Sparoption beim Online Shopping: B-Ware & Refurbished Produkte

Wer aufmerksam durch die Onlineshops stöbert und nach Schnäppchen sucht, wird immer wieder auf Produkte stoßen, die auf den ersten Blick extrem günstig erscheinen. Beim genaueren Hinsehen stellt sich dann meist heraus, dass es sich um so genannte B-Ware handelt. Schnell taucht dann die Frage auf, wo denn der Haken sein könnte, denn oftmals handelt es sich nicht etwa um Auslaufmodelle oder veraltete Artikel, sondern um Produkte aus den aktuellen Sortimenten der Hersteller.
Wir wollen dazu einige Fragen beantworten und klären, was sich hinter den Begriffen B-Ware und Refurbished-Ware verbirgt, welche Rechte Verbraucher beim Kauf von derart gekennzeichneten Artikeln haben und ob es sich lohnt bei solchen Angeboten zuzugreifen.

B-Ware muss nicht Ware minderer Qualität sein

Zunächst gilt es grundsätzlich festzuhalten, dass B-Ware nicht zwangsläufig heißt, dass es sich dabei um minderwertige oder gar defekte Produkte handelt. Vielmehr sind B-Waren Artikel, die aufgrund kleinerer Mängel nicht als A-Ware bzw. Neuware gehandelt werden dürfen. In der Regel sind dies Mängel, die die Funktions- und Gebrauchstauglichkeit von Produkten in keiner Weise beeinträchtigen. Die Artikel sind also in Ordnung und in vollem Umfang nutzbar.

Online ShoppingDerartige Mängel können fehlende oder defekte Verpackungen, leichte Kratzer bzw. Beschädigungen am Gehäuse oder kleinere Farbfehler sein. Zudem ist es möglich, dass es sich um Ausstellungsstücke, Vorführgeräte oder Messeartikel handelt, bzw. dass Händler Rückläufer, die im Rahmen des Widerrufsrechts im Fernabsatzhandel von Kunden zurückgeschickt wurden, als B-Ware verkaufen. Diese Geräte können zu 100% in Ordnung sein, dürfen aber nicht mehr als Neuware in den Verkehr gebracht werden. Viele Händler bieten für derartige Geräte sogar die volle gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten, die auch für Neuwaren gilt.

Schließlich gehören aber auch Artikel zur Kategorie B-Ware, bei denen notwendiges Zubehör fehlt oder die kleinere technische Defekte, wie etwa Pixelfehler bei TV-Geräten oder Monitoren aufweisen, die allerdings den Gebrauch des Gerätes nicht komplett unmöglich machen.

B-Ware & Refurbished Ware – wo liegt der Unterschied?

Auch bei Refurbished Artikeln handelt es sich um B-Waren. Man findet diese im Elektronik-Bereich und bei hochwertigen technischen Geräten. Refurbished Geräte (refurbish = engl. für renovieren, aufarbeiten) sind Geräte, die vom Hersteller oder Händler generalüberholt, gereinigt und überprüft worden sind. Die meisten davon stammen aus Reklamationen oder Rücksendungen wegen Nichtgefallens. Bei teureren Geräten handelt es sich nicht selten auch um Leasing-Rückläufer, die wieder aufbereitet wurden.
Refurbished Produkte erfreuen sich bei vielen Kunden großer Beliebtheit, denn es besteht die Meinung, dass bei einem generalüberholten Gerät, Fehlerquellen aussortiert und die wichtigsten Komponenten erneuert bzw. durch bessere ersetzt wurden.

Widerruf, Gewährleistung und Reklamation bei B-Waren

Wer B-Ware im Onlinehandel bestellt, geht kein größeres Risiko ein, als bei der Bestellung von Neuware, denn auch hier gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. In dieser Zeit hat der Kunde Gelegenheit, die Produkte einer Prüfung zu unterziehen. Wie diese zu erfolgen hat, ist im Beitrag zum Thema Garantie, Gewährleitung, Widerruf im VEXCASH Blog beschrieben.

Vielfach versuchen Onlinehändler, die Gewährleistungsfrist bei B-Waren wie bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate zu reduzieren. Grundsätzlich unterliegt jedoch auch B-Ware einer gesetzlichen Gewährleistung von 24 Monaten. Dies wurde in einem Urteil des Landgerichts Essen vom 12.06.2013 (Az.: 42 O 88/12) sowie im Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm (4 U102/13) vom 16.01.2014 noch einmal bestätigt.
Waren, die lediglich ausgepackt wurden oder bei denen nur die Verpackung beschädigt ist, seien keine Gebrauchtwaren, die eine Reduzierung der Gewährleistungsfrist rechtfertigen, urteilten die Richter. Um die Verkürzung der Frist auf 12 Monate zu rechtfertigen, müssen die Artikel tatsächlich bereits in Gebrauch gewesen sein, wie dies in der Regel bei refurbished Geräten der Fall ist.

Lohnt sich der Kauf von B-Ware?

Verbraucher können beim Kauf von B-Ware nicht selten echte Schnäppchen machen, denn Produkte dieser Kategorie werden von den Händlern oft mit relativ hohen Rabatten angeboten. Im Allgemeinen sind Preisnachlässe von 20% und mehr durchaus üblich, allerdings besteht keine Verpflichtung dazu. In jedem Fall aber obliegt es dem Händler, den Artikelzustand und eventuelle Mängel wahrheitsgemäß zu beschreiben.

Verbraucher, die auf der Suche nach aktuellen Produkten zu Top-Preisen sind, sind mit B-Ware gut beraten, jedoch gilt es unbedingt, die Angebote sorgsam zu prüfen, intensiv die Preise zu vergleichen und die jeweiligen Produktbeschreibungen aufmerksam zu lesen.

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