Zahnarztkosten können schnell ins Uferlose abdriften, vor allem, wenn es sich um einen Zahnersatz handelt. Nicht alles, was auf der Rechnung steht, zahlt die Krankenkasse. Patienten können jedoch eine deutliche Steuerersparnis erreichen, indem sie die Zahnarztkosten absetzen. Damit das funktioniert, müssen Einkommen und andere Parameter stimmen. Was muss beim Absetzen der Zahnarztkosten beachtet werden? Wie sieht es aus, wenn die Behandlung im Ausland stattfindet? Wird ein Bleeching ebenfalls bezuschusst? Diese Fragen finden Antworten im folgenden Beitrag.
Voraussetzungen für das Absetzen der Zahnarztkosten
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um Zahnarztkosten steuerlich geltend zu machen?
Die Kosten für Zahnimplantate und Zahnersatz können steuerlich geltend gemacht werden. Gemäß § 35 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind diese Aufwendungen für die Gesundheit grundsätzlich als Zahnarztkosten absetzbar, sofern sie den sogenannten zumutbaren Betrag überschreiten. Ob Kosten zumutbar sind, hängt vom Einkommen sowie vom Familienstand und der Zahl der Kinder ab. Der Betrag wird prozentual veranschlagt. Doch nicht nur die Rechnungen selbst, sondern auch private Zuzahlungen, Medikamente und Fahrtkosten zum Arzt können geltend gemacht werden. In der Summe muss alles über der Grenze der zumutbaren Beträge liegen, selbst wenn einzelne Posten niedriger sind. Erstattet die Kasse oder Zahnzusatzversicherung Teile der Rechnung, muss diese Summe bei der Steuererklärung abgezogen werden. Hat der Steuerpflichtige alles alleine gezahlt, kann er auch den kompletten Rechnungsbetrag geltend machen.
Zahnarztkosten absetzen ist möglich für:
- Zuzahlungen für IGEL-Behandlungen
- Zuzahlungen für Arzneimittel und weitere Heilmaßnahmen
- Kosten für Implantate und Zahnersatz
- Behandlungen beim Kieferorthopäden
- Auswechseln von Amalgamfüllungen
- Fahrtkosten (pauschal 0,30 Euro je Kilometer)
- Übernachtungen, die in Zusammenhang mit der Behandlung entstehen
Steuerliche Erfassung von Zahnarztkosten
Welche Kosten sind absetzbar?
Das Absetzen von Zahnarztkosten ist für alle Behandlungen und Aufwendungen möglich, die dazu dienen, eine Krankheit zu lindern. Die Kosten für einen Zahnersatz können, wenn die Zähne fehlen oder beschädigt sind, abzugsfähig sein, da es sich um verlorene Körperteile handelt. Damit Zahnarztkosten abgesetzt werden können, muss es einen medizinischen und keinen kosmetischen Anlass für die Behandlung geben. Geht es um prophylaktische Maßnahmen oder um Schönheitskorrekturen, muss der Fiskus nicht zustimmen. Die Zahnarztrechnungen von Ehepartner und Kindern können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Die Kosten, die abgesetzt werden sollen, müssen vom Steuerpflichtigen selbst entrichtet worden sein. Hat die Versicherung Teile davon übernommen oder die Krankenkasse einen Zuschuss gewährt, ist es nicht möglich, die gesamten Kosten abzusetzen. Hat sich ein Patient gegen die Regelversorgung entschieden, können sich die Kosten erhöhen. Medikamente, die vom Zahnarzt verschrieben wurden, sind ebenfalls absetzbar. Allerdings muss ein Rezept vorliegen, denn bei frei verkäuflichen Mitteln geht der Fiskus davon aus, dass diese Ausgabe nicht notwendig war. Abgesetzt werden können auch die Fahrten zum Zahnarzt. 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer dürfen kalkuliert werden. Es ist darüber hinaus möglich, wenn bereits andere medizinische Kosten wie Brillen oder Gehhilfen steuerlich geltend gemacht werden.
In der Steuererklärung werden Zahnarztkosten als außergewöhnliche Belastungen aufgeführt. Voraussetzung ist, dass die Behandlungskosten einen angemessenen Beitrag nicht übersteigen und medizinisch notwendig waren. Um festzustellen, ob das Kriterium der außergewöhnlichen Belastung erfüllt ist, müssen höhere Aufwendungen vorliegen als sie andere Steuerzahler mit gleichem Familienstand und gleichem Einkommen haben. Freibeträge gibt es für Menschen mit Behinderung und Kinder, die auswärts wohnen. Ob es möglich ist, Zahnarztkosten absetzen zu können, hängt an verschiedenen Faktoren wie dem Familienstand, vorhandenen Kindern und dem Einkommen. Einen Überblick über den zumutbaren Betrag der Gesamteinkünfte in Prozent gibt die folgende Tabelle:
[table id=106 /]Welche Betragshöhe erlaubt die steuerliche Absetzbarkeit von Zahnarztkosten?
Um Zahnarztkosten absetzen zu können, muss die Summe eine unzumutbare Belastung für eine Person darstellen. Je höher ein Jahreseinkommen ist, desto höher liegt auch die Grenze dessen, was zumutbar ist. Eine fixe Summe kann nicht genannt werden, während für den einen eine Zahnarztrechnung von 2000 Euro unzumutbar ist, sieht der Gesetzgeber bei einem anderen Steuerzahler keine außergewöhnliche Belastung. Die Grenze zur Unzumutbarkeit liegt bei einem Single ohne Kinder zwischen fünf und sieben Prozent. Je mehr Kinder hinzukommen, desto weiter sinkt die Grenze. Bei drei Kindern und mehr liegt sie bei zwei Prozent. Einkünfte meinen nicht nur das Gehalt, sondern auch Einnahmen aus Miete, Rente, Pacht und sonstigen Posten.
Ein Patient kann selbst etwas tun, um die zumutbare Belastungsgrenze zu überschreiten. Sobald ersichtlich wird, dass die Krankenkasse den Zahnersatz nicht komplett übernimmt, sollten Zahnarztkosten in ein und demselben Kalenderjahr abgesetzt werden und nicht auf zwei Jahre verteilt. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Kosten unzumutbar werden.
Welche Aufwendungen fallen nicht unter absetzbare Zahnarztkosten und warum?
Behandlungen wie Bleeching oder das Schmücken der Zähne mit Glitzersteinen können nicht abgesetzt werden, da es sich um rein kosmetische Maßnahmen handelt. Um Zahnarztkosten absetzen zu können, muss eine medizinische Indikation vorliegen.
Wie werden die Zahnarztkosten in der Steuer korrekt angegeben?
Die Summe, die auf dem Formularblatt für außergewöhnliche Belastungen der Steuererklärung eingetragen wird, errechnet sich wie folgt:
Verbleibt ein positiver Restbetrag, kann dieser steuerlich geltend gemacht werden.
Oft herrscht Unklarheit darüber, ob Patienten die Zahnarztkosten absetzen können.
Folgende Beispiele verdeutlichen, wie der Fiskus rechnet:
Welche Nachweise werden für die steuerliche Erfassung benötigt?
Um Zahnarztkosten absetzen zu können, sollten sämtliche Belege aus der Zahnarztpraxis, der Apotheke sowie Laborrechnungen sorgfältig gesammelt werden. Nicht nur der Zahnersatz selbst, sondern auch spätere Reparaturen und Anpassungen können steuerlich geltend gemacht werden. Neben dem Eintrag auf dem Ergänzungsblatt für außergewöhnliche Belastungen werden Kopien der Belege und Rechnungen der Steuererklärung beigelegt. Grundsätzlich sollte jeder einzelne Posten in der Steuererklärung aufgeführt und erläutert werden. Da es immer beliebter wird, sich für den Zahnersatz ins Ausland zu begeben, denken Patienten oft, dass sie diese Kosten nicht steuerlich geltend machen können. Doch die Krankenkassen zahlen sehr wohl den am Befund orientierten Festzuschuss, wenn die Behandlung im Ausland erfolgte. Aus diesem Grund ist es möglich, auch internationale Zahnarztkosten absetzen zu können.
Finanzielle Unterstützung
Wie kann ein Zahnkredit helfen, wenn trotz steuerlicher Absetzbarkeit ein finanzieller Mangel auftritt?
In einigen Fällen verzögert sich die Erstattung der Kosten. Höhere Beträge kommen ebenfalls zustande, wenn eine Zahnbehandlung zwar kostengünstiger im Ausland durchgeführt wird, die Reisekosten jedoch finanziert werden müssen. Falls ein Engpass auftritt oder kurzfristig Bargeldbedarf besteht, kann ein unkomplizierter Kleinkredit wieder finanziellen Spielraum verschaffen. Der Vexcash-Schnellkredit besticht durch flexible Rückzahlungsmodalitäten und einem vorteilhaften effektiven Jahreszins.
Erlaubt das Steuerrecht eine Absetzbarkeit der Zahnzusatzversicherung?
Wenn eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wurde, zählen die monatlichen Beiträge nicht zu den Aufwendungen, die für außergewöhnliche Leistungen getätigt werden. Das bedeutet, die Versicherungsbeiträge können beim Zahnarztkosten absetzen nicht zusammen mit der Rechnung für die Zahnbehandlung beim Finanzamt geltend gemacht werden. So wie die Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen eine Vorsorgeleistung darstellen, verhält sich das ebenfalls bei der Zahnzusatzversicherung. Generell kann für Vorsorgeleistungen ein Betrag von 1900 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Diese Summe deckt in der Regel der Krankenversicherungsbeitrag ab. Das bedeutet, die Zahnzusatzversicherung wird für gewöhnlich nicht steuerlich kalkuliert. Eine höhere Chance haben steuerpflichtige Selbstständige und Freiberufler. Denn hier liegt der für Vorsorgeleistungen maximal absetzbare Betrag bei 2800 Euro jährlich. In der Steuererklärung wird in der Anlage Vorsorgeaufwand bei gesetzlich Versicherten in Zeile 23 eingetragen, welche Kosten sie für den Zahnzusatzschutz aufgebracht haben. Privatpatienten machen ihre Angabe hingegen in Zeile 28.
Welche Rechte haben Geringverdiener, Studenten, Kinder und Arbeitslose hinsichtlich der Absetzbarkeit?
Zahnersatz bringt hohe Kosten mit sich, die das Budget von Geringverdienern, Arbeitslosen und Studenten sprengen. Denn die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen beziehen sich nur auf Festzuschüsse, die zum jeweiligen Befund gehören. Die Krankenkasse ordnet die Diagnose einer spezifischen Regelversorgung zu, auch wenn der Zahnarzt eine andere Behandlungsmethode befürwortet. Das bedeutet, dass ein Patient rund 50 Prozent der Zahnarztkosten selbst tragen muss. Kommen teure Implantate oder Inlays hinzu, steigen die Kosten weiter an. Gruppen mit niedrigem Einkommen sowie Leistungsempfänger können von Härtefallregelungen profitieren. Kommt die Kasse wie der Patient zu dem Schluss, dass die Zahnarztkosten eine unzumutbare Härte darstellen, werden statt 50 Prozent der Regelversorgung 100 Prozent übernommen. Die Befreiungsgrenze bestimmt das Einkommen.
Tipp: Studenten können steuerliche Vorteile spezifisch geltend machen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt diese Befreiungsgrenze jedes Jahr neu fest. Es stellt sich in diesem Kontext die Frage, ob Geringverdiener eine Steuererklärung anfertigen müssen. Auskunft gibt der Grundfreibetrag. Verpflichtet zu einer Steuererklärung sind Singles dann, wenn sie mehr als 8652 Euro im Jahr verdienen und Paare mehr als 17.304 Euro Jahreseinkommen haben. Wenn es darum geht, Zahnarztkosten absetzen zu können, kann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnen. Zwar wird der Betrag um die zumutbare Belastung gekürzt, doch dieser richtet sich nach den Gesamteinkünften, Familienstand und Zahl der Kinder. Da Zahnarztrechnungen in der Regel sehr hoch sind, ist eine ordentliche Rückerstattung vom Finanzamt möglich. Neben den Zahnarztkosten, können auch Kosten für den Steuerberater abgesetzt werden. Ein Experte lohnt folglich, um Steuerersparnisse geltend zu machen.