In der letzten Woche hat die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz eine neue Regelung verabschiedet, um Kleinanleger besser zu schützen. Künftig sollen Menschen, die sich an Projekten beteiligen, vor spektakulären Pleiten wie der des Windenergie-Investors PROKON bewahrt werden. Dort hatten rund 75 000 Anleger zirka 1,4 Milliarden Euro in hochriskante Genussrechte investiert.
Häufig sind in der Vergangenheit gerade gutgläubige und schlecht informierte Anleger auf hochriskante oder sogar trügerische Angebote hereingefallen. Um hier mehr Transparenz zu schaffen, soll der so genannte „Graue Kapitalmarkt“ schärfer durch ein neues Kleinanlegergesetz reguliert werden. SPD-Justizminister Heiko Maas meinte dazu, der Fall PROKON habe gezeigt, dass es am grauen Kapitalmarkt Regulierungsbedarf gebe und fasste wie folgt zusammen:
„Wo es Verbrauchern schwer fällt sich selbst zu schützen, müssen wir für mehr Transparenz sorgen.“
Prospektpflicht und erweiterte Werberichtlinien
Das Kleinanlegerschutzgesetz sieht eine Ausweitung der Prospektpflicht auf alle Vermögensanlagen vor. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll mehr kontrollieren und früher auf bedenkliche Finanzprodukte hinweisen. Anbieter und Vermittler von Anlagen sind künftig verpflichtet, umfassende und transparente Informationen in ihren Verkaufsprospekten zu veröffentlichen. Bei Verstößen gegen die Informationspflicht nach dem neuen Kleinanlegergesetz drohen drastische Strafen bis hin zum Betriebsverbot.
Das neue Kleinanlegergesetz sieht allerdings einige Ausnahmen vor. So sind soziale und gemeinnützige Projekte, die auf der Suche nach Finanzmitteln auf Anlageprodukte auf dem grauen Finanzmarkt setzen, von der Prospektpflicht befreit. Vor allem aber gelten Ausnahmen für das Einsammeln von kleineren Beträgen über Crowdfunding Plattformen, insbesondere zur Finanzierung von Startups.
Darüber hinaus wurden erweiterte Werberichtlinien beschlossen. So wird es künftig Werbebeschränkungen für Produkte des „grauen Marktes“ wie beispielsweise Genussscheine oder Direktdarlehen geben. Daraus ergibt sich, dass öffentliche Werbung auf Plakaten, wie etwa auch in Bussen und Bahnen, künftig nicht mehr zulässig sein wird. Wird derartige Werbung in den Medien platziert, ist diese künftig durch das neue Kleinanlegergesetz mit einem eindeutigen Warnhinweis vor Verlustrisiken zu versehen.
Ausnahmen bei der Schwarmfinanzierung unter strengen Auflagen
Um bei der Startup-Finanzierung via Crowdfunding in den Genuss der Erleichterungen zu kommen, gelten eine Reihe von besonderen Regelungen und Limits. So soll der Verzicht auf eine Prospektpflicht nur für Investitionsrunden bis 1 Million Euro gelten. Darüber hinaus müssen Startups vor Crowdinvesting-Runden laut neuem Kleinanlegergesetz ein Informationsblatt erstellen, welches bei der BaFin hinterlegt wird. Anleger, die mehr als 250 Euro investieren möchten, müssen dieses sogenanntes Vermögensanlagen-Informationsblatt ausdrucken, unterschreiben und an die Plattform zurückschicken. Einzelinvestitionen dürfen sich nur mit einer Einlage von 1.000 Euro beteiligen. Die maximale Obergrenze liegt bei 10.000 Euro, gilt jedoch nur bei entsprechenden Vermögens- oder Einkommensnachweisen.
Gesetzentwurf des neuen Kleinanlegergesetz erntet Kritik aus der Startup-Szene
Während der Gesetzentwurf des neuen Kleinanlegergesetz bei vielen Verbraucherschützern Zustimmung findet und diese ihre Zufriedenheit über die Regelung des grauen Kapitalmarktes äußerten, sehen Startups künftig größere Probleme bei der Finanzierung ihrer Projekte auf sich zu kommen.
Dabei werden vor allem die bürokratischen Hürden für größere Investitionen bemängelt, die manchen potenziellen Geldgeber sicherlich abschrecken dürften. Der BITKOM Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder äußerte sich sogar dahingehend, dass die Finanzierung von Startups in Deutschland gefährdet sei:
„Die Bundesregierung konterkariert mit dem Gesetz ihr Ziel, Startups künftig besser zu unterstützen. Das Kleinanlegerschutzgesetz schafft eine Vielzahl bürokratischer Hürden für Crowdinvesting und erschwert es Startups, neue Investoren zu gewinnen. Gleichzeitig nimmt es Anlegern die Chance, in Startups zu investieren“.
Crowdfunding: Anleger wissen, welches Risiko sie eingehen
BITKOM Chef Rohleder stellte weiter fest, dass sich diejenigen, die in Startups investieren, des Risikos durchaus bewusst seien und nicht auf dieselbe Weise geschützt werden müssen wie Sparer, die in klassische Geldanlagen mit einer gewissen Sicherheit investieren wollen. Anders als es bei gedruckten Prospekten der Fall ist, bieten Crowdfunding Plattformenbieten ein hohes Maß an Transparenz. Durch Nutzerkommentare, Diskussionen und die direkte Kommunikation mit den Gründern sind Anleger hier weit besser vor Betrügern geschützt.
Probleme und Gefahren sehen Startups auch bezüglich Bewerbung und Vermarktung von Projekten und Anlagen. Der Erfolg beim Einsammeln von Geld für eigene Projekte basiert vor allem auch auf viralen Kommunikationsmaßnahmen, deren Herkunft und Inhalt schwer steuerbar sind. Hier sorgen Fragen der Zulässigkeit von Werbemaßnahmen für Unsicherheit. Ungeklärt ist, wer für Investmentversprechen haftbar gemacht werden kann: der Emittent, der Fan, der die Meldung weiter verbreitet oder etwa die Crowdfunding-Plattform?