Zwar sind Studenten in der Regel nicht zur Abgabe eines Steuererklärung verpflichtet, doch es kann sich lohnen. Wer als Student ein bezahltes Praktikum absolviert oder durch einen Nebenjob Lohnsteuer gezahlt hat, kann sich das Geld vom Finanzamt zurückholen. Schließlich ist ein Studium teuer und will finanziert werden: Studenten müssen Geld für Studiengebühren, Bücher und andere Arbeitsmaterialien, Fahrtkosten und Lebenshaltungskosten aufbringen. Wer eine Steuererklärung als Student macht, kann sogar einen Teil der Studienkosten geltend machen. Worauf sie achten müssen und wie viel Geld Studenten bekommen können, zeigt unserer Ratgeber-Artikel.
Wann muss man als Student eine Steuererklärung abgeben?
Für diese Studenten ist die Steuererklärung Pflicht:
- Wer als Selbstständiger mehr als den Grundfreibetrag verdient hat. Dieser beträgt 2017 exakt 8.820 Euro.
- Wer Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen kassiert hat, die über den Grundfreibetrag hinausgehen.
- Wer bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt war.
Alle Studenten, die nach den oben genannten Punkten zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen diese bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Wer die Steuererklärung freiwillig abgibt, kann sich vier Jahre Zeit lassen und diese in dieser Frist auch rückwirkend einreichen.
Erstausbildung und Zweitausbildung
Kann ich Studienkosten für Erst- und Zweitstudium absetzen?
Wie viel ein Student konkret in seiner Steuererklärung geltend machen kann, hängt in erster Linie davon ab, ob er sich in der ersten oder zweiten Ausbildung befindet. Der Gesetzgeber sagt: Eine Zweitausbildung liegt dann vor, wenn im Vorfeld eine mindestens einjährige Vorausbildung mit Prüfung abgeschlossen wurde.
Damit gilt eine dreimonatige Ausbildung als Rettungssanitäter nicht, eine dreijährige Krankenpflegeausbildung sehr wohl als Erstausbildung. Ein anschließendes Studium zählt für den Sanitäter folglich als Erstausbildung, für den Krankenpfleger als Zweitausbildung. Wer seinen Abschluss als Bachelor erreicht hat und anschließend ein Masterstudium beginnt, befindet sich ebenfalls in der Zweitausbildung.
Der steuerliche Unterschied zwischen Erst- und Zweitausbildung
Wer sein erstes Studium absolviert, hat es schwer, die dafür anfallenden Ausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen. In diesem Fall behandelt der Fiskus sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium entstehen, als Sonderausgaben. Verdient ein Student durch einen Job Geld im Studium und zahlt dafür Steuern, kann er diese Ausgaben geltend machen.
Das Gesetz sieht bisher keine Möglichkeit vor, die Ausgaben als Verlustvortrag in die Jahre zu verschieben, in denen künftig Geld verdient und Steuern gezahlt werden. Wer ein Zweitstudium oder eine Zweitausbildung absolviert, kann auch eine Steuererklärung einreichen, wenn wenige oder gar keine Einnahmen erzielt wurden. Die entstandenen Studienkosten werden in diesem Fall nicht als Sonder-, sondern als Werbungskosten deklariert und können als sogenannter Verlustvortrag geltend gemacht werden. Sobald der Abschluss erreicht und das erste Gehalt auf dem Konto ist, können die Steuern damit spürbar gesenkt werden.
Absetzbare Posten für Studenten in der Steuererklärung
Was gehört zu den Studienkosten, die für die Steuererklärung relevant sind?
Grundsätzlich gilt: Alles, was für Uni und Studium gekauft werden muss, können Studenten von der Steuer absetzen.
Übersicht der absetzbaren Studienkosten
- die Studiengebühren
- das Arbeitsmaterial (Schreibtisch, Regal, Drucker, Schreibpapier, Fotokopien, Stifte etc.). Einen Computer erkennt das Finanzamt nur teilweise an, da sich dieser privat nutzen lässt.
