Verletztengeld wird gezahlt, wenn ein Arbeitsunfall vorlag und vom Unternehmen anerkannt wurde. Die Voraussetzungen für Verletztengeld liegen vor, wenn der Unfall direkt während der Arbeitszeit passierte oder es sich um einen Wegeunfall handelte. Einen Anspruch haben alle Arbeitnehmer und Angestellten, die in einem nicht selbstständigen Arbeitsverhältnis stehen und während einer Erkrankung Lohnfortzahlung bekommen. Das Verletztengeld wird von der Krankenkasse gezahlt. Der Arbeitnehmer oder Angestellte hat so lange Anspruch auf das Verletztengeld, bis er wieder gesund ist oder eine endgültige Arbeitsunfähigkeit für diesen Beruf oder eine Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde.
Voraussetzungen für den Erhalt von Verletztengeld
Unter welchen Umständen wird Verletztengeld für Berufstätige gezahlt?
Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalles erkrankt, bekommt er sechs Wochen lang die Entgeltfortzahlung von seinem Arbeitgeber. Dies bedeutet, dass der Lohn in voller Höhe weitergezahlt wird. Nach dem Ende der sechs Wochen beginnt die Zahlung des Krankengeldes. Bei einem Arbeitsunfall wird diese durch das Verletztengeld ersetzt. Dies ist für den Arbeitnehmer oder Angestellten mit dem Vorteil verbunden, dass er mehr Geld erhält. Während das Krankengeld 70 Prozent des Bruttoverdienstes beträgt, liegt das Verletztengeld bei 80 Prozent des Bruttoverdienstes. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass der Arbeitsunfall anerkannt wurde. Dies ist unstrittig, wenn sich der Arbeitnehmer direkt während seiner Arbeitszeit verletzt. Der Anspruch auf Verletztengeld besteht unabhängig von der Unfallursache.
Verletztengeld bei einem Wegeunfall zur Arbeit
Wird der Mitarbeiter auf dem Weg zur Arbeit verletzt, greift die gesetzliche Unfallversicherung ebenfalls. Mitunter ist es strittig, ob es sich tatsächlich um einen Wegeunfall handelt. Bedingung ist, dass der Mitarbeiter sich von seinem Zuhause aus direkt zur Arbeit begibt. Probleme können auftreten, wenn Umwege, Einkäufe oder Behördengänge den Arbeitsweg ergänzt haben. In diesem Fall gestaltet sich die Anerkennung als Arbeitsunfall für Versicherte komplex.
Ärztliche Bescheinigungen zum Erhalt von Verletztengeld
Das Verletztengeld ersetzt das Krankengeld und wird gezahlt, wenn die Bescheinigungen des behandelnden Arztes eingereicht wurden. Im Falle eines Arbeitsunfalls muss ein D-Arzt die Betreuung des Patienten übernehmen. Der Haus- oder Facharzt darf mitbetreuen, ist jedoch nicht bevollmächtigt, Bescheinigungen für den Unfallversicherungsträger ausstellen. Dies führt dazu, dass der Verletzte in der Regel von mehreren Ärzten betreut wird.
Das Sozialgesetzbuch (SGB VII) regelt sämtliche Voraussetzungen und Leistungen, die das Verletztengeld betreffen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Verletztengeld wird bei einem Arbeits- oder Wegeunfall gezahlt
- es schließt sich an die Lohnfortzahlung an
- Anspruch haben nicht selbstständige Arbeitnehmer und Angestellte
- das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Bruttoeinkommens.
Verletztengeldberechnung: Dauer und Höhe
Wie lange wird das Verletztengeld gezahlt?
Eine Höchstbezugsdauer von Verletztengeld kennt das Gesetz nicht. Der verunfallte Arbeitnehmer muss das Verletztengeld nicht gesondert beantragen. Da es sich um eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung handelt, wird diese auf Meldung des Arbeitgebers aktiv. Der Arbeitnehmer muss Daten zum Unfall liefern und einen entsprechenden Fragebogen ausfüllen. Danach bekommt er das Verletztengeld ausgezahlt. Die Dauer ist von der Erkrankung abhängig. Anspruch besteht über die gesamte Genesungszeit. Bei schweren Unfällen wird geprüft, ob die Gesundheit des Mitarbeiters hergestellt werden kann. Ist dies nicht der Fall, können Umschulungsmaßnahmen zum Erlernen eines neuen Berufs infrage kommen.
