Sozialhilfe – Was ist das und wie funktioniert sie?

Über 40 Milliarden Euro hat im Jahre 2015 der deutsche Staat an Sozialhilfe laut Statistiken ausgegeben. Grundsätzlich ist die Sozialhilfe eine staatliche finanzielle Förderung. Sie ist für Personen, welche nicht selbst oder durch nähere Angehörige in der Lage sind, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Sozialhilfe im eigentlichen Sinne gibt es nicht mehr, seitdem Hartz IV den größten Teil der Sozialleistungen bei bestehendem Hilfebedarf übernimmt. Unterschieden wird dennoch zwischen Sozialhilfe und Sozialgeld, das als Grundsicherung über das Hartz IV läuft.

Die regulären Leistungen der Sozialhilfe nach §§ 27 ff. SGB XII beziehen sich auf Personen, die nicht dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen. Dies trifft bei Rentnern und bei Erwerbsminderung zu. Ist der Hilfsbedürftige mehr als drei Stunden täglich arbeitsfähig, ist eine Sozialgeldleistung als Grundsicherung zu beantragen. Die reguläre Sozialhilfe greift in diesem Fall nicht, wenngleich sich beide Formen weder in der Leistungshöhe noch dem Leistungsumfang unterscheiden.

Umfang der Sozialhilfe

Was gehört alles zur Sozialhilfe?

Die Sozialhilfe beinhaltet nach § 8 SGB XII Regelleistungen, die unter bestimmten Voraussetzungen durch Mehr- und Sonderleistungen erweiterbar sind:

  • Finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherungsleistungen für Rentner und Personen mit Erwerbsminderung
  • Hilfe zur Eingliederung von Behinderten
  • Unterstützung im Pflegefall
  • Hilfe bei besonderen sozialen Problemsituationen
  • Mehrbedarfs- oder Sonderleistungen in anderen schwierigen Lebenssituationen
  • Beratungen sowie aktive Hilfestellungen

Voraussetzungen für Sozialhilfe

Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um Sozialhilfe zu erhalten?

Ein Frau sitzt mit Ihren Kindern vor einem Laptop
Wer erhält Sozialhilfe?

Wer Sozialhilfe oder die Unterform der Grundsicherung beantragt, muss mindestens 15 Jahre alt sein. Bei der Grundsicherung darf das Alter nicht das gesetzliche Renteneintrittsalter überschreiten. Kinder unter 15 Jahren erhalten Sozialhilfe über ihre Erziehungsberechtigten, wenn diese die Voraussetzungen zum Bezug von Sozialhilfe erfüllen. Die Grundbasis der Voraussetzung bildet die finanzielle Hilfsbedürftigkeit.

Des Weiteren haften Eltern unabhängig vom Alter ihrer Kinder in finanziellen Notsituationen und umgekehrt. Das gleiche Prinzip gilt auch für Ehepartner. Voraussetzung ist, dass entsprechende Einkünfte der Verwandten ersten Grades oder des Ehe- beziehungsweise Ex-Ehepartners vorhanden sind. Ist dies der Fall, ist zwar Sozialhilfe dennoch erhältlich, wird aber von den zahlungsfähigen Verwandten/Ehepartner zurückgefordert.

Hinweis: Die Elternhaftung entfällt dann, wenn die Antragstellerin ein Kind erwartet oder bereits Kinder hat. Eine Ehescheidung nimmt in Bezug auf Sozialhilfe keinen Einfluss auf die Unterhaltspflicht des Ex-Ehegatten.

Mini- und Nebenjob bei Sozialhilfe: Gibt es eine Einkommensgrenze?

