Die Zahl der Internetversicherungen, mit deren Hilfe Risiken bei der Internetnutzung abgedeckt werden sollen, wächst derzeit stetig. Für 3 bis 10 Euro im Monat wollen verschiedene Anbieter Hilfe und Rückendeckung beim Vorgehen gegen Datenmissbrauch, Mobbing im Netz, Abofallen und Abmahnungen bieten. Ein Versicherer verspricht mit seiner Internet-Rechtsschutzversicherung neben dem Identitätsschutz für Surfer sogar Rund-um-die-Uhr Hilfe beim Löschen bedenklicher Bilder und Kommentare im Netz. Doch ist eine Internetversicherung sinnvoll? Dieser Beitrag gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Minimierung des Risikos bei der Internetnutzung.
Rahmenbedingungen und Versicherungsformen
Welche Leistungen umfassen gängige Internetversicherungen?
Jeder Kunde hat ein spezifisches Risiko, weshalb das Standardangebot einer Internetversicherung individuell angepasst wird. Die Internetversicherung – auch Cyberversicherung genannt – deckt alle Arten von Kriminalität ab, die im Internet verursacht wurden. Es kann sich dabei um selbst verursachte oder Haftpflichtschäden handeln.
Standardmäßig werden folgende Risiken abgedeckt: Eine Betriebsunterbrechung aufgrund eines Hackerangriffs, der Verlust von Geräten und Datenträgern, die Wiederherstellung von Daten nach Datendiebstahl sowie Kosten, die entstehen, um den Schaden aufzuklären. Cybermobbing und Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet fallen ebenfalls in die Kategorie.
Eine Internetversicherung sollte mindestens die folgenden Punkte umfassen:
- Absicherung von Schäden, die durch kriminelle Handlungen dritter Personen im Internet entstanden sind
- Ausgleich, wenn Haftpflichtansprüche von Dritten bestehen
- Support bei der Datenherstellung nach Hackerattacke oder Virusangriff
- Schutz mit entsprechender Sicherheitssoftware
- Telefonische Rechtsberatung bei Cybermobbing und Urheberrechtsverletzungen
- Psychologische Unterstützung am Telefon bei Cybermobbing
- Kosten, die bei der Beseitigung rufschädigender Inhalte in den sozialen Medien entstehen
Wer sich für eine Internetversicherung entscheidet, kann viel dazu beitragen, die Versicherungsbeiträge zu senken. Dazu zählen:
- Deckungssumme: Durch eine niedrige Deckungssumme wird die Versicherungsprämie gesenkt. Damit sinkt gleichzeitig der Schutz des Unternehmens. Im Schadensfall kann es durch die Versicherungslücke jedoch teuer werden
- Selbstbeteiligung: Durch eine hohe Selbstbeteiligung lassen sich Prämien senken. Entsteht ein Schaden, ist diese Selbstbeteiligung für den Unternehmer unter Umständen nicht tragbar
- Versicherungspaket: Wer nur den Minimalschutz einer Internetversicherung hat, fährt günstig. Zusätzlich buchbare Optionen erhöhen die Prämie. Vor dem Vertragsabschluss sollte daher geprüft werden, was wirklich wichtig ist
- Vertragsdauer: Verträge mit langer Laufzeit werden vom Versicherer in Form von niedrigeren Beiträgen belohnt
- Zahlungsintervalle: Je weniger Zahlungseingänge eine Versicherung buchen muss, desto weniger Aufwand bedeutet das. Wer jährlich statt monatlich zahlt, kann sparen
Welche vertraglichen Inhalte sind relevant?
Wenn Verbraucher eine Internetversicherung abschließen, sollten sie genau prüfen, ob es sich um eine Internet-Haftpflicht oder um eine Cyberversicherung handelt. Die IT-Haftpflicht deckt alle Schäden ab, die hinsichtlich der IT-Tätigkeiten in einem Unternehmen entstehen. Die Cyberversicherung greift bei allen Angriffen von außen. Entdeckt ein Kunde im Versicherungsvertrag Klauseln, die für ihn irrelevant sind, sollte er den Versicherer bitten, diese zu streichen. Viele Cyberversicherungen zahlen erst dann, wenn die reguläre Haftpflicht nicht einspringt. Oft sind Mehrleistungen in der Internetversicherung nicht gut ausgestattet.
Wird eine Strafanzeige wegen Identitätsdiebstahls oder Rufschädigung im Internet gestellt, beläuft sich die maximale Deckungssumme in der Regel auf bis zu 1000 Euro. Da die Internetversicherung noch einen ziemlich jungen Markt darstellt fehlen generell Vergleichswerte. Vor dem Abschluss einer Police ist es daher hilfreich zu überprüfen, welche Schäden bereits von vorhandenen Versicherungen gedeckt werden. Eine Internetversicherung ist nach dem Bausteinprinzip konzipiert. Kommt ein Versicherungsmakler mit Standardverträgen, ist diese Aussage mit Vorsicht zu genießen. Verbraucher können viel dazu beitragen, die Kosten für die Internetversicherung gering zu halten. Mit einfachen Maßnahmen wie extrem sicheren Passwörtern und dem Verbot, Anhänge von E-Mails unbekannter, nicht vertrauenswürdiger Absender zu öffnen, kann viel Schaden vermieden werden.
