Mit einer Vollstreckungsankündigung drohen Gläubiger ihren Schuldnern an, dass sie ihre Forderungen innerhalb einer benannten Frist mit Zwang durchsetzen wollen. Spätestens jetzt ist es für Schuldner Zeit zu handeln. Umfasst eine Vollstreckungsankündigung unberechtigte Forderungen, können sich Betroffene anhand von juristischen Mitteln erfolgreich wehren. Eine Reihe dieser rechtlichen Möglichkeiten stoppt unberechtigte Zwangsvollstreckungen wirksam oder schafft Zeit, wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Sind die Forderungen von Gläubigern berechtigt, lassen sich kurz vor einer Zwangsvollstreckung in einigen Fällen einvernehmliche Lösungen mit den Gläubigern finden. Anhand spezifischer Maßnahmen können weitere Kosten vermieden werden.
Rahmenbedingungen
Wie kommt es zu einer Vollstreckungsankündigung?
Es sind nicht ausschließlich Banken, Versandhäuser oder Telefonunternehmen, die ihre Forderungen im Rahmen einer Vollstreckungsankündigung eintreiben. Typische Gläubiger, die den Gerichtsvollzieher mit einer Vollstreckungsankündigung zum Schuldner schicken, sind auch das Hauptzollamt oder das Finanzamt.
Wer dem Staat Abgaben und Steuern, wie die Kraftfahrzeugsteuer, Umsatzsteuer oder Einkommensteuer schuldet, muss mit einem Besuch von Vollzugsbeamten des Finanzamts rechnen. Das Hauptzollamt schickt seine Beamten in die Spur, um Schulden bei einer Kranken- oder Pflegekasse einzutreiben. Typisch für Selbstständige und Unternehmer sind eintreibbare Forderungen bei einer Berufsgenossenschaft. An dieser Stelle wird das Hauptzollamt aktiv. Dessen Vollstreckungsstellen sollen auf diese Art die Leistungsfähigkeit des Gemeinwesens garantieren, die Steuergerechtigkeit herstellen und für die Gleichbehandlung der Beitragszahler sorgen.
Bei einer Zwangsvollstreckung nimmt der Gläubiger die Hilfe von Rechtsorganen in Anspruch. Mit ihnen versucht er seine Forderungen bei dem Schuldner mit Hilfe von Zwang durchzusetzen.
Dafür benötigt der Gläubiger in der Durchsetzung des Zwangsvollstreckungsrechts einen Titel. Dieser erlaubt es ihm, Sachgüter und Geld beim Schuldner so lange zu pfänden, bis dessen Schulden beglichen sind. Die Kosten für eine Zwangsvollstreckung muss der Schuldner tragen.
Maßnahmen für eine Zwangsvollstreckung können beim Vollstreckungsgericht vom Gläubiger beantragt werden. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für diesen Antrag ist ein Vollstreckungstitel, der dem Schuldner zugestellt wurde. Dieser Vollstreckungstitel muss eine Vollstreckungsklausel enthalten. Derartige Titel können Urteile, Vollstreckungsbescheide oder Unterhaltsfestsetzungs-beschlüsse sein.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung
Bei der Zwangsvollstreckung gibt es verschiedene Maßnahmen:
Pfändung von beweglichen Sachen
Das sind Sachen, die sich im Besitz eines Schuldners befinden. Dieser muss nicht der Eigentümer der Gegenstände sein. Gepfändet werden können Möbel, Autos, Elektrogeräte und vieles mehr.
Die gepfändeten Sachen können sofort verwertet werden. In der Regel werden sie versteigert.
Pfändung von Forderungen
Bei der Pfändung von Forderungen werden der Lohn, das Gehalt oder Honorare gepfändet. Im Zusammenhang mit einer Zwangsvollstreckung sind auch Ansprüche aus einer Lebensversicherung sowie die Kontopfändung nicht vor dem Zugriff sicher.