Es gibt eine Einkommensgrenze, welche allerdings abhängig von der persönlichen Situation des Sozialhilfeempfängers ist. Als Basis der Einkommensgrenze gilt der doppelte Regelsatz mit einem Grundbetrag von 818 Euro zuzüglich Wohnkosten und gegebenenfalls Familienzuschläge. Der Freibetrag liegt in der Regel immer zwischen 20 Prozent oder 30 Prozent. Abzugsfähig sind unter anderem beispielsweise Kosten für Fahrten zum Arbeitsplatz oder besondere Aufwendungen oder aufgrund von bestimmten Erkrankungen.

Der Selbstbehalt bei der Anrechnung eines eigenen Einkommens liegt bei 30 Prozent, maximal 204 Euro. Das entspricht der Hälfte des Regelsatzes. Dies gilt auch bei einem Zuverdienst durch einen Minijob oder eine geringfügige Beschäftigung von maximal 450 Euro.

Sozialhilfe und ein eigenes Fahrzeug

Hingegen mancher Behauptung, fällt der Besitz eines Autos nicht in die Vermögensberechnung, sofern der Wert des Fahrzeugs angemessen erscheint und rund 7.500 Euro nicht übersteigt.

Übersicht der Voraussetzungen für den Sozialhilfe-Empfang:

  • wenn weder Eltern, Kinder oder Ehe- und Ex-Ehepartner für den Lebensunterhalt aufkommen
  • mindestens 15 Jahre und bei Grundsicherung maximal bis zum Renteneintrittsalter – danach reguläre Sozialhilfe
  • Maximale Einkünfte nach abzugsfähigen Kosten von 818 Euro plus Wohn- und Familienzuschläge
  • Auto bis zu einem Wert von 7.500 Euro erlaubt

Dauer des Bezugs

Wie lange gilt der Anspruch auf Sozialhilfe?

Die Sozialhilfe wird so lange bezahlt, wie die Mindestvoraussetzungen erfüllt werden. Sobald diese nicht mehr gegeben sind, erlischt der Anspruch auf Sozialhilfe von einem auf den anderen Tag. Gegebenfalls entsteht dadurch eine Rückforderung der Beträge. Zudem behält sich die zuständige Behörde das Recht vor, den Anspruch zu beenden, wenn sich die Vermögensverhältnisse zum positiven des Beziehers geändert haben. Erfolgt hier keine Meldung an das Amt, wird von einem Sozialbetrug ausgegangen.

Höhe der Sozialhilfe

Wie viel Sozialhilfe steht mir zu?

Die Höhe der Sozialhilfe richtet sich nach den persönlichen Gegebenheiten. Unterschieden werden dabei die Wohnverhältnissen, das Alter, Familienstand und ob Kinder vorhanden sind. Berechnet wird die jeweilige Höhe der Sozialhilfe nach Regelbedarfsstufen. Der höchste Regelsatz beträgt 409 Euro in der Regelstufe 1.

 

RegelbedarfsstufeRegelsatz fürRegelsatzhöhe
1Alleinstehende und Alleinerziehende ab 18 Jahren409 Euro
2Lebens- und Ehepartner ab 18 Jahren in einem Haushalt368 Euro pro Person
3Andere Personen ab 18 Jahren in einer Bedarfsgemeinschaft327 Euro
4Kinder ab 14 Jahren bis 18 Jahren311 Euro
5Kinder ab Jahren bis 14 Jahre291 Euro
6Kinder bis einschließlich 6. Lebensjahr237 Euro

Zu den Regelsätzen ist eine höhere Festsetzung möglich, wenn die Lebenshaltungskosten über dem Durchschnitt liegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • aufgrund einer Erkrankung oder des Alters Essen zu bestellen ist
  • ein höherer Wäschereinigungsbedarf beispielsweise aufgrund einer Behinderung besteht
  • zusätzliche Fahrtkosten für den Besuch eigener Kinder entstehen, für die kein Sorgerecht vorhanden ist
  • zusätzliche Fahrtkosten zu Besuchen eines inhaftierten Ehepartners anfallen

Kürzungen der Sozialhilfe-Leistungen

Wann kann das Sozialgeld gekürzt werden?