Verletztengeld bei einer Folgeerkrankung
Im schlimmsten Falle schließt sich eine Erwerbsunfähigkeit an die Zahlung des Verletztengeldes an. Wird der Verletzte während der Zeit der Genesung erneut krank, kann die Zahlung des Verletztengeldes durch eine weitere Lohnfortzahlung unterbrochen werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Verletzte während seiner Genesungszeit eine organische Erkrankung erleidet, die einer Operation bedarf. Steht diese Erkrankung nicht mit dem Unfall in Zusammenhang, wird für sechs Wochen das volle Arbeitsentgelt gezahlt. Danach bekommt der Erkrankte wieder Verletztengeld, wenn er aufgrund der Unfallfolgen in Heilbehandlung ist.
Höhe des Verletztengeldes berechnen
Das Verletztengeld kann mit einem Verletztengeld-Rechner im Internet ermittelt werden. Die Berechnung der gesetzlichen Unfallversicherung wird dem Verletzten außerdem zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich beträgt das Verletztengeld 80 Prozent des Bruttoeinkommens. Dabei ist zu beachten, dass es nicht höher ausfallen kann als das Nettoarbeitsentgelt. Wenn der Arbeitnehmer steuerfreie Zuschläge erhält, weil er beispielsweise in Schichten arbeitet, kann die Berechnung höher ausfallen als das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt. In diesem Fall bekommt der Verletzte das Nettoarbeitsentgelt ausgezahlt und muss während der Dauer seiner Genesung keinerlei Verluste hinnehmen.
Wichtig zu wissen:
Der Höchstsatz für das Verletztengeld bemisst sich an dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt des Verletzten. Dieses wird von der Unfallversicherung maximal gezahlt.
Gegenüberstellung Verletztengeld – Krankengeld
Krankengeld | Verletztengeld |
70 Prozent des Nettolohns | 80 Prozent des Nettolohns |
Nettolohn 2.000 EURO | Nettolohn 2.000 EURO |
60 EURO tägliche Zahlung | 66,67 EURO tägliche Zahlung |
Wichtig zu wissen: Vom Kranken- und Verletztengeld müssen Beiträge zu den Sozialversicherungen bezahlt werden. Steuern fallen hingegen nicht an. Der tatsächlich ausgezahlte Betrag fällt geringer aus.
Bezuschussung
Gibt es einen Zuschuss zum Verletztengeld?
Einen Zuschuss zum Verletztengeld muss der Arbeitgeber nicht zahlen. Wenn das Verletztengeld niedriger ist als das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers, muss er diese Differenz hinnehmen, zumindest dann, wenn er den Unfall verschuldet hat. Anders sieht es aus, wenn eine andere Person für die Haftung des Unfalls verantwortlich gemacht werden kann. In diesem Falle kann der Verletzte den Verdienstausfall als Schadenersatz geltend machen. Ein klassisches Beispiel ist ein Arbeitsunfall, der durch eine dritte Person verursacht wurde. Der Schadenersatz wird durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt. Gleiches gilt, wenn der Betrieb oder ein Kollege für den Unfall verantwortlich gemacht werden kann. In diesem Fall springt die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers ein und erstattet den Verdienstausfall. Dies kann einen gerichtlichen Prozess zur Folge haben.
Wichtig zu wissen: Der Arbeitgeber muss einen eventuell auftretenden Verdienstausfall nicht bezuschussen.
Verletztengeld für unterschiedliche Personengruppen
Verletztengeld bei Arbeitslosigkeit
Verletztengeld wird bei Arbeitslosigkeit gezahlt, wenn der Arbeitslose einen Wegeunfall erlitten hat oder während einer vom Arbeitsamt auferlegten Maßnahme verletzt wurde. Der Arbeitslose hat Anspruch auf sein volles Arbeitslosengeld. Wenn er sich in einer Umschulung befindet und aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls Anspruch auf Verletztengeld besteht, wird der Tariflohn der betreffenden Branche als Grundlage für die Berechnung des Verletztengeldes eingesetzt.
Für Personen im öffentlichen Dienst
Personen, die im Öffentlichen Dienst tätig sind, haben Anspruch auf Verletztengeld. Die Berechnung erfolgt analog. Die Leistungen werden von der Berufsgenossenschaft oder der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt. Dies ist im Einzelfall von der Art des Unfalls und von der Art der Beschäftigung abhängig.
Geringfügige Beschäftigung
Auch bei einer geringfügigen Beschäftigtung haben Anspruch auf Verletztengeld, da sie in der Unfallversicherung versichert sein müssen. Voraussetzung ist, dass ein Arbeits- oder Wegeunfall vorlag. Das Verletztengeld errechnet sich aus dem entsprechenden Verdienst.