Zielgruppe der Internetversicherer
Für wen ist eine Internetversicherung geeignet?
Wenn Unternehmen mit vertraulichen Daten arbeiten und auf diese kontinuierlich zugreifen müssen, ist eine Internetversicherung sinnvoll. Dabei ist es nicht relevant, ob es sich um hauseigene oder externe Daten von Kunden handelt. Für große Unternehmen ist eine Internetversicherung geradezu Pflicht. Prinzipiell sollten auch mittelständische Unternehmen, Kleinunternehmen und Freiberufler eine Internetversicherung in Betracht ziehen, wenn sie mit sensiblen Kundendaten umgehen müssen.
Kosten und Gebühren
Wie hoch sind die gängigen Gebühren für Internetversicherungen?
Mittlerweile bieten die meisten großen Versicherer eine Internetversicherung an. Unterschiedliche Leistungen rechtfertigen verschiedene Preise. Da eine solche Versicherung individuell auf den Kunden und die Branche zugeschnitten wird und gegebenenfalls Zusatzpakete gebucht werden, lassen sich Pauschalpreise nicht beziffern. 100 bis 140 Euro pro Jahr müsste für eine Internetversicherung mindestens einkalkuliert werden. Vor der Auswahl des Tarifes sollte das Cyberrisiko eines Unternehmens ermittelt werden. Es gibt Policen, die den Fokus auf durch Missbrauch des Online-Bankings oder Shoppings entstandene Schäden legen. Andere Verträge decken Schäden durch kriminelle Cyberhandlungen mit 10.000 Euro und die Datenwiederherstellung mit 1000 Euro ab. Viele Versicherer bieten zudem ein Notruftelefon an, das nicht nur zu Fragen rund um die Police berät, sondern auch Hilfestellung bei Cybermobbing oder Hackerangriffen gibt.
Wie können mögliche Schäden durch Cyberkriminalität beglichen werden?
Kommt die erste Cyberattacke, ist die Aufregung groß. Denn nun müssen Unternehmen und Selbstständige alles daran setzen, ihr System sicher zu machen. Die dafür notwendigen Maßnahmen können das Budget intensiv belasten, gerade bei kleinen Firmen. Noch dramatischer stellt sich die Situation dar, wenn der Angriff aus dem Internet bereits erfolgt ist und keine Internetversicherung abgeschlossen wurde. Vexcash kann durch einen Kleinkredit die Zahlungsfähigkeit kurzfristig wiederherstellen. Zwischen 500 und 3000 Euro Blitzkredit werden dem Kunden sofort nach erfolgreicher Antragstellung auf sein Konto überwiesen. Die Rückzahlungsmodalitäten sind flexibel. Möglich sind eine Monatsrate, aber auch sechs.
Kündigungsfristen und Widerrufsrecht
Worauf ist hinsichtlich der Kündigungsfrist zu achten?
Eine Internetversicherung läuft in der Regel zwischen einem und drei Jahren. Policen sehen meistens eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres vor. Das heißt, wer zum Jahresende aus seinem Vertrag aussteigen möchte, muss spätestens bis zum 30. September die Kündigung geschrieben haben. Wer seinen Versicherungsbeitrag in Raten bezahlt, kann oft zum Ende des Zahlungsabschnittes kündigen. Bei einem Schadensfall gilt die Kündigung in der Regel mit sofortiger Wirkung oder innerhalb eines Monats, nachdem die Leistung zugesichert oder verweigert wurde.
Gibt es ein Widerrufsrecht?
Wie bei allen Versicherungen gibt es auch bei der Internetversicherung ein Widerrufsrecht. Kunden können binnen von 14 Tagen nach erfolgter Unterschrift ohne Angabe von weiteren Gründen von Ihrem abgeschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt, wenn der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eintreffen.
Vor – und Nachteile
Der Nutzen von Internetversicherungen
Bei den Internetversicherungen handelt es sich um abgewandelte Rechtsschutzversicherungen. Viele Produkte sind allerdings noch lückenhaft und vielfach verbesserungswürdig. Einerseits wissen Geschädigte oft nicht gegen wen sie vorgehen sollten, wenn sie durch anonyme Datendiebe einen Schaden erleiden oder in Misskredit geraten. Solange keine Klage erhoben werden kann, gibt es auch keinen Versicherungsfall. Obgleich ein wirklicher Versicherungsfall vorliegt, werden häufig nicht alle Kosten übernommen, denn in vielen Fällen wird nur die Erstberatung durch den Anwalt bezahlt. Laut Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen werden für Hilfe vom Anwalt etwa 200 Euro übernommen. Wenn dieser gegen eine teure Abmahnung oder bösartige Kommentare im Netz vorgehen soll, werden allerdings schnell 400 bis 500 Euro fällig.
Risiken
Bilder, Videos und Kommentare – das Risiko bleibt
Die Versicherer kommen in der Regel nur für Schäden auf, die nach dem Abschluss des Vertrages entstanden sind. Oft lässt sich nicht genau feststellen, wann die betreffenden Inhalte im Netz platziert wurden. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten, bedenkliche Inhalte vollständig zu löschen, meist gering. Dies findet Begründung in der Komplexität des internationalen Rechts. Deutsche Dienste haben Schwierigkeiten, die Löschung von Inhalten auf Servern in Ländern außerhalb Europas tatsächlich zu überwachen.