- Fachliteratur, Material für Experimente oder Befragungen
- notwendige Software
- Reisekosten zu Exkursionen oder Studienreisen, inklusive Verpflegungs-Pauschale
- Fahrtkosten zur Uni (Semesterticket oder Pendler-Pauschale)
- Kosten für: Sprachkurse, Prüfungsgebühren, Nachhilfe, Bibliotheksgebühren
- Kontoführungsgebühren
- Kosten für den Umzug
Tipp: Alle Belege sammeln und abheften
Wird Geld für Studiengebühren, Arbeitsmaterialien und Fahrtkosten gezahlt, sollte jede Ausgabe belegt werden. Das Finanzamt will sehen, dass das Geld tatsächlich ausgegeben wurde. Eine Quittung, Rechnung oder Kassenbeleg muss für jeden angegebenen Posten in der Steuererklärung vorhanden sein.
Anfertigung der Steuererklärung für Studenten
Wie wird eine Steuererklärung angefertigt?
Studenten können die Steuererklärung entweder hand- oder maschinenschriftlich auf den Vordrucken des Finanzamtes erledigen. Auch der Einsatz eines Computerprogramms wie Elster und Co. ist gestattet. Auch ein Steuerberater kann bei der Anfertigung der Steuererklärung hilfreich sein. Wer ledig ist, für den gilt die Steuerklasse I. Verheiratete Studenten können zwischen der Steuerklasse 4 oder der Aufteilung 3 und 5 wählen.
Notwendige Angaben und Dokumente
Was wird für die Steuererklärung benötigt?
- Steuer-Identifikationsnummer: Die Steuer-ID findet sich auf der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers und auf jedem Einkommenssteuerbescheid.
- Daten der Bankverbindung
- Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
- Falls Lohnersatzleistungen wie Erziehungs- oder Elterngeld, aber auch Arbeitslosengeld bezogen wurden: die entsprechenden Bescheinigungen.
- Die Ermittlung der Gewinne bei selbstständigen Studenten.
- Quittungen für eventuell geleistete Spenden.
- Bescheinigung über geleistete Kapitalertragssteuer/ Zinsabschlag und anrechenbare Körperschaftssteuer.
Beispiel-Rechnung für eine Studentensteuererklärung
August: Bei einer Tätigkeit in den Semesterferien wurde ein Verdienst von 4.500 Euro erzielt.
Dezember: Für eine Aushilfstätigkeit auf dem Weihnachtsmarkt verdiente der Student noch einmal 4.500 Euro.
Die Mieteinnahmen aus dem ererbten Mietshaus betrugen im ganzen Jahr 9.000 Euro.
Insgesamt verdiente der Student in diesem Jahr 18.000 Euro und liegt damit über dem Grundfreibetrag. Damit muss eine Steuererklärung abgegeben werden.
Von diesen Einnahmen lassen sich folgende Ausgaben absetzen:
- 6.000 Euro Sonderausgaben als Pauschale im Erststudium
- 410 Euro für einen neuen Computer
- 16 Euro Kontoführungsgebühren
- 110 Euro als Pauschale für Arbeitsmittel
- Da für die Immobilie 2.000 Euro Reparaturkosten anfielen, können diese ebenfalls von den Einnahmen abgezogen und steuermindernd geltend gemacht werden.
Die Gesamtausgaben betragen betragen 8.536 Euro.
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Zehn Steuertipps für Studenten
Wo können Studenten bei der Steuererklärung sparen?
- Steuerpflicht: Wer als Single die Steuerklasse I hat, braucht erst Steuern zu zahlen, wenn der Monatslohn 950 Euro übersteigt. Nach Abzug der Sozialabgaben sind das 752 Euro monatlich netto. Wer im Studentenjob Lohnsteuer zahlt, bekommt sie dank Steuererklärung anschließend zurück. Das gilt auch für die Lohnsteuer, die im Praktikum fällig ist.
