Tipps zum Versicherungswechsel: Personenversicherungen

Verbraucher, die sparen wollen, sollten über einen Wechsel des Versicherers nachdenken. Die Zahl der Versicherungsgesellschaften ist groß und die Preisunterschiede für eine Versicherungs-Police oft erheblich.

Bei Sachversicherungen ist ein Wechsel – ob Anbieter- oder Tarifwechsel – relativ problemlos machbar. Die Leistungen und Tarife bei Kfz- oder Privathaftpflicht, Gebäude, Hausrats-, Rechtsschutz oder Tierversicherungen sind relativ gut vergleichbar. Ein Online Vergleichsrechner für Sachversicherungen leistet hier gute Dienste, den günstigsten Tarif zu finden.

Ein Anbieterwechsel kann jederzeit erfolgen sofern die entsprechenden Kündigungsfristen eingehalten werden. Diese betragen in der Regel 3 Monate. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann sogar mit einmonatiger Frist zum Ende eines jeden Jahres gekündigt werden. Näheres dazu finden Sie im ersten Teil dieser Beitragsreihe. Wer lediglich den Tarif beim gleichen Anbieter wechseln möchte, kann dies oft sogar ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist tun. Allerdings sollten Sie nicht versäumen, das Kleingedruckte genau zu lesen, denn die Regelungen der einzelnen Gesellschaften variieren zum Teil erheblich. Nicht selten ist innerhalb der Laufzeit eines Vertrages lediglich der Wechsel in einen höheren Tarif möglich.

Personenversicherungen: individuelle Faktoren bestimmen die Konditionen

Anders als bei Sachversicherungen liegt der Fall bei den Personenversicherungen. Hierbei handelt es sich um Policen, die sich auf persönliche Risiken des einzelnen Versicherungsnehmers konzentrieren. In die Rubrik Personenversicherungen gehören unter anderem die gesetzliche und private Krankenversicherung, Unfallversicherungen, Rentenversicherungen, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen und natürlich Lebensversicherungen. Je nach Art sollen damit beispielsweise ärztliche Behandlungen und Reha-Maßnahmen abgedeckt, der Lebensstandard im Alter oder bei Berufsunfähigkeit abgesichert oder die Hinterbliebenen im Fall des Todes des Versicherungsnehmers versorgt werden. In Abhängigkeit von der Versicherungsform der Personenversicherungen kann in reine Risikoversicherungen und in Risikoversicherungen mit Kapitalbildung unterschieden werden.

Allen Personenversicherungen gemein ist dabei, dass die Kriterien zur Risikobewertung von den Anbietern selbst festgelegt werden. Dadurch entstehen teils enorme Unterschiede bei Preis und Leistungsumfang bei einzelnen Verträgen. In die Beitragsberechnung fließen zahlreiche individuelle Faktoren der Versicherten mit ein. Neben Alter und ausgeübtem Beruf findet auch der Krankheitsverlauf der Antragsstellers Berücksichtigung. Die entsprechenden Fragen sollte jeder Versicherungsnehmer im Rahmen seiner Auskunftspflicht wahrheitsgemäß beantworten.

Tarifwechsel

Vergleich ist oft schwierig: fundierte Beratung notwendig

Selbst wenn ein Versicherungsunternehmen grundsätzlich bessere Konditionen anbieten sollte, muss ein Wechsel nicht zwingend die passende Alternative sein.
Bei manchen Versicherungsarten führt beispielsweise ein höheres Eintrittsalter zu deutlich schlechteren Konditionen bei einem neuen Anbieter. Ein wichtiges Kriterium bei einem Versicherungswechsel stellt aber auch der Ausschluss von Risiken dar. So können verschiedene Leistungen im Bereich der Unfall-, Kranken- aber auch Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Anbieter noch versichert sein, während diese bei einem neuen Versicherer gänzlich ausgeschlossen sind. Hier entsteht bei einem Wechsel des Anbieters eine Versicherungslücke, die nicht geschlossen werden kann. Nicht in allen Fällen ist es daher tatsächlich sinnvoll, den Versicherer zu wechseln. In jedem Fall sollte der bestehende Vertrag erst gekündigt werden, wenn der Antrag vom neuen Versicherer angenommen wurde.

Sachkundige Beratung hilft finanzielle Einbußen vermeiden

Gerade bei Lebens- und Rentenversicherungen springt bei einer Kündigung in den ersten Jahren kaum etwas heraus, da die bis dahin gezahlten Beiträge auf die Deckung von Verwaltungskosten und Provisionen verwendet werden. Ein Versicherungswechsel bringt in der ersten Zeit daher meist einen teilweisen Verlust der eingezahlten Beiträge mit sich.
Für Neuverträge und erst recht bei einem geplanten Wechsel des Versicherers ist nicht nur ein fundierter Versicherungsvergleich mehr als ratsam, sondern kompetente Beratung angebracht. Hier sind unabhängige Versicherungsfachleute oder die Verbraucherzentralen die richtigen Ansprechpartner. Die Stiftung Warentest widmet sich dem Thema Versicherungen auf ihrer Website www.test.de. Hier gibt es zahlreiche Informationen zu den einzelnen Sparten sowie Tarifvergleiche und zahlreiche Hintergrundinformationen für Verbraucher.

Aufklärungspflicht bei Versicherungswechsel

Sollten Kunden ihren Versicherungsanbieter aufgrund der Empfehlung eines Versicherungsmaklers wechseln, ist dieser verpflichtet, seiner gesetzlichen Aufklärungspflicht nachzukommen. Der Versicherungsmakler muss auch die Abwicklung der bereits vorhandenen Verträge ansprechen und z.B. die Nachteile der vorzeitigen Kündigung einer kapitalbildenden Lebensversicherung aufzeigen.

Berät der Versicherungsmakler nur mangelhaft oder nicht ordnungsgemäß, hat der Kunde nach § 280 Abs. 1 BGB einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Makler. Auf die Beratung kann nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden verzichtet werden. Dadurch soll verhindert werden, dass Kunden unwissend Verträge abschließen, ohne vorher ausführlich über die Details und Konsequenzen eines Wechsels aufgeklärt worden zu sein.