Nebenberuflich selbstständig machen

Viele Personen möchten sich selbstständig machen, scheuen aber das Risiko, das eine hauptberufliche Selbstständigkeit mit sich bringt. Andere wollen zunächst in Ruhe testen, ob ihre Geschäftsidee erfolgversprechend ist und ob sie sich als Unternehmer eignen. Die Sicherheit, die eine Festanstellung mit sich bringt, kann sich gerade in der Anfangszeit als vorteilhaft erweisen. Das monatliche Gehalt wird weiter gezahlt und kann zur Finanzierung des Lebensunterhaltes oder von Investitionen herangezogen werden.

Durch das Selbstständig machen ist der Gründer außerdem bei guter oder mittlerer Bonität kreditwürdig. Das ist in der Regel nicht der Fall, wenn das Einkommen eines festen Jobs wegfällt. Erweist sich die nebenberufliche Gründung des Gewerbes als erfolgreich, steht es dem Unternehmer frei, seinen Job zu kündigen und hauptberuflich durchzustarten. Dies kann Zeit beanspruchen und schrittweise geschehen. Vielleicht ist es möglich, zuerst die Zahl der Stunden im Hauptjob zu reduzieren, um später komplett aufzuhören. Hier kann es sich als Vorteil erweisen, individuelle Lösungen mit dem Arbeitgeber zu suchen.

Wann liegt eine nebenberufliche Selbstständigkeit vor?

Wird eine angestellte und eine selbstständige Tätigkeit parallel ausgeübt, gilt die Tätigkeit als Hauptberuf, auf welcher der Schwerpunkt liegt. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit liegt vor, wenn der Tätigkeitsumfang maximal 18 Stunden pro Woche beträgt. Wird diese Anzahl der Stunden überschritten, geht der Gesetzgeber in der Regel davon aus, dass eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt.

Außerdem darf der Verdienst, der aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit resultiert, den Verdienst aus dem Hauptberuf nicht überschreiten. Jeder Fall wird individuell betrachtet, wobei die Grenzen zwischen einer hauptberuflichen und einer nebenberuflichen Selbstständigkeit oftmals fließend sind.

Auf jeden Fall ist es wichtig, den Arbeitgeber vor der Aufnahme der Selbstständigkeit zu informieren. Sofern keine gravierende Gründe dagegen sprechen, kann er diese Tätigkeit nicht verbieten. Der Arbeitnehmer darf während der Dauer seines Arbeitsverhältnisses nicht parallel für einen Konkurrenten tätig werden. Außerdem darf die Arbeitsleistung im Hauptberuf nicht unter der selbstständigen Nebentätigkeit leiden. Krankheit und Urlaub sind nicht dazu gedacht, die dadurch frei gewordene Zeit für den Auf- und Ausbau der Selbstständigkeit zu nutzen.

Folgende Merkmale zeichnen eine nebenberufliche Selbstständigkeit aus:

  • Tätigkeitsschwerpunkt im Angestelltenberuf
  • maximal 18 Stunden pro Woche
  • Verdienst im Hauptberuf höher als im Nebenberuf

Gibt es Nachteile bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit?

Die Vorteile beim nebenberuflich selbstständig machen überwiegen in vielen Fällen. Es darf jedoch nicht verschwiegen werden, dass es Nachteile haben kann, nebenberuflich ein Gewerbe zu gründen. Die Doppelbelastung, die sich aus dem Hauptberuf und der nebenberuflichen Selbstständigkeit ergibt, ist nicht zu unterschätzen. Nicht selten wird dies zur dreifachen Belastung, wenn zusätzlich noch eine Familie versorgt werden muss und Kinder im Haus sind.

Ähnlich wie bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit gilt bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit, dass die Familie das Vorhaben gutheißen und im Idealfall unterstützen sollte. Wer sich nebenberuflich selbstständig macht, muss in der Anfangszeit deutlich mehr und länger als andere Personen arbeiten, die sich ausschließlich auf ihre Angestelltentätigkeit konzentrieren.

Ein weiterer Nachteil kann daraus resultieren, dass die zeitliche Flexibilität aufgrund der Anwesenheitspflicht im Hauptberuf eingeschränkt sein kann. Außerdem können die Auftraggeber den Unternehmer eventuell für weniger professionell halten, wenn sie wissen, dass er nebenberuflich arbeitet. All dies sollten potentielle Gründer beachten, bevor sie sich für eine nebenberufliche Selbstständigkeit entscheiden.

Fazit – Nachteile der Selbstständigkeit im Nebenberuf

  • Doppel- und Dreifachbelastung durch Hauptberuf, Selbstständigkeit und Familie möglich
  • eingeschränkte zeitliche und örtliche Flexibilität
  • eventuell weniger Professionalität

Wie sollte bei einer nebenberuflichen Gründung vorgegangen werden?

Grundsätzlich unterscheidet sich die Vorgehensweise bei einer nebenberuflichen Gründung nicht vom Anmelden einer hauptberuflichen Selbstständigkeit. Dies bedeutet, dass ein genauer Businessplan ausgearbeitet werden sollte. Außerdem ist es sehr wichtig, die Formalitäten zu kennen, die bei der Anmeldung des Gewerbes beachtet werden müssen. Ein weiterer Punkt ist die Finanzierung. Viele nebenberufliche Gründungen sind Einzelgründungen. Das heißt, dass keine Mitarbeiter beschäftigt werden. Sind mehrere Personen an der Unternehmensgründung beteiligt, ist zudem die Rechtsform der Firma zu klären.

Neben der Einzelgründung ist die GmbH, die AG oder die GbR zum Selbstständig machen möglich. Detaillierte Informationen dazu können bei den zuständigen Stellen wie zum Beispiel der IHK, Unternehmensberatungen oder beim Finanzamt eingeholt werden. Außerdem muss geklärt werden, ob es sich bei dem geplanten Nebenberuf um eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt. Künstlerische Tätigkeiten oder Nebenberufe, die einen hohen Grad an Qualifikation erfordern, sind oftmals freiberuflicher Natur. Nähere Informationen erteilt das Finanzamt oder ein Steuerberater.

Anmeldung der Selbstständigkeit beim Finanzamt

Soll eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen werden, führt der erste Weg zum Gewerbeamt der Stadt oder Kommune, in der das Unternehmen sitzen soll. Dort muss das Gewerbe angemeldet und eine Gebühr in Höhe von 10 bis 40 Euro entrichtet werden. Der genaue Betrag richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Bei der Gewerbeanmeldung muss keine Angabe darüber gemacht werden, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Lediglich Fragen nach dem Standort, der Art der Tätigkeit und der Zahl der Mitarbeiter spielt hier eine Rolle.

Sind Genehmigungen für die Tätigkeit erforderlich, wie dies zum Beispiel bei einem Gastgewerbe der Fall ist, müssen diese Genehmigungen vorher eingeholt werden. Hierfür ist ebenfalls das örtliche Gewerbeamt zuständig.

Sobald eine Gewerbeanmeldung erfolgt ist, wird das zuständige Finanzamt informiert. Von dort erhält der Gründer verschiedene Formulare, die er gewissenhaft ausfüllen und an das Finanzamt zurücksenden muss.
Liegt eine freiberufliche Tätigkeit vor, ist beim Gründen kein Gang zum Gewerbeamt nötig. Dann führt der Weg direkt zum Finanzamt. Dort wird die Anmeldung vorgenommen. Sind die Anmeldungen korrekt und vollständig erfolgt, kann der Unternehmer sofort mit der Umsetzung seines Vorhabens beginnen.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst

  • Klären, ob gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit
  • Gewerbe anmelden
  • Anmeldung beim Finanzamt bei freiberuflicher Tätigkeit
  • sofern erforderlich, Genehmigungen einholen

 

Nebenberuflich selbstständig machen: Welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es?

Der Start in eine Selbstständigkeit sollte niemals ins Blaue hinein, sondern erst nach gründlicher Überlegung vollzogen werden. Einen lang gehegten Traum verwirklichen, ohne einen Businessplan zu erstellen oder die Finanzierung ( zum Beispiel Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung, Ballonfinanzierung oder Zwischenfinanzierung ) zu klären, ist keine gute Idee. Dann ist die Selbstständigkeit – auch wenn sie nebenberuflich ausgeübt wird – schnell zum Scheitern verurteilt sein.