Bei Selbstständigkeit
Selbstständige können nur dann ein Verletztengeld entsprechend der gesetzlichen Regelungen beanspruchen, wenn sie Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung leisten. Dies ist in einigen Berufsgruppen vorgeschrieben. Wurden keine Beitragszahlungen geleistet, besteht kein Anspruch auf das Verletztengeld. Wenn ein Anspruch besteht, weist der Selbstständige sein Einkommen der letzten Monate nach. Er erhält sodann 80 Prozent seines Verdienstes nach Abzug der Steuerlast.
Schwangerschaft und Elternzeit
Voraussetzung für die Zahlung von Verletztengeld in der Schwangerschaft ist, dass die Schwangere berufstätig ist und bei einem Arbeits- oder Wegeunfall verletzt wurde. Befindet sie sich bereits im Mutterschutz oder ist wegen einer Erkrankung oder eines Berufsverbotes nicht arbeitsfähig, kann sie kein Verletztengeld beziehen. Gleiches gilt für Väter und Mütter in der Elternzeit. Wenn Sie während der Elternzeit berufstätig sind, besteht ein Anspruch auf Verletztengeld für den Fall, dass es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt. Ist der Unfall zu Hause passiert, kann kein Verletztengeld beansprucht werden.
Wichtig zu wissen: Grundsätzlich ist das Verletztengeld an einen Arbeits- oder Wegeunfall gebunden. Andernfalls wird bei einem Unfall das Krankengeld gezahlt.
Für Kinder
Der Gesetzgeber sieht ein Kinder-Verletztengeld für Eltern vor, die ihr Kind pflegen, wenn es im Kindergarten oder in der Schule verletzt wurde. Gleiches gilt für einen Wegeunfall. Das Verletztengeld wird aus der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt, die von Schule oder Kindergarten für alle Kinder verpflichtend abgeschlossen werden muss.
Unterhaltspflichtige
Wenn das Verletztengeld niedriger ist als das Nettoeinkommen während der Berufstätigkeit, kann der Unterhaltspflichtige eine Neuberechnung verlangen. Der Unterhalt wird in der Neuberechnung angepasst. Eine Aussetzung der Unterhaltszahlungen ist nur möglich, wenn das Verletztengeld geringer ist als der monatliche Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen zur Verfügung steht.
Auswirkungen auf weitere Lebensbereiche
GEZ-Gebühr
Grundsätzlich sieht der Bezug von Verletztengeld keine Befreiung von der GEZ-Gebühr vor. Infrage kommt die Gebührenbefreiung nur im Rahmen der Härtefallregelung. Diese kann bewilligt werden, wenn das Verletztengeld geringfügig über dem Hartz IV Satz liegt und auch der Partner Hartz IV bezieht.
Urlaub
Wer Verletztengeld bezieht, ist krankgeschrieben. Für die Fahrt in den Urlaub gelten die gleichen Richtlinien wie für andere kranke Arbeitnehmer. Grundsätzlich darf der geplante Urlaub die Genesung nicht behindern. Der Urlaub bedarf einer Bestätigung des behandelten Arztes und der Genehmigung durch die Krankenkasse. Innerhalb Deutschlands wird der Urlaub in der Regel genehmigt. Bei Fahrten ins Ausland ist die Genehmigung nicht sicher und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Aus diesem Grund ist es ratsam, während des Bezugs von Verletztengeld einen Urlaub im Inland zu planen.
Träger
Wenn die Krankenversicherung nicht zahlt
Krankenkassen weigern sich mitunter, die Zahlung von Verletztengeld zu leisten, wenn ein Arbeits- oder Wegeunfall nicht als solcher anerkannt wurde. In diesem Falle ist es hilfreich, Klage einzureichen. Erfolgt die Anerkennung auf diesem Wege nicht, bekommt der Verletzte nach der Lohnfortzahlung Krankengeld, wenn er aufgrund seiner Berufstätigkeit einen Anspruch erworben hat. Sollte die Krankenkasse nicht zahlen, kann der Verletzte bei der Erfüllung entsprechender Voraussetzungen Sozialhilfe beantragen. Kommt dies nicht infrage, hilft nur die Aufnahme eines Kredites, um den finanziellen Engpass nach der Verletzung zu überbrücken.
Steuerliche Angaben
Ist die Angabe des Verletztengeldes in der Steuererklärung verpflichtend anzugeben?
Das Verletztengeld muss unter der Rubrik Krankengeld in der Steuererklärung angegeben werden. Die Zahlungen selbst sind steuerfrei. Sie werden aber bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt. Dies wird als Progressionsvorbehalt bezeichnet. Es kann sein, dass sich durch den Bezug des Verletztengeldes der Steuersatz für das Einkommen erhöht, das im betreffenden Jahr vor dem Unfall erzielt wurde. Dann fallen für das Gesamteinkommen höhere Steuern an, nicht aber für das Verletztengeld selbst.