Die Taschenpfändung
Diese Art der Pfändung wird direkt beim Gläubiger vollzogen. Dabei werden die Kleidung sowie die von ihm mitgeführten Gegenstände untersucht und, wenn möglich, sofort gepfändet. Zu den Pfändungsgegenständen zählen Schmuck, Uhren, Bargeld oder die gesamte Brieftasche.
Das Gerichtssiegel für pfändbare Gegenstände
Es gibt Gegenstände, die beim Schuldner verbleiben. Das sind Sachen, die ein Gerichtsvollzieher nicht sofort mitnehmen kann. Damit sie gekennzeichnet sind, erhalten sie ein Gerichtssiegel. Mit dieser Markierung gehören die Gegenstände nicht mehr dem Schuldner. Aus diesem Grund darf er nicht darüber verfügen. Tut er es trotzdem, begeht er juristisch den Tatbestand des Verstrickungsbruchs. Wird etwa die Stereoanlage eines Schuldners gepfändet und mit dem Merksiegel markiert, darf der Schuldner diese nicht mehr benutzen.
Nicht gepfändet werden dürfen Gegenstände für eine bescheidene Lebensführung. Das sind Betten, Fernseher, Radio sowie Kleidung.
Ergänzend gibt es noch Zwangsvollstreckungen des unbeweglichen Vermögens. Vollstreckungen über Grundstücke oder Immobilien erfolgen über das zuständige Amtsgericht. Die Schulden werden auf zwei unterschiedlichen Wegen beglichen.
Bei einer Zwangsverwaltung tritt ein Zwangsverwalter ein und verwaltet die Immobilie oder das Grundstück. Der Gläubiger erhält die Erträge aus dieser Zwangsverwaltung.
Bei einer Zwangshypothek muss der Schuldner eine Hypothek auf seine Immobilie oder das Grundstück aufnehmen und daraus seine Schulden begleichen.
Angemessene Reaktion
Wie sollte auf eine Vollstreckungsankündigung reagiert werden?
Mit den meisten juristischen Mitteln gelingt es in der Regel zunächst, die Vollstreckungsankündigung abzuwenden. Dafür stehen Schuldnern unterschiedliche Rechtsbehelfe zur Verfügung. Schuldner können sich etwa auf Mängel für den Grund der Vollstreckungsankündigung beziehen.
Eine sofortige Beschwerde
Diese kann eine Zwangsvollstreckung stoppen. Dabei ruft der Schuldner auf juristischem Weg die nächste Instanz an und rollt damit das rechtliche Verfahren auf. Die nächste Instanz muss zum Beispiel prüfen, ob die Entscheidung zur Zwangsvollstreckung rechtlich einwandfrei und zulässig ist. Bis zur gerichtlichen Entscheidung dieser Frage durch die angerufene Instanz gewinnt der Schuldner Zeit. Ist eine Anordnung zur Zwangsvollstreckung bereits rechtskräftig, hilft ihm die sofortige Beschwerde nicht.
Die Vollstreckungserinnerung
Mit dieser Erinnerung geht der Schuldner gegen die Art der Zwangsvollstreckung vor. Er will darauf verweisen, dass bei den vollstreckungsrechtlichen Vorschriften einige Fehler aufgetreten sind. Eine Vollstreckungserinnerung dann möglich, wenn der Schuldner angibt, dass ihm Sachen gepfändet wurden, die nicht pfändbar gewesen wären. Das können Gegenstände sein, die er für seinen bescheidenen Lebensunterhalt braucht. Die Zwangsvollstreckung wehrt eine Vollstreckungserinnerung nicht ab, sondern sichert wichtige Gegenstände.
Drittwiderspruchsklage
Mit dieser Maßnahme geht der Schuldner recht erfolgreich gegen eine Vollstreckungs-ankündigung vor. In diesem Fall verweist er darauf, dass es sich bei den gepfändeten Sachen um das Eigentum Dritter handelt. Ein gutes Beispiel ist ein geleastes Fahrzeug. Die Drittwiderspruchsklage wird in diesem Fall von dem Eigentümer des geleasten Fahrzeugs erhoben. So verhindert dieser, dass er im Zug der Vollstreckungs-ankündigung sein Eigentum verliert.