Mann mit Telefon in der Hand vor einem Laptop
Erfolgreich nebenberuflich Selbstständig machen

Tipps zur Finanzierung

Natürlich kann man sich auch mit wenig Eigenkapital selbstständig machen. Es gibt Geschäftsideen, die lassen sich mit wenig Kapital realisieren. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Oftmals sind gerade am Anfang größere Investitionen notwendig. Zur Finanzierung der nebenberuflichen Selbstständigkeit gibt es verschiedene Möglichkeiten. Der Gründer kann sich an seine Hausbank oder eine andere Bank vor Ort für ein Darlehen wenden und dort einen Kredit für Selbstständige und Freiberufler beantragen. Banken benötigen einen detaillierten Businessplan, denn sie möchten kein Geld verschenken. Es ist zu beachten, dass Banken nur für Projekte zahlen, die sich kurz-, mittel- oder langfristig als erfolgreich erweisen können.
Arbeitslose haben unter Umständen die Möglichkeit, einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld zu bekommen. Für Angestellte, Arbeiter oder Beamte, die im Nebenberuf gründen, entfällt diese Option.

Wenn es an das Thema Finanzierung geht, ist die Sicherheit, die sich durch eine Festanstellung ergibt, nicht zu unterschätzen. Sind kleinere oder regelmäßig wiederkehrende Investitionen nötig, können sie zumindest teilweise mit dem Geld finanziert werden. Wer zum Beispiel Gewerberäume mietet, könnte die monatliche Miete und die Nebenkosten von seinem Gehalt bezahlen.

Eine andere Variante ist eine Kreditaufnahme. Hier kann das Gehalt aus der Angestelltentätigkeit als Sicherheit verwendet werden. Sofern keine gravierenden negativen Schufaeinträge vorliegen, dürfte diesem Vorhaben nichts im Wege stehen. Seriöse Kreditgeber finden sich nicht nur bei den Banken und Sparkassen vor Ort, sondern auch im Internet. Hier besteht der Vorteil, dass die Konditionen deutlich günstiger sind und dass Personen einen Online-Kredit erhalten, die nur eine mittlere Bonität aufweisen. Die Antragstellung ist einfach und erfordert nur wenige Schritte. Der Interessent hat lediglich ein Kreditformular im Internet auszufüllen. Ist die Bonität geprüft und besteht kein Hinderungsgrund, wird der Kredit innerhalb von wenigen Minuten bewilligt und ausgezahlt.

In der Verwendung ist der Kreditnehmer frei. Die Rückzahlung erfolgt in einer, in zwei oder in mehreren monatlichen Raten. Dabei wird die Höhe der Raten und die Laufzeit im Voraus vertraglich festgehalten.

Fazit – Finanzierung der nebenberuflichen Selbstständigkeit

  • Festanstellung als Sicherheit
  • Online-Kredite sehr günstig
  • flexible Kreditaufnahme, flexible Rückzahlung
  • Gehalt kann zur Finanzierung von Investitionsvorhaben herangezogen werden

Welche Versicherungen sind beim nebenberuflich selbstständig machen nötig?

Eine der wichtigsten Versicherungen ist die Krankenversicherung. Solange die selbstständige Tätigkeit nur im Nebenerwerb ausgeübt wird, zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung. Das Gleiche gilt für die Beiträge zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosen-Versicherung. Dennoch ist eine Meldung an die zuständige Krankenkasse notwendig. Werden durch die selbstständige Nebentätigkeit Einnahmen in nennenswerter Höhe erzielt, können unter Umständen zusätzliche Beiträge zur Krankenversicherung erhoben werden.

Sobald die nebenberufliche Selbstständigkeit in eine hauptberufliche Selbstständigkeit überführt wird, muss der Unternehmer die Beiträge zur Krankenversicherung allein entrichten. Dies ist neben dem Wegfall des festen Gehaltes ein ganz wesentlicher Punkt, der in die Überlegungen einbezogen werden muss. Der hauptberuflich tätige Unternehmer kann jedoch selbst entscheiden, ob er sich freiwillig gesetzlich versichert oder in eine private Kranken- und Pflegeversicherung wechselt. Hier sollte das Für und Wider gründlich gegeneinander abgewogen werden.

Für Angestellte mit nebenberuflicher Tätigkeit besteht jederzeit die Möglichkeit, zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine private Versicherung abzuschließen. Dadurch können die gesetzlichen Leistungen sinnvoll ergänzt werden. Im Krankheits- oder Pflegefall ist so eine deutlich bessere Versorgung zu erwarten.

Weitere Versicherungen, die für einen Selbstständigen sinnvoll sind, sind zum Beispiel die Unfallversicherung, die Berufsunfähigkeits-Versicherung, die Berufshaftpflicht-Versicherung und die IT-Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus können sich noch Rechtsschutz-Versicherungen oder berufsständige Versicherungen als sinnvoll erweisen. Es empfiehlt sich in jedem Falle, verschiedene Angebote einzuholen, die Kosten zu vergleichen und eine Kosten-Nutzen-Rechnung zu stellen. So kann eine Über- oder Unterversicherung vermieden werden.

Fazit – Versicherungen für nebenberuflich Selbstständige

  • Krankenversicherung elementar – Krankenversicherungspflicht in Deutschland
  • Pflegeversicherung ebenfalls obligatorisch
  • Arbeitgeber zahlt die Beiträge zur Hälfte
  • hauptberuflich Selbstständige müssen die Beiträge allein zahlen
  • private Krankenzusatz- und private Pflegezusatz-Versicherung möglich
  • hauptberuflich Selbstständige können vollständig in die private Versicherung wechseln
  • Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung entrichtet der Arbeitgeber
  • wichtige Versicherungen für Selbstständige sind:
  • Unfallversicherung
  • Berufshaftpflicht
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • IT-Haftpflicht
  • berufsständische Versicherungen
  • Vergleichen und individuelle Beratungen wichtig

Steuern für nebenberuflich Selbstständige

Für Selbstständige gibt es spezielle Formulare in der jährlichen Steuererklärung. Darüber hinaus kann eine Umsatzsteuer-Voranmeldung notwendig werden, sofern nicht die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch genommen wird. Sie ist für alle Unternehmer möglich, die einen Jahresumsatz von maximal 17.500 Euro erzielen. Gerade für nebenberufliche Unternehmer und Existenzgründer kann es sich lohnen, von vornherein auf die Kleinunternehmerregelung zu setzen, da sie die genannte Verdienstgrenze nur in seltenen Fällen überschreiten werden. Ansprechpartner ist in jedem Falle das zuständige Finanzamt.

In der jährlichen Steuererklärungen müssen alle Einnahmen angegeben werden. Dies betrifft sowohl die Einnahmen als Arbeitnehmer als auch die Einnahmen als Selbstständiger. Wer an diesem Punkt Unterstützung benötigt, sollte die Leistungen eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. Geschäftliche Ausgaben können den Einnahmen gegengerechnet werden.

Wird mit einer gewerblichen Tätigkeit ein Gewinn in Höhe von mindestens 24.500 Euro erzielt, wird zusätzlich eine Gewerbesteuer fällig. Wie hoch diese Gewerbesteuer ausfällt, hängt zu einem großen Teil davon ab, in welcher Stadt oder in welcher Gemeinde das Unternehmen angesiedelt ist. Nähere Auskünfte dazu erteilt das Gewerbeamt oder das Finanzamt.
Freiberufler unterliegen ebenfalls der Steuerpflicht. Bei ihnen genügt es aber in der Regel, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Finanzamt vorzulegen. Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer entfällt bei ihnen. Natürlich müssen sie auch die Einnahmen versteuern, die sie im Rahmen ihrer hauptberuflichen Tätigkeit als Angestellte erzielen.

Fazit – Steuern in der nebenberuflichen Selbstständigkeit

  • jährliche Steuererklärung beim Finanzamt einreichen
  • Anlagen für Arbeitnehmer und für Selbstständige ausfüllen
  • Umsatzsteuer für Gewerbetreibende – entfällt bei Kleinunternehmern
  • Gewerbesteuer
  • Freiberufler – Einnahmen-Überschuss-Rechnung – vereinfachte Versteuerung