- Steuerbegünstigter Job: Einige Jobs sind steuerbegünstigt, weil der Staat ein Interesse daran hat, dass jemand die Arbeit übernimmt. Wer nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer, Erzieher, Alten- oder Krankenpfleger tätig ist, kann Einkommen bis zu 2.400 Euro jährlich steuerfrei erzielen. Das gilt für Jobs in Sport- und Musikverein, Feuerwehr, Volkshochschule, Wohlfahrtspflege, Universität, kirchlicher Einrichtung oder Einrichtungen zur beruflichen Bildung.
- Nachweise bei steuerbegünstigten Jobs: Wer einer Nebentätigkeit in kirchlichen, mildtätigen oder gemeinnützigen Einrichtungen nachgeht, kann bis zu 720 Euro jährlich an Einnahmen ohne Nachweis steuerfrei erzielen.
- Beim Auslandsstudium Verpflegungsmehraufwand geltend machen: Wer im Ausland studiert, kann einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen, allerdings nur für die ersten drei Monate. Die Pauschal-Beträge richten sich nach dem gewählten Studienland.
- Die Formulare: Wer außer dem Arbeitslohn über keine weiteren Einkünfte verfügt, für den reicht die Steuererklärung auf dem Vordruck „Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer“.
- Computer und Laptop erst im Masterstudium kaufen: Wer einen neuen Computer oder Laptop kauft, sollte bis zum Masterstudium warten. Dann lassen sich diese Kosten als Werbungskosten geltend machen, da das Masterstudium als Zweitausbildung gilt. Das gleiche gilt für ein Auslandssemester oder geleistete Praktika.
- Werbungskosten im Zweitstudium absetzen: Für das Erststudium lassen sich lediglich die Sonderausgaben von 6.000 Euro ansetzen. Dagegen erkennt das Finanzamt die Ausbildungskosten der Zweitausbildung als Werbungskosten an. Diese werden in der Anlage N angegeben.
- Belege und Eigenbelege sammeln: Während für ein Kopier-Abo eine Rechnung vorgelegt werden kann, sollten für die in den Münzkopierer eingeworfenen Münzen Eigenbelege ausgestellt werden. Diese akzeptiert das Finanzamt in der Regel. Falls nicht, kann der Student anbieten, die Fotokopien zum Nachzählen einzureichen.
- Belege für Arbeitsmittel sammeln: Alles was für das Studium benötigt wird und höchstens 410 Euro Kaufpreis kostet, mindert die Steuerlast. Ist ein Computer teurer, muss die Abschreibung über die Nutzungsdauer von drei Jahren beachtet werden. Für ein Mobiltelefon gelten dagegen fünf Jahre Nutzungsdauer, für ein Fahrrad sieben Jahre und für Mobiliar 13 Jahre. Wurden geringe Beträge für Arbeitsmittel benötigt, kann eine Pauschale von 100 Euro angegeben werden.
- Selbstständig im Studium: Meldet ein Student ein Kleingewerbe an und arbeitet als Promoter oder Hostess auf der Messe, muss eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Werden vom Umsatz die entstehenden Kosten abgezogen, bleibt der Gewinn übrig. Liegt dieser unter dem Freibetrag, müssen keine Steuern gezahlt werden.
Mit Steuersoftware fällt die Steuererklärung leicht
Wer zum ersten Mal eine eigene Steuererklärung abgibt, kann zur Unterstützung eine Steuersoftware nutzen. Diese gibt es beispielsweise gratis vom Finanzamt. Selbstverständlich hilft auch ein Steuerberater und gibt Rat und nützliche Tipps. Er achtet darauf, dass die Belege ordentlich eingereicht werden und dass nichts vergessen wird. Wer Steuern zahlt, weil er mit seinem Verdienst über der Freibetragsgrenze liegt, kann seine Einkünfte, den Studentenkredit und sogar die Steuerklasse zum Steuernsparen einsetzen.
Tipp: Die Mitarbeiter im Finanzamt geben kostenlos und verbindlich Auskunft, wenn ein Student Fragen zur Steuererklärung hat.