Vollstreckungsabwehrklage
Dabei kann der Schuldner die Vollstreckung mit der Begründung abweisen, dass es aus seiner Sicht keinen Grund zum Vollzug mehr gibt. Dieses Recht kann er geltend machen, wenn er die Schuld beglichen hat oder zuvor von einem Vertrag zurückgetreten ist, der Grund für die Vollstreckungsklage ist. Eine Vollstreckungsabwehrklage öffnet die Tür zu einem längeren juristischen Verfahren. Der Schuldner gewinnt damit Zeit.
Eine häufige Empfehlung ist der Insolvenzantrag. Allerdings hat ein Verfahren zur Insolvenz auf die einzelne Maßnahme zur Zwangsvollstreckung keinen direkten Einfluss. Eine bereits laufende Sach- oder Lohnpfändung wird weiter betrieben, trotz Insolvenzverfahren.
Besteht eine Pflicht, dem Gerichtsvollzieher Zutritt in die Wohnung zu gestatten?
Niemand muss einen Gerichtsvollzieher in seine Wohnung lassen. Trifft der Gerichtsvollzieher den Schuldner auch beim zweiten Versuch nicht an, darf er eine richterliche Anordnung zur Durchsuchung beantragen. Mit dieser Durchsuchungsanordnung wird er sich den Zugang zur Wohnung verschaffen.
Ist der ein Gerichtsvollzieher in der Wohnung, darf er diese komplett durchsuchen. Dazu zählen neben den Wohnräumen auch Geschäftsräume und das Arbeitszimmer. Darüber hinaus darf sich der Gerichtsvollzieher im Hof, in Gemeinschaftsräumen von Wohngemeinschaften und in der Garage umschauen.
Besteht eine Auskunftspflicht gegenüber dem Gerichtsvollzieher?
Wer von einer Vollstreckungsankündigung betroffen ist, muss dem Gerichtsvollzieher gegenüber keinerlei Auskünfte geben. Eine Verpflichtung, etwa den Arbeitgeber zu nennen, besteht für den Schuldner nicht.
Verbindet der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung dagegen mit dem Auftrag zu einer sofortigen Entgegennahme der eidesstattlichen Versicherung, muss der Schuldner
umfassend Auskunft geben. Dabei kann er der Abgabe einer solchen eidesstattlichen Versicherung zunächst widersprechen.
So wehren Schuldner eine Vollstreckungsankündigung ab
Schuldner können eine Vollstreckungsankündigung dadurch abwehren, dass sie
- die offene Forderung sofort bezahlen
- eine Stundung für bereits fällige Beträge erwirken
- eine Freistellung von den Schulden erreichen
Mit der sofortigen Begleichung der Schulden gelingt es am besten, eine Vollstreckungs-ankündigung mit Erfolg abzuwehren.
Auf eine Stundung für Beträge, die bereits fällig gestellt sind, muss sich der Gläubiger nicht einlassen. Die Chance, dass er es trotzdem tut, steigt, wenn ihm der Schuldner einen großen Teil der Schulden gezahlt hat oder sofort zahlt. Das Gleiche gilt für die Freistellung von den Schulden. Darauf lassen sich Gläubiger ein, wenn sie einen großen Teil der Forderung bereits eingetrieben haben oder sie erkennen müssen, dass beim Schuldner nichts zu holen ist.
Kosten und Finanzierung
Diese Kosten fallen bei der Vollstreckungsankündigung an
Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung entstehen eine Reihe von Kosten. Viele der Aufwendungen muss der Gläubiger selbst zahlen. Er kann sie sich vom Schuldner zurückholen.