Nach § 39 a SGB XII sind die Regelbedarfssätze kürzbar, wenn sich der Sozialhilfeempfänger zum Beispiel weigert, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen beziehungsweise sich einer notwendigen Vorbereitung auf eine Arbeitstätigkeit entzieht. Kürzungen von 25 Prozent sind erlaubt, die bei jeder weiteren Ablehnung nochmals in selber Höhe zum Abzug kommen.

Versicherung bei Sozialhilfe-Anspruch

Wer zahlt die Krankenversicherung?

Zusätzlich zu den Regelbedarfssätzen, Wohnkosten und gegebenenfalls Mehrbedarfs- oder Sonderleistungen übernimmt das Sozialamt die Kranken- sowie Pflegeversicherung, wenn die Voraussetzungen einer entsprechenden Hilfsbedürftigkeit erfüllt werden. Die Kosten sind vom Sozialamt für folgende Personengruppen zu übernehmen:

  • krankenversicherungspflichtige mit Auffangversicherung, welche ohne die Kostenübernahme hilfsbedürftig würden
  • Rentner
  • Vorübergehende Sozialhilfeempfänger (bis zu sechs Monaten), die freiwillig versichert sind
  • Zweiter Stichpunkt
  • Personen, die aus der Pflichtversicherung ausscheiden und eine Weiterversicherung benötigen
  • Personen mit privater Pflege- und Krankenversicherung, wenn die Kosten die einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht stark überschreiten

Sozialhilfe oder Hartz 4

Worin besteht der Unterschied zwischen Hartz 4 und Sozialhilfe?

Grundsätzlich tritt die Sozialhilfe ein, wenn die Voraussetzungen für Hartz IV nicht gegeben sind beziehungsweise aufgrund besonderer Härte eine Aufstockung des Hartz IV-Satzes erforderlich ist. In diesem Fall kommt das sogenannte Sozialgeld zusätzlich zum Hartz IV zum Einsatz. Von daher stellen Hartz IV gegebenenfalls mit Sozialgeld und Sozialhilfe keine eigene Auswahlmöglichkeit dar.

Der Vorteil von Hartz IV liegt im Vergleich zur Sozialhilfe darin, dass eine höhere Vermögensfreigrenze gegeben ist. Bei der Sozialhilfe liegen die Vermögensfreigrenzen bei Alleinlebenden oder Lebens- beziehungsweise Ehegemeinschaften bei 5000 Euro pro volljähriger Person. Der Freibetrag erhöht sich um 500 Euro, wenn der Sozialhilfeempfänger der Pflicht des Kindesunterhalts nachkommtt. Die Vermögensfreibeträge als Hartz IV-Bezieher sind in Altersgruppen gestaffelt. Diese belaufen sich je nach Alter zwischen 10.050 Euro und 520 Euro pro vollendetem Lebensjahr – maximal 33.800 Euro.

Die Zuständigkeit der Behörden zeigt zusätzlich den Unterschied zwischen Sozialhilfe und Hartz IV. Das Jobcenter ist lediglich für Sozialgeld als Zusatz zum Hartz IV zuständig. Sozialhilfe ist über das zuständige Sozialamt zu beantragen. Diese sind ebenfalls dazu verpflichtet, Anträge auf Sozialgeld als Grundsicherung entgegen zu nehmen.

Wohngeld und Sozialhilfe

Generell wird bei Empfang von Sozialhilfe der Bezug von Wohngeld ausgeschlossen, da die Sozialhilfe bereits die Wohnkosten im Bedarfsfall deckt. Demnach besteht kein Anspruch auf zusätzliches Wohngeld, wenn Sozialhilfe gewährt wird. Ausnahmen sind gegeben, wenn aufgrund mangelnder oder fehlender Mithilfepflicht Sozialhilfe abgelehnt oder gekürzt wird. Ein weiterer Ausnahmepunkt ist gegeben, wenn es sich um Sozialhilfe handelt, welche nur als Darlehen erhalten wird. Eine Darlehensgewährung ist zum Beispiel möglich, wenn eine kurzfristige Hilfsbedürftigkeit vorliegt und beispielsweise nur die Zeit bis zu einem Hausverkauf oder Auszahlung einer Lebensversicherung überbrückt zu werden hat.

