenanteil von 20 Prozent.
Zu den Vorteilen der freiwilligen Versicherung gehören die günstigen Konditionen sowie die Absicherung gegen hohe Zahnersatzkosten. Zusätzlich bieten Zahnzusatzversicherungen in der Regel faire Kündigungsfristen. Nach Vertragsabschluss bietet dieser eine Laufzeit von zwei Jahren. Anschließend erfolgt die Verlängerung im Jahrestakt. Kommt es zu einer Beitragsanpassung, machen Patienten bei Bedarf von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch.
Zu den Nachteilen der Zahnzusatzversicherung gehören die Annahmekriterien. Beispielsweise lehnen die Versicherungsanbieter Patienten mit einer schlechten Gebisssituation unter Umständen ab.
Die im Versicherungsvertrag festgehaltenen Wartezeiten fallen in unterschiedlicher Höhe aus. Sie reichen von drei Monaten bis zu einem Jahr. Die Leistungen der Versicherung greifen nach Ablauf dieser Frist. Für eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit verlangen die Versicherer höhere Beiträge.
Zahnersatz finanzieren mit einer privaten Bürgschaft
Fehlen Patienten die finanziellen Mittel und Sicherheiten für einen zeitnahen Zahnersatz, verweigern Banken oft einen Kredit. Eine Alternative stellt die private Bürgschaft dar. Bei ihr handelt es sich um ein Mittel der Kreditsicherung. Zu den wesentlichen Voraussetzungen gehört das Vorliegen einer Hauptverbindlichkeit zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner. Ein wirksamer Bürgschaftsvertrag zwischen dem Kreditgeber und dem Bürgen muss existieren.
Zahnersatz finanzieren: Wie hilft eine private Bürgschaft?
Die private Bürgschaft hilft, den Zahnersatz zu finanzieren, wenn kein Eigenkapital zur Verfügung steht. Als Bürgen kommen Familienmitglieder und Freunde infrage. Allerdings stellt die finanzielle Belastung eine Freundschaft auf eine harte Belastungsprobe. Zerbricht sie, besteht keine Möglichkeit, die private Bürgschaft frühzeitig zu kündigen.
Vorzugsweise eignen sich Sponsoren als Bürgen. Diese begleichen die Bürgschaft mit eigenen Mitteln problemlos. Dabei existieren unterschiedliche Bürgschaftsarten. Beispielsweise übernimmt der Bürge ausschließlich den unbesicherten Kreditanteil. Für den Restbetrag kommt der Patient eigenständig auf. Die Variante lohnt sich, wenn der gewünschte Zahnersatz dessen finanzielle Mittel knapp überschreitet.
Für Kreditnehmer ohne Eigenkapital kommt eine Ausfallbürgschaft infrage. Findet sich kein vermögender Sponsor, eignen sich Teilbürgschaften. Bei ihnen übernimmt jeder Bürge einen Teilbetrag des Darlehens. Die Variante ermöglicht das leichtere Auffinden von Personen, die sich für den Darlehensnehmer verbürgen. Zugleich ergibt sich für jeden Einzelnen eine geringere finanzielle Belastung.
Für den Patienten, der Zahnersatz braucht, bringt die Bürgschaft mehrere Vorteile mit sich. Obgleich eine schlechte Bonität besteht, erhält er eine Kreditvergabe der Bank. Das gilt im gleichen Fall für Menschen, die einen Schufa-Eintrag vorweisen. Der Kredit ermöglicht die Finanzierung eines zeitnahen Zahnersatzes. Zusätzlich entstehen durch die Bürgschaft günstige Konditionen durch geringere Zinssätze. Aus diesen Gründen greifen Verbraucher auch im Rahmen von Mietzahlungen auf einen privaten Bürgen zurück.
Eine private Bürgschaft geht mit einem gravierenden Nachteil einher: Ein Kündigungsrecht existiert nicht. Fällt sie unbegrenzt aus, drohen Schulden oder Lohnpfändungen. In dessen Folge verschlechtert sich das Verhältnis zwischen Schuldner und dem Bürgen.
Zahnersatz finanzieren mit einem Kleinkredit
Wie kann ein Kredit die Finanzierung abdecken?
Brauchen Patienten Zahnersatz, überbrückt ein Kredit in niedriger Höhe einen finanziellen Engpass.
Besitzt ein Zahn eine tiefe Füllung, erhöht sich das Risiko eines späteren Zahnersatzes in Form einer Krone. Eine unverblendete Metallkrone kostet bis zu 400 Euro. Ein Modell in Vollkeramik geht mit Kosten von bis zu 1.000 Euro einher. Um diese zeitnah beim Zahnarzt begleichen zu können, nutzen Betroffene einen Vexcash-Kleinkredit. Erstkunden erhalten einen Sofortkredit von bis zu 1000 Euro. Bei Bestandskunden erhöht sich die Summe auf bis zu 3.000 Euro.
Die maximale Laufzeit beträgt 30 Tage. Mit dem Kredit finanzieren Patienten eine Krone aus Vollkeramik oder mehrere Zahnkronen aus Teilkeramik. Die Summe reicht aus, um beispielsweise eine extravagante Goldkrone, die bis zu 700 Euro kostet, zu finanzieren. VEXCASH bietet eine unkomplizierte Antragstellung mit Online-Vertragsunterzeichnung und Videoident. Innerhalb von 60 Minuten erhalten die Antragssteller ihre Auszahlung, sodass kurzfristige Behandlungen beim Zahnarzt kein Problem darstellen.