Vor Fälligkeit der Kosten für die Zwangsvollstreckung kann der Gläubiger Verzugsschaden geltend machen. Er tritt ab dem Zeitpunkt ein, zu dem der Zahlungsverzug eintritt. Das kann also bereits vor der 1. Mahnung sein.
Die Kosten für eine Zwangsvollstreckung sind nach dem Buchstaben der Zivilprozessordnung alle Kosten, die bei einer Ausfertigung eines Urteils und bei dessen Zustellung entstehen. Zwar zahlt sie der Gläubiger, allerdings gehen sie zu Lasten des Schuldners.
Vollstreckungskosten verjähren nach 30 Jahren. In dieser Zeit entstehen dem Schuldner Zinsen, für die er ebenfalls aufkommen muss. Der Weg aus der Überschuldung erfolgt somit über einen längeren Zeitraum.
Kleinbeträge finanzieren
Wurde mit einem Gläubiger zur Umgehung einer Zwangsvollstreckung Ratenzahlung vereinbart, kann diese unter Umständen finanziert werden. Für kleine Beträge lohnt sich ein Mikrokredit.
Von Vorteil sind Sofortkredite, um kurzfristige finanzielle Engpässe auszugleichen. So lässt sich auch eine Vollstreckungsankündigung vermeiden.
Vollstreckungsankündigung vermeiden
Diese Möglichkeiten haben Verbraucher, um eine Vollstreckungsankündigung zu umgehen.
Um eine Zwangsvollstreckung zu vermeiden, können Schuldner:
- mit den Gläubigern verhandeln
- gemeinsam Lösung finden
- Zahlungswillen signalisieren
- Ratenzahlungen vereinbaren
Die beste Möglichkeit, eine Zwangsvollstreckung zu vermeiden, ist die Verhandlung mit den Gläubigern. Das setzt voraus, dass der Schuldner seine finanziellen Verpflichtungen anerkennt.
Viele Gläubiger möchten einen Teil ihres Geldes wiedersehen. Sie sind lange Auseinandersetzungen und hohe Kosten leid. Ob sie die hohen Gebühren für Gerichte, Anwälte, Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsmaßnahmen zurückbekommen, ist für Gläubiger nicht immer sicher.
Signalisieren Schuldner einen Zahlungswillen, lassen sich deshalb viele Gläubiger darauf ein. Damit zeigt der Schuldner, dass er sich bemühen will, das Geld zurückzuzahlen. Das hat noch einen anderen Vorteil: Der Schuldner verzichtet darauf, sich in eine private Insolvenz zu flüchten. Im Fall der gerichtlich anerkannten Zahlungsunfähigkeit sieht der Gläubiger sein Geld nicht wieder.
Ratenzahlungen sind ein guter Weg, Schulden sicher zurückzuführen. Für den Schuldner ist die Situation einfacher in den Griff zu bekommen. Er hat Zeit, mit einem kleinen Budget seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Für den Gläubiger entsteht so die Gewissheit, dass er sein Geld zu einem beträchtlichen Teil zurückerhält. Ist der Schuldner solvent und braucht lediglich Zeit, gibt es zusätzlich noch Zinsen.
Welche Fristen sind bei der Vollstreckungsankündigung zu beachten?
Bei einer Vollstreckungsankündigung sind verschiedene Fristen zu beachten. Nach der Zusendung eines Mahnbescheids hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, um zu reagieren. Er kann Stellung nehmen und Widerspruch einlegen. Danach steht ihm der Rechtsweg zur Abwehr offen.
Hält der Schuldner diese Frist nicht ein, bekommt der Gläubiger einen Titel, den er 30 Jahre lang vollstrecken kann.
Zwischen einer Vollstreckungsankündigung und der Zwangsvollstreckung vergehen in der Regel zwei bis vier Wochen Zeit. Hat der Gerichtsvollzieher Gegenstände gepfändet, bleibt dem Schuldner eine Woche Zeit, diese zurückzukaufen. Ansonsten gehen sie in die Versteigerung.