Hinweis: Wohngeld ist eine Sozialleistung, regelt sich aber über das Wohngeldgesetz, kurz WoGG, während sich die Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch richtet.

Sozialhilfe während der Elternzeit

Kann ich Sozialhilfe und Elterngeld parallel beziehen?

Wer in Elternzeit geht, hat Anspruch auf Sozialhilfe, wenn diese länger als sechs Monate dauert und parallel keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen oder nach einer Tätigkeit gesucht wird. Die weitere Grundvoraussetzung, dass kein ausreichendes Einkommen oder anderes Vermögen vorhanden ist, hat ebenfalls in der Elternzeit erfüllt zu werden.

Während der Elternzeit wird auch Sozialhilfeempfängern Elterngeld gezahlt. Dieses wird auf die Sozialhilfe als Einkommen angerechnet. Je nach vorherigem Einkommen und Höhe des Elterngeldes, wird ein Freibetrag von 250 Euro oder 300 Euro gewährt.

Zuschüsse während der Elternzeit mit Sozialhilfe

Zuschüsse vom Sozialamt in Form von Sozialhilfe sind als Mehrbedarfsaufwand oder Sonderausgaben zu beantragen. Darunter fallen zum Beispiel Kostenhilfen für Kindermobiliar oder Kinderkleidung zur Winter- oder Sommersaison. Aber auch Zuschüsse für behinderte Kinder oder für eine notwendige professionelle Pflegebetreuung sind möglich zu beantragen. In der Regel wird im Einzelfall individuell entscheiden.

Kindergeld und Sozialhilfe

Bekomme ich Sozialhilfe, wenn ich Kindergeld beziehe?

Kindergeld kann grundsätzlich parallel zur Sozialhilfe bezogen werden. Wird das Kindergeld für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes benötigt, wird es vom Sozialamt als Einkommen des Kindes gewertet. Es mindert dementsprechend die Höhe des Regelbedarfssatzes für das Kind.

Gibt es für Kinder einen Zuschuss zur Sozialhilfe?

Alle Zuschüsse, die nicht über das Sozialgesetzbuch geregelt sind, werden als zusätzliches Einkommen angerechnet und ganz oder prozentual vom Regelbedarfssatz in Abzug gebracht. Zuschüsse sind lediglich im Rahmen der Sozialhilfe erhältlich.

Mögliche Zuschüsse sind zum Beispiel:

  • Bei Kindern unter 25 Jahren, die eine berufsbildende Schule besuchen: 100 Euro monatlich für Schulbedarf
  • Schulbeförderungskosten
  • Für Klassenfahrten sowie Schulausflüge
  • Für die Essensverpflegung in KiTas oder Schulen
  • Für Lernförderungskosten, wenn die Klassenversetzung gefährdet ist
  • Für Kinder unter 18 Jahren: 10 Euro monatlich für kulturelle oder soziale Freizeitgestaltung

Unterhaltszahlungen bei Sozialhilfe

Bin ich zum Kindesunterhalt verpflichtet, wenn ich Sozialgeld beziehe?

Wer Sozialhilfe erhält, bewegt sich finanziell in einem Bereich, der keinen finanziellen Spielraum für Unterhaltszahlungen bietet. Bei Kindesunterhalt spielt der gesetzlich bestimmte Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen eine Rolle. Dieser bewegt sich je nach Alter und Person mit Unterhaltsanspruch zwischen 880 Euro und 1.800 Euro. Gelangt der Sozialhilfeempfänger durch Zuschüsse über die Summe des Selbstbehalts, so kann ein Unterhaltsanspruch des Unterhaltsberechtigen dennoch nicht geltend gemacht werden. Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch dienen ausschließlich zur finanziellen Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes und nicht von Drittpersonen.