Neben der schnellen Kreditvergabe punktet der Finanzdienstleister mit einem effektiven Jahreszins von 14,82 Prozent. Dieser Effektivzins spiegelt die jährlichen Kosten, die mit der Kreditaufnahme einhergehen, wider.
Zu ihnen zählen:
- der Sollzins
- Bankgebühren
- Auszahlungskurse
- sowie die Tilgung des Darlehens
Bei VEXCASH fallen keine Kosten für Beratungen und Bearbeitungen an. Dies ermöglicht einen vorteilhaften effektiven Jahreszins. Damit ist Vexcash eine unkomplizierte Alternative zur Hausbank.
Über die Zahnarztpraxis den Zahnersatz finanzieren
Für ein schönes Gebiss wünscht sich die Mehrzahl der Patienten eine höherwertige Zahnversorgung. Statt Metallkronen mit Teilverblendung entscheidet sie sich für Kronen und Brücken aus Vollkeramik oder die Implantatversorgung. Der ästhetische Zahnersatz übersteigt oft den Betrag, der Privatpersonen monatlich zur freien Verfügung steht. Um von einer professionellen Zahnersatzbehandlung zu profitieren, bieten Zahnarztpraxen Betroffenen eine Monatszahlung an.
Diese Ratenzahlung ermöglicht es, einen hochwertigen Zahnersatz bei finanziellen Engpässen in Anspruch zu nehmen. Die Dentisten arbeiten zu dem Zweck mit spezialisierten Kreditunternehmen zusammen. Diese engagieren sich ausschließlich für die Finanzierung zahnärztlicher Leistungen und bieten den Patienten faire Konditionen an. Die monatlichen Beträge richten sich nach dem Einkommen des Betroffenen und der Kostenhöhe der Zahnersatzbehandlung. Oft bietet der Zahnarzt in den ersten sechs Monaten eine zinsfreie Zahlung an.
Sonderfälle, Tipps und Hinweise
Zahnersatz finanzieren: Was geschieht bei einer Privatinsolvenz?
Üben Privatpersonen keine wirtschaftliche Tätigkeit aus und zeigen sich zahlungsunfähig, greift die gerichtliche Schuldenregulierung. Diese heißt Privatinsolvenz und ermöglicht innerhalb von maximal sechs Jahren die komplette Schuldenfreiheit.
Zu dem Zweck geben Betroffene einen Großteil ihrer Einnahmen ab. Das monatliche Einkommen liegt unterhalb der Schuldenfreigrenze. Den Zahnersatz zu finanzieren, stellt eine finanzielle Überbelastung dar. Speziell in der Wohlverhaltensphase besteht keine Möglichkeit, die hohen Summen zu decken. Sofern die Zahnersatzbehandlung dem Erhalt und der Funktionserhaltung des Zahnapparats dient, stellen Betroffene bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Anerkennung als Härtefall.
Mit der Härtefallregelung den Zahnersatz finanzieren
Die Härtefallregelung greift bei allen Personen mit einer gesetzlichen Versicherung, sofern ihr Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt. Zu ihnen gehören beispielsweise Auszubildende, Geringverdiener, Alleinerziehende und Sozialleistungsempfänger. Mit dieser Regelung erhalten sie die Regelversorgung für den jeweiligen Befund. Das Sozialgesetzbuch V schreibt die Leistungsansprüche im Fall der Härtefallregelung fest.
Sobald ein anerkannter Härtefall besteht, steigt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung von 50 auf 100 Prozent. Das ermöglicht eine maximale Kostendeckung ohne Selbstbeteiligung des Patienten. Liegt das Gehalt Betroffener knapp oberhalb der Einkommensgrenze von 1.164 Euro, fallen sie ebenfalls unter die Härtefallregelung. Lebt ein Angehöriger im Haushalt, reicht die Grenze zur Unzumutbarkeit bis zu 1.597 Euro.
Härtefallregelung beantragen, um Zahnersatz zu finanzieren
Hilfe bei der Antragstellung zur Anerkennung als Härtefall erhalten Betroffene bei ihrem Zahnarzt. Dieser beantragt den Krankenkassenzuschuss sowie die Härtefallanerkennung durch einen Heil- und Kostenplan. Bevor die Krankenkasse diesem stattgibt, überprüft sie, ob die Zahnersatzfinanzierung eine unzumutbare Finanzbelastung darstellt. Zu dem Zweck berücksichtigt sie das Bruttoeinkommen des Patienten sowie aller Haushaltsmitglieder.
Nach der Antragsstellung versendet die Krankenkasse die erforderlichen Unterlagen. Anschließend füllen die Patienten den ausgefüllten Vertrag sowie den Heil- und Kostenplan des Zahnarztes zurück.
Weitere wichtige Unterlagen bilden das Bonusheft und ein aussagekräftiger Nachweis über das Einkommen und die individuelle Finanzsituation. Dazu gehört beispielsweise ein Hartz-IV-Bescheid, Nachweise über eine Privatinsolvenz oder Bescheinigungen, die Betroffene als Studenten oder Schüler ausweisen. Durch die Härtefallregelung gelingt es, trotz geringen Einkommens oder Schulden den Zahnersatz zu finanzieren.