Wer jemals eine Wohnung gemietet hat, dem ist das Mietkautionskonto ein Begriff. Will der neue Mieter in seine gemietete Wohnung ziehen, wird zu Beginn die Kaution fällig. Der Kautionsbetrag wird auf ein sogenanntes Kautionskonto eingezahlt und dient dem Vermieter als Sicherheit. Wird die Miete nicht gezahlt oder bleiben nach Auszug Schäden zurück, können diese vom Mietkautionskonto beglichen werden. Beendet der Mieter das Mietverhältnis und zieht aus der Wohnung aus, bekommt er die Kautionssumme zurück.
Grundsätzliches zur Mietkaution:
- Die Mietkaution stellt auf dem Mietkautionskonto die Ansprüche des Vermieters sicher
- In Deutschland darf die Mietkaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen
- Das Mietkautionskonto darf während der Mietzeit nicht gekündigt werden
- Das Mietkautionskonto muss der Vermieter so anlegen, dass sein privates Vermögen davon getrennt ist
Barkaution oder Mietkautionskonto?
Steht ein Umzug an, sind schnell die Reserven angegriffen: Der Transport der Möbel kostet ebenso Geld wie das Renovieren der alten Wohnung. Oft müssen für eine neue Wohnung ebenfalls Anschaffungen getätigt werden. Da kann die vom Vermieter geforderte Kautionssumme ebenfalls eine beträchtliche Belastung darstellen.
Wer gerade knapp bei Kasse ist, kann die Belastung in Raten zahlen. Bei der Barkaution überreicht der Mieter entweder die Kautionssumme in Bargeld oder er überweist den vereinbarten Betrag auf ein Mietkautionskonto. Ganz unabhängig davon, was im Mietvertrag vereinbart wurde, darf der Mieter die Kaution in drei gleich hohen monatlichen Raten zahlen.
Die erste Zahlung wird fällig, wenn das Mietverhältnis beginnt. Neben der Barkaution sind auch andere Formen der Kautionszahlung möglich, sie müssen allerdings ausdrücklich zwischen Vermieter und Mieter schriftlich vereinbart werden. Möglich ist beispielsweise ein Sparbuch mit Sperrvermerk oder eine Mietbürgschaft. Zur Mietsicherheit kann der Mieter auch ein Sparkonto mit der Kautionssumme einrichten und dieses an den Vermieter verpfänden.
Zwei Möglichkeiten für die Anlage eines Sparbuchs:
- Der Mieter überweist oder übergibt dem Vermieter die Kautionssumme, der sie auf ein Mietkautions-Sparkonto anlegt. Bei dieser Geldanlage steht dem Mieter der Zinsertrag zu. Dieser muss bei Beendigung des Mietverhältnisses zusammen mit der Kaution ausgezahlt werden.
- Der Mieter legt bei seiner Bank oder Sparkasse ein Mietkautions-Sparkonto an, zahlt darauf die Kaution ein und übergibt dem Vermieter eine Verpfändungserklärung. Hat der Mieter die Erklärung vom Vermieter zurückerhalten, kann er sich das Geld entweder auszahlen lassen oder nutzt es als Mietkautions-Sparkonto für die nächste Wohnung.
Das Sparbuch
Das Mietkautionskonto kann nicht nur der Vermieter, sondern auch der Mieter eröffnen. Die Sparkassen und Banken bieten hierfür einen speziellen Service für Privatkunden an, zahlen jedoch nur wenig Zinsen auf dieses Sparbuch. Der Mieter eröffnet das Sparkonto auf seinen eigenen Namen, zahlt die Kautionssumme ein und verpfändet das Sparbuch an den Vermieter. Das heißt nichts anderes, als dass der Mieter seinem Vermieter das Sparbuch gibt. Sobald das Mietverhältnis beendet ist, bekommt der Mieter sein Guthaben zurück. Allerdings muss der Vermieter die Kaution freigeben.
Was hat das Sparbuch als Mietkautionskonto für einen Vorteil?
Wer als Mieter ein Mietkautionskonto eröffnet, hat den Vorteil, selbst der Kontoinhaber zu sein. Das Kautionskonto läuft auf den Namen des Mieters. Geht es um die Sicherheit des Vermieters, bevorzugt dieser die Barkaution oder das Mietkautions-Sparkonto. Jeder Mieter kann das Kautionskonto einrichten, indem er die Filiale einer Bank oder Sparkasse aufsuchen und dieses beantragt. Der Vermieter muss nicht anwesend sein.
Folgende Unterlagen werden für die Eröffnung eines Mietkautionskontos benötigt:
- Der Mietvertrag, alternativ Angaben zum Vermieter und die künftige Anschrift
- Der gültige Personalausweis
- Die Mietkaution. Entweder wird die Kautionssumme bar auf das Mietkautionskonto eingezahlt. oder die Bank erhält die Erlaubnis, das Geld vom Konto abzubuchen.
Was kostet ein Mietkautionskonto?
Der Preis eines Kautionskontos hängt von der gewählten Bank oder Sparkasse ab. Die Preise legen die Banken eigenständig fest. In der Regel ist die eigentliche Kontoführung kostenlos. Für die Mietkautions-Urkunde beziehungsweise die Verpfändungserklärung verlangt die Bank oder Sparkasse eine Gebühr, die zwischen 10 und 30 Euro liegen kann.
Wer bereits Kunde der Bank ist und zusätzlich dort ein Kautionskonto einrichtet, für den können die Kosten entfallen. Auf dem Konto wird die gesamte Kautionssumme eingezahlt und von der Bank verzinst. Allerdings sind die Zinsen momentan außerordentlich niedrig. Die Verzinsung liegt derzeit zwischen 0,01 % und 0,05 %.
Kautionskonto eröffnet – und dann?
Da das Konto mit der Kaution an den Vermieter verpfändet wird, händigt der Mitarbeiter der Bank dem Mieter eine Verpfändungserklärung aus. Diese muss von allen drei Parteien unterschrieben werden: Vermieter, Mieter und Bank. Sind die Unterschriften vollständig, bekommt der Vermieter das Sparbuch ausgehändigt, welches ihm nun als Mietsicherheit dient.
Legt der Vermieter die Verpfändungserklärung in der Bank mit dem Sparbuch vor, kann er schnell und unkompliziert auf die hinterlegte Mietkaution zugreifen. Ist in der Erklärung vermerkt, dass in einem solchen Fall der Mieter benachrichtigt wird, informiert die Bank diesen sofort. Sollen die auf dem Mietkautionskonto jährlich anfallenden Zinsen nicht versteuert werden, muss dafür ein Freistellungsauftrag bei der Bank oder Sparkasse eingereicht werden. Im Internet-Banking lässt sich der jeweilige Saldo des Mietkautionskontos jederzeit einsehen und überprüfen.
Wie lässt sich das Miet-Kautionskonto auflösen?
Damit das Geld aus dem Mietkautionskonto abgehoben oder das Konto ganz aufgelöst werden kann, muss der Vermieter dieses freigeben. Die Banken und Sparkassen haben dafür ein Formular: „Pfandfreigabe und/oder Auftrag zur Überweisung des Kautionsguthabens“ vorrätig.
Der Vermieter kann seinerseits das Formular ebenfalls nutzen und auf die Mietkaution zugreifen. Ist der Mietvertrag ordnungsgemäß beendet und sind alle Schönheitsreparaturen durchgeführt, muss der Vermieter sein Pfandrecht aufgeben und der Freigabe des Kontos zustimmen. Dann können Mietkautions- oder Verpfändungsurkunde gleichzeitig mit dem Mietkautions-Sparkonto bei der Bank vorgelegt werden und diese zahlt das Geld aus.
Mit einem Kredit die Mietkaution stemmen
Wer in eine neue Wohnung zieht, hat durch Umzugskosten und einer eventuell doppelten Miete hohe Kosten zu bewältigen. Ist kein Geld für die Mietkaution vorhanden, kann diese per Dispo, Kredit oder Mietkautionsbürgschaft gestemmt werden. Im folgenden stellen wir einen Vergleich zu den Alternativen eines Kautionskontos auf.
Der Kredit
Mit einem Kleinkredit kann eine Mietkaution finanziert werden kann. Da die Mietkaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen darf, liegt die Mietkaution normalerweise in einer Höhe zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Für eine solch niedrige Summe verlangen die Banken oft keine hohen Anforderungen an die Sicherheit.
Wer über ein regelmäßiges Einkommen verfügt, das oberhalb der Pfändungsfreigrenzen liegt, sollte kein Problem bei der Gewährung eines solchen Kleinkredites haben. Der Kredit erlaubt es, dem Vermieter die gesamte Kautionssumme auf einen Schlag zu überweisen. Allerdings erhöht auch ein kleiner Kredit die monatlichen Belastungen: Mit der Rückzahlung muss sofort nach der Auszahlung begonnen werden.
Der Dispo
Wer über den entsprechenden Dispo verfügt, kann die Mietkaution zahlen und braucht keinen zusätzlichen Kreditantrag bei der Bank zu stellen. Die Rückzahlung eines Dispo ist flexibel. Allerdings ist ein Dispo teuer: Im Vergleich zu einem Ratenkredit sind die Zinsen deutlich höher und liegen durchschnittlich bei 11 Prozent, können aber auch 15 Prozent erreichen.
Die Mietbürgschaft
Wer für die Mietkaution keinen Kredit aufnehmen will oder kann, besitzt die Möglichkeit einer Mietbürgschaft. Gegen einen relativ geringen Jahresbeitrag kommt der Bürgschaftsgeber für eventuelle Schäden an der Wohnung auf und reguliert alles direkt mit dem Vermieter. Eine solche Kautionsbürgschaft kann schnell und unkompliziert online beantragt werden. Wird das Mietverhältnis beendet, wird bei dieser Variante allerdings keine Kaution zurückgezahlt.
Weitere Möglichkeiten zur Zahlung der Mietkaution
Neben dem Sparkonto gibt es noch weitere Möglichkeiten, die Mietkaution zu zahlen:
- Kautionsschutzbrief: Das ist der Vertrag einer Mietkautionsversicherung, für den der Mieter eine Gebühr bezahlt, ähnlich wie bei der Mietbürgschaft.
- Bankbürgschaft: Die Bank bürgt für die Bonität des Mieters.
- Bausparvertrag: Auch ein Bausparvertrag lässt sich als Kautionskonto nutzen. Hierbei kommt es auf die Konditionen der jeweiligen Bank an.
- Mietkautions-Depot: Wird ein Investmentfonds als Mietkautionskonto genutzt, ist die Verzinsung momentan deutlich höher als die Zinssätze auf einem Sparbuch.
- Treuhandkonto: Das richtet der Vermieter für die Kautionssumme ein. Das Treuhandkonto muss getrennt vom Vermögen des Vermieters geführt werden. Das Gesetz schreibt vor, dass der Vermieter die Kaution so anlegen muss, dass Zinsen gezahlt werden. Wird das Mietverhältnis beendet, bekommt der Mieter die geleistete Kaution und die von der Bank gezahlten Zinsen zurück.
Die Rückzahlung der Mietkaution
Wird das Mietverhältnis gekündigt, beispielsweise nach einer ungerechtfertigten Mieterhöhung, sollte der Mieter zunächst prüfen, ob alle Beträge der Miet- und Nebenkostenabrechnung geleistet wurden. Falls noch Rückstände bestehen, können diese schnell ausgeglichen werden.
Bei Auszug ist die Wohnung in dem Zustand zurückzugeben, der im Mietvertrag vereinbart wurde. Es ist sinnvoll, einen Termin zur Übergabe der Wohnung mit dem Verwalter oder dem Vermieter zu vereinbaren. Dann nehmen alle gemeinsam die Wohnung in Augenschein und prüfen den Zustand. Ganz wichtig ist es, dass über diesen Termin und die Übergabe ein Übergabeprotokoll angefertigt wird. Wurden bei der Begehung der Wohnung keine Mängel festgestellt, sollte die Mietkaution bald vom Vermieter zurückgezahlt werden.
Die Forderungen des Vermieters
Stellt der Vermieter oder Verwalter bei der Übergabe Mängel fest, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Mieter beseitigt diese oder der Vermieter nutzt die Mietkaution für deren Beseitigung. Bleibt von der Mietkaution nach der Zahlung der Kosten noch etwas übrig, wird diese an den ehemaligen Mieter zurückerstattet. Sämtliche Mängel, die der Vermieter übersehen hat und die deswegen nicht im Übergabeprotokoll erwähnt sind, kann er anschließend nicht mehr geltend machen. Der Mieter muss nur für diejenigen Schäden aufkommen, die im Übergabeprotokoll aufgeführt sind.
Achtung: Eine Mietkaution ist kein Guthaben
Wer es sich bequem machen will und die letzten Monatsmieten einfach mit der Kaution verrechnet, sollte wissen, dass diese Vorgehensweise nicht erlaubt ist. Der Vermieter kann für die nicht gezahlte Miete trotzdem Mahngebühren und Zinsen fordern. Auch wenn die Mietkaution auf dem Mietkautionskonto noch vollständig vorhanden ist, muss die Miete ebenso wie die Nebenkosten bis zum Schluss ordnungsgemäß geleistet werden.