Kindesunterhalt bei Bezug der Grundsicherung

Bei der Grundsicherung sieht dies vor allem bei Kindesunterhalt ein wenig anders aus. Nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB sind Grundsicherungsbezieher dazu verpflichtet, alles zu versuchen, um ihrer Kindesunterhaltspflicht nachzukommen. Bei Arbeitslosigkeit muss jede zumutbare Arbeit angenommen oder einen Neben- oder Minijob gesucht werden, wenn sie trotz Arbeitseinkommen eine Grundsicherung zur Aufstockung erhalten.

Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, besitzt der Unterhaltsberechtigte das Recht, ein sogenanntes fiktives Einkommen ermitteln zu lassen. Dabei werden Freibeträge und abzugsberechtigte Kosten dem zugrundeliegenden Einkommen für die Grundsicherung hinzugerechnet. Das Einkommen steigt. Liegt dieses dann oberhalb des Selbstbehaltes, ist eine Unterhaltspfändung durch den Unterhaltsberechtigten möglich.

Soziahlhilfe-Bezug und die Rente

Nimmt Sozialhilfe Einfluss auf die Rente?

Nein. Umgekehrt verläuft es. Ist die Rente so niedrig, dass der eigene Lebensunterhalt nicht ausreichend gesichert ist, dient die Sozialhilfe dazu, dieses Defizit auszugleichen und eine entsprechende finanzielle Hilfe für den Lebensunterhalt zu leisten. Die Rentenhöhe wird zu keinem Zeitpunkt davon beeinflusst. Rentenzahlungen gehen vor Sozialleistungen.

Sozialhilfe-Bezug und GEZ

Muss ich bei Sozialhilfe GEZ zahlen?

Wer Sozialhilfe oder Grundsicherung erhält, hat Anspruch auf die GEZ-Befreiung. Dies erfolgt allerdings nicht automatisch. Vielmehr ist der Bescheid über Sozialhilfezüge dem Beitragsservice zuzusenden und ein Antrag auf Befreiung zu stellen.

Rückzahlung der Sozialhilfe

Muss ich Sozialhilfe zurückzahlen?

In der Regel müssen die Beträge der Sozialhilfe nicht zurückgezahlt werden. Eine Rückzahlung wird nur dann erforderlich, wenn es sich um ein Sozialhilfe-Darlehen handelt, Sozialhilfe unrechtmäßig durch falsche und/oder unvollständige Angaben bezogen oder doppelt ausgezahlt wurde.

Des Weiteren ist eine Rückzahlungs-Aufforderung möglich, wenn der Sozialhilfeempfänger beispielsweise Mietzahlungen vom Sozialamt erhielt und diese zweckentfremdet ausgegeben hat. Kommt die Sozialhilfe für den Mietrückstand auf, ist diese Summe dem Sozialamt zurückzuerstatten.

Alternative Möglichkeiten zur Finanzierung des Lebensunterhaltes

Kein Recht auf Sozialhilfe – was nun?

Sollte die finanzielle Hilfsbedürftigkeit vorübergehend sein, helfen Kredite, diese Zeit zu überbrücken. Da Hausbanken einen Kredit in der Regel ohne entsprechendes Einkommen nicht genehmigen, bieten sich hier Unternehmen an, die speziell für Arbeitslose und Geringverdiener ausgerichtet sind.

Zusätzlich sind Förderungen und Zuschüsse erhältlich, wenn das Geld knapp ist, aber Grundsicherung oder Sozialhilfe nicht in Anspruch genommen werden möchten. Dazu zählen beispielsweise Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Wohngeld, Kindergeld- und Familienzuschüsse oder finanzielle Hilfe bei privaten Krankenkassen von Selbstständigen mit geringem Einkommen.