Kurzfristiger Kreditbedarf trotz Erbschaft

Eine Erbschaft mag verlockend erscheinen. Geld, Wertgegenstände, vielleicht eine Immobilie, alles das macht eine Erbschaft attraktiv. Nicht immer ist es jedoch sinnvoll, ein Erbe anzunehmen. Hat der Erblasser Schulden oder ist er insolvent, ist es besser, das Erbe auszuschlagen. Nicht zu vergessen ist die Erbschaftssteuer, die auf das Erbe gezahlt werden muss. Gerade dann, wenn der Erbe finanziell schlecht bemittelt ist, kann es besser sein, auf das Erbe zu verzichten. Wer erbt und Geld benötigt, muss auf einen Kredit nicht verzichten. Der Erbe ist kreditwürdig.

Erbschaft: Bedingungen für die Erbannahme

Die meisten Erben empfangen den Nachlass von den Eltern. Einige Erben empfangen den Nachlass außerdem von den Großeltern oder von Onkeln und Tanten. Das Erbe besteht zum größten Teil aus Geld, doch werden auch Immobilien und Mobiliar vererbt. Nicht zu vergessen sind Wertgegenstände wie Schmuck, Gemälde und andere Kunstobjekte. Trotz der Hoffnung auf ein finanziell oder immateriell starkes Erbe, können die Erwartungen enttäuscht werden. Die Konsumfreuden werden bei der älteren Generation größer, sodass nicht selten statt satter Geldbeträge Schulden vererbt werden. Schulden müssen nicht als Erbe angenommen werden, denn jeder Erbe hat die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen.

Der Erbe hat sechs Wochen Zeit, um die Erbschaft anzunehmen.
Hat der Erblasser Schulden oder ist er insolvent, ist es besser, das Erbe auszuschlagen.

Der überwiegende Teil der Nachlassempfänger erbt:

  • zu 75 Prozent Geld,
  • zu rund 38 Prozent Immobilien, die überwiegend von den Erblassern selbst genutzt wurden,
  • und zu 34 Prozent wertvolles Mobiliar

Welche Fristen gelten für die Erbschaftsannahme?

Das Erbe fällt zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers an. Der Erbe hat sechs Wochen Zeit, um die Erbschaft anzunehmen. Der Erbe muss einen Erbschein beantragen, wenn er die Erbschaft antreten möchte. Der Erbschein ist Voraussetzung für den Zugriff von Banken oder Sparkassen auf das Sparkonto des Verstorbenen. Beantragt wird der Erbschein beim lokalen Amtsgericht. Die Kosten für den Erbschein richten sich nach der Höhe des Erbes. Beläuft sich die Erbschaft auf eine sechsstellige Summe, kann der Erbschein mehrere Tausend Euro kosten.

Anspruch auf das Erbe

Ehepartner oder Kinder haben Anspruch auf ein Pflichterbteil, das in Deutschland gesetzlich geregelt ist. Liegt kein notariell beglaubigtes Testament vor, entscheidet das Gesetz darüber, wie viel geerbt wird und wer erbt. Das Erbe kann testamentarisch geregelt werden. Ehepartner können ein sogenanntes Berliner Testament vereinbaren, indem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen. Eltern können ihre Kinder als testamentarische Erben einsetzen. Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Eltern und Kindern, müssen Eltern nicht ihre Kinder als Erben einsetzen. Sie können Nichten, Neffen oder Freunde als Erben einsetzen. Dennoch haben Kinder einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Bevor ein Erbe angetreten wird, sollte sich der Erbe darüber informieren, wie hoch die Erbschaft ausfällt. Nicht immer ist eine Erbschaft von Vorteil. Hinterlässt der Erblasser Schulden, ist der Erbe berechtigt, die Erbschaft auszuschlagen.

Gründe, ein Erbe auszuschlagen

Hinterlässt der Verstorbene Schulden, kann der Nachlassempfänger sein Erbe ausschlagen. Empfängt der Erbe Hartz-VI-Leistungen, wird der Nachlass auf die Leistungen angerechnet. Das heißt, dass die Hartz-VI-Leistungen gekürzt werden. Der Nachlassempfänger kann sich in diesem Fall entscheiden, ob er das Erbe annehmen möchte. Hat der Verstorbene ein Unternehmen geleitet, das in die Insolvenz geraten ist, dann kann der Nachlassempfänger sein Erbe ausschlagen, um keine verschuldete Firma zu übernehmen.

Studenten leiden zumeist unter chronischer Geldnot. Für sie mag es verlockend sein, ein Erbe anzutreten. Nicht immer ist es für Studenten tatsächlich sinnvoll, ein Erbe anzutreten. Nicht zu vergessen ist die Steuer, die auf ein Erbe gezahlt werden muss. Das Erbe kann auf das Bafög der Studenten angerechnet werden. Studenten können auch einen Kredit in Anspruch nehmen. Bei den Banken sind Studenten gern gesehene Kunden. Sie können bei der Universität, aber auch bei einer Bank eine Studienfinanzierung beantragen. Das funktioniert unabhängig von einer Erbschaft.

Das Erbe ausschlagen – das muss beachtet werden

Wer das Erbe nicht antreten möