Kindertagespflege – Die Tätigkeit einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters
Die Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater gehört zur Kindertagespflege. Es ist eine Alternative zur Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kitas) und auch ein Angebot für Kinder mit besonderem individuellen Förderbedarf.
Je nach den Bedürfnissen der Kinder und Eltern unterscheiden sich die Formen der Kindertagespflege – etwa nach der Anzahl der betreuten Kinder oder dem Ort der Tagespflege.
- Kindertagespflege für 1 bis 3 Kinder
- Kindertagespflege für 4 bis 5 Kinder
- Kindertagespflege für 6 bis 8 Kinder im Verbund (mehrere Fachkräfte)
- Kindertagespflege für 9 bis 10 Kinder im Verbund (mehrere Fachkräfte)
- Kindertagespflege im Haushalt der Eltern
- Kindertagespflege zur Ergänzung von Kita, Tagespflege oder Schule (auch ergänzende Kindertagespflege genannt)
Tagesmütter oder Tagesväter betreuen die Kinder entweder in einem separaten Raum in ihrer Wohnung oder mieten externe Räumlichkeiten an.
Die ergänzende Kindertagespflege ist für Eltern gedacht, die zum Beispiel im Schichtdienst arbeiten oder alleinerziehend sind und ungünstige Arbeitszeiten haben. Hier können Kinder auch über Nacht oder an Wochenenden betreut werden, im Ausnahmefall auch im Haushalt der Eltern.
Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen
Sie arbeiten gerne mit Kindern? Vielleicht haben Sie auch bereits positive Erfahrungen im Freundeskreis oder der eigenen Kindererziehung gesammelt und interessieren sich deswegen für diese Tätigkeit. Neben der Betreuung von Kindern ist Elternarbeit ein wichtiger Bestandteil dieses Berufsfeldes.
Ebenso die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Kinder brauchen vertrauenswürdige, verlässliche und einfühlsame Bezugspersonen. Und auch, dass Sie offen und sensibel auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen können. Ebenso ist die Bereitschaft wichtig, eine langfristige Bezugsperson zu sein, damit den Kindern kein Betreuungsabbruch zugemutet wird.
Pflegeerlaubnis vom Jugendamt
Wenn Sie mehr als 15 Stunden als Tagesmutter oder Tagesvater arbeiten und länger als drei Monate, brauchen Sie eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Eine Pflegeerlaubnis als Tagesmutter oder -vater erhalten Sie, wenn Sie:
- Körperlich und seelisch belastbar sind
- Ein aktuelles ärztliches Attest vorlegen können
- Ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen
- Mindestens die Berufsbildungsreife (früher: Hauptschulabschluss) und gute Deutschkenntnisse haben
- Einen Kurs “Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern” absolviert haben
- Geeignete Räumlichkeiten besitzen
- Bereit sind, mit Eltern zusammenzuarbeiten
- Erfolgreich an einer entsprechenden Qualifizierung teilgenommen haben
Die Pflegeerlaubnis wird nach § 43 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) erteilt und ist fünf Jahre gültig. In der Pflegeerlaubnis ist auch die Zahl der zu betreuenden Kinder festgelegt.
Räumlichkeiten für Kinder
Die Räume sollten ausreichend Raum für Bewegung, Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten der Kinder bieten und müssen den entsprechenden Hygienebedingungen angepasst sein. Weitere Kriterien sind: Tageslicht, belüftbar, beheizbar, sicher für Kinder.
Das Jugenamt überprüft diese Gegebenheiten mit einem Hausbesuch zu Beginn der Tätigkeit und dann einmal im Jahr.
Ausbildung – Notwendige Qualifikationen nach Tätigkeitsfeld
Für alle angehenden Tagesmütter und Tagesväter ist ein Kurs “Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern” verpflichtend. Dieser spezialisierte Erste-Hilfe-Kurs muss in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden.
Je nach Anzahl der betreuten Kinder und Betreuungsort unterscheiden sich auch die dafür notwendigen Qualifikationen für zukünftige Tagesmütter und Tagesväter.
Kindertagespflege | Anzahl der Kinder | Notwendige Qualifikation |
Kindertagespflege | für 1 bis 3 Kinder | Grundzertifikat |
Kindertagespflege | für 4 bis 5 Kinder | Aufbauzertifikat |
Kindertagespflege im Verbund | für 6 bis 8 Kinder | i.d.R. eine pädagogische Fachkraft und eine Tagespflegeperson mit Aufbauzertifikat |
Kindertagespflege im Verbund | für 9 bis 10 Kinder | i.d.R. zwei pädagogische Fachkräfte |
Kindertagespflege im Haushalt der Eltern | je nach Kinderzahl | wie bei der Kindertagespflege im Verbund |
Kindertagespflege zur Ergänzung von Kita, Tagespflege oder Schule | empfohlen: Grundzertifikat |
Grundqualifizierung zur Tagesmutter oder zum Tagesvater – Abschluss: Grundzertifikat
Zur Grundqualifizierung gehört ein Vorbereitungskurs (30 Unterrichtsstunden) und eine Basisqualifizierung (130 Unterrichtsstunden), die zusammen 160 Unterrichtsstunden ergeben. Die Grundqualifizierung schließt mit einem Abschlusskolloquium ab.
Der Vorbereitungskurs umfasst die Themen:
- Erwartungen, Aufgaben und Alltag
- Rechtliche und finanzielle Grundlagen
- Eingewohnungsphase der Kinder
- Elternkontakt
Die Themen der Grundqualifizierung sind unter anderem:
- Förderung und Entwicklung von Kindern
- Dokumentation
- Sicherheit drinnen und draußen
- Ernährung
- Erziehungsituationen
- Kinderschutz
- Bildung: Medien und Spiele
- Elternarbeit
Ausbildungskosten – Unterschiede in den Bundesländern
Die Grundqualifizierung kostet in der Regel 1000 Euro. Die Kosten sind je nach Bundesland unterschiedlich. In einigen Bundesländern ist die Ausbildung kostenfrei, in anderen übernimmt das Jugendamt einen Teil der Kosten.
Für Arbeitslose besteht die Möglichkeit, dass die Umschulung vom Arbeitsamt übernommen wird.
Tabelle: Qualifizierung zur Tagesmutter oder zum Tagesvater nach Bundesländern
Bei den Ausbildungskosten gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Wir haben Ihnen hier einige Links für weitere Informationen zur Qualifizierung in den jeweiligen Bundesländern zusammengestellt.
Bundesland | Weitere Informationen | |
Baden Württemberg
| Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. kindertagespflege-bw.de Qualifizierungskonzept für Tagespflegepersonen in Baden-Württemberg (pdf) kindertagespflege-bw.de | |
Bayern | Bayerisches Landesjugendamt: Kindertagespflege blja.bayern.de Bayerisches Landesjugendamt: Qualifizierung Kindertagespflege tagespflege.bayern.de | |
Berlin | Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie berlin.de | |
Brandenburg | Landesverband für Kindertagespflege Brandenburg lvktb.de Familien für Kinder gGmbH: Kindertagespflege Brandenburg kindertagespflege-bb.de | |
Bremen | Paritätisches Bildungswerk: Landesverband Bremen pbwbremen.de | |
Hamburg | Hamburger Tagesmütter und -väter e.V. tagesmuetter-hamburg.deBehörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration: Kindertagespflege hamburg.de | |
Hessen | Der FamilienAtlas: Das Portal für Familien in Hessen familienatlas.de | |
Mecklenburg- Vorpommern | Mecklenburg-Vorpommern: Das Landesportal mecklenburg-vorpommern.de | |
Niedersachsen | Niedersächsisches Kultusministerium: Die Kindertagespflege mk.niedersachsen.de Niedersächsisches Kindertagespflegebüro kindertagespflege-nds.de | |
Nordrhein-Westfalen | Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen: Kindertagespflege kita.nrw.de Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen: Informationen zur Ausbildung kita.nrw.de | |
Rheinland-Pfalz | Rheinland-Pfalz, Ministerium für Bildung kita.rlp.de | |
Saarland | Servicestelle Kinderbetreuung und Kindertagespflege im Saarland service-kinderbetreuung.de | |
Sachsen | Kinderland-Sachsen e.V. kinderland-sachsen.de Sächsische Staatskanzlei: Erlaubnis beantragen amt24.sachsen.de | |
Sachsen-Anhalt | Landesportal Sachsen-Anhalt: Tagespflegeverordnung landesrecht.sachsen-anhalt.de Landesportal Sachsen-Anhalt: Kinderbetreuung ms.sachsen-anhalt.de | |
Schleswig-Holstein | Landesportal Schleswig-Holstein schleswig-holstein.de | |
Thüringen | Freistaat Thüringen, Ministerium für Jugend, Bildung und Sport: Kindergarten und frühkindliche Bildung bildung.thueringen.de Freistaat Thüringen, Ministerium für Jugend, Bildung und Sport: Kindertagespflege bildung.thueringen.de Landesverband für Kindertagespflege Thüringen e.V. lvktp.de |
Versicherungen: Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Sozialversicherungspflicht für Tagesmütter und Tagesväter
Haftpflichtversicherung
Wenn ein Kind einen Schaden verursacht, tritt die Haftpflichtversicherung ein. Wenn Sie die Aufsichtspflicht verletzt haben, kann die Haftpflichtversicherung eintreten, wenn die Sachlage juristisch geklärt wurde.
Über das Jugendamt oder einer Tagesmütter-Vereinigung können Sie eine Sammelhaftpflichtversicherung abschließen. Diese ist oft günstiger als ein eigenständiger Versicherungsabschluss.
Unfallversicherung
Haben Sie über das Jugendamt eine Pflegeerlaubnis erhalten, dann sind Sie über die Unfallversicherung des Landes versichert. Achten Sie darauf, eine schriftliche Bestätigung zu erhalten.
Natürlich können Eltern zusätzlich eine private Unfallversicherung für ihre Kinder abzuschließen.
Sozialversicherungspflicht: Kranken- und Rentenversicherung
Krankenversicherung: Versicherung als Selbständige – Neue Bemessungsgrenze ab Januar 2019
Als Tagesmutter oder Tagesvater werden Sie in der Regel hauptberuflich selbständig tätig sein. Deswegen konzentriert sich dieser Artikel auf die Rahmenbedingungen für Selbständige, die in diesem Bereich arbeiten möchten. Wenn Sie als Tagesmutter oder Tagesvater angestellt, zum Beispiel im Rahmen eines Midijobs arbeiten möchten, finden Sie hier weitere Informationen:
Als selbständig tätige Tagespflegeperson sind Sie verpflichtet, sich freiwillig in der Krankenkasse zu versichern.
Für die Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung gibt es sogenannte Bemessungsgrenzen. Seit Januar 2019 hat sich die Bemessungsgrenze von 2283,75 Euro auf 1038,33 Euro gesenkt. Das bedeutet, dass der Mindestbeitrag für Selbständige nun niedriger ist als vorher. Der Krankenkassenbeitragssatz beträgt 14 Prozent (177,04 Euro monatlich ) plus eventuelle Zusatzbeiträge. Mit Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit liegt der Beitragssatz bei 14,6 Prozent (183,27 Euro monatlich).
Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier: https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/selbststaendige/
Rentenversicherungspflicht
Sobald Ihr zu versteuerndes Einkommen über 450 Euro im Monat liegt wird ein einkommensabhängiger Betrag von 18,9 Prozent als Pflichtbeitrag fällig. Der Mindestbeitrag liegt bei 85,05 Euro. Von diesem Betrag kann ein Zuschuss über 50 % des Beitrages beim Jugendamt beantragt werden.
Für ausführliche Auskünfte bietet sich ein persönliches Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung an. Zu der Internetseite gelangen Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/beratung-und-kontakt_node.html
Preisgestaltung/Verdienst bei hauptberuflich selbständiger Kindertagespflege
Als Kindertagespflegeperson sind Sie in der Regel selbständig freiberuflich tätig.
Der durchschnittliche Stundenlohn liegt bei 4 bis 8 Euro pro Kind und Stunde. Dies ergibt dann ein Bruttoeinkommen. Der Bundesverband der Kindertagespflege e.V. schlägt eine Vergütung von 5,50 Euro pro Stunde und Kind vor. In diesem Beitrag sind u.a. auch Versicherungen und Kosten zur Verpflegung enthalten.
Für die Festlegung eines Entgeltes pro Stunde (Brutto) haben Sie bei privat finanzierter Kindertagespflege Spielraum. Bei öffentlich geförderter Kindertagespflege ist der Betrag meist vom Jugendamt festgelegt. Fragen Sie hierzu bei Ihrem zuständigen Jugendamt nach.
Als hauptberuflich selbständige Tagespflegeperson ist es wichtig, dass Sie für Zeiträume mit weniger Einnahmen finanziell vorsorgen. Diese entstehen durch Krankheit oder Urlaub. Vier Wochen Urlaub pro Jahr sind gesetzlich festgelegt. Sie sind durch die Anzahl der Schließtage von 20 Tagen pro Jahr eingeplant. Die Höchstanzahl von 30 Schließtagen darf im Jahr nicht überschritten werden (nach § 13e Kinderbildungsgesetz/KiBiz).
Durch Krankheit oder Urlaubszeiten können kurzfristige finanzielle Engpässe entstehen. Vexcash bietet Kurzzeitkredite an. Und hilft so bei der Überbrückung eines Engpasses.
Ihr tatsächliches Nettoeinkommen hängt unter anderem davon ab, ob Sie Ihr Entgelt vom öffentlichen Jugendhilfeträger oder von den Eltern der Kinder erhalten und somit eine privat finanzierte Kindertagespflege anbieten.
Privat finanzierte Kindertagespflege
Bei einer privat finanzierten Kindertagespflege können Sie das Honorar und die Arbeitszeiten selbst mit bestimmen, angepasst an die Bedürnisse der Kinder und die Wünsche der Eltern.
Zur Festlegung Ihres Stundenhonorars sollten Sie bedenken, dass Sie unter anderem folgende Kosten haben:
Betriebsausgaben:
Für die direkte Arbeit mit den Kindern und Eltern:
- Kosten für Nahrungsmittel
- Ausstattung und Möbel
- Beschäftigungsmaterial und Materialkosten
- Kosten für Freizeitgestaltung
- Hygienartikel
- Miete und Betriebskosten der Räumlichkeiten
- Kosten für Kommunikation (Internet, Handy, Telefon)
Kosten, die mit der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson anfallen:
- Weiterbildungskosten
- Fachliteratur
- Fahrtkosten
- Fortbildungskosten (Nach Absolvierung der Grundausbildung sind weiterhin 12 Weiterbildungstage pro Jahr verpflichtend.)
- Einkommensteuern (bei einem Einkommen oberhalb des Grundfreibetrages von 9168 Euro in 2019)
- Kosten für Krankheitszeiten
- Urlaubszeiten
- Kosten für Versicherungen und Sozialabgaben
Öffentlich geförderte Kindertagespflege
Wenn Sie über die öffentliche Jugendhilfe beim zuständigen Jugendamt Kindertagespflege anbieten, stehen Ihnen zusätzlich zu Sach- und Betriebskosten folgende Erstattungen zu:
- Erstattung der Unfallversicherungsbeiträge in voller Höhe
- die Hälfte der Beiträge für eine Altersvorsorge und für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Diese Beträge sind steuerfrei.
Weitere Informationen
Auf der Webpräsenz des Bundesverbandes für Kindertagespflege finden Sie ausführliche Informationen rund um die Kindertagespflege in mehreren Sprachen (u.a. in Englisch, Französisch und Spanisch).
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat ein umfangreiches Handbuch zu den Themen der Kindertagespflege veröffentlicht: https://www.handbuch-kindertagespflege.de
Bildquelle: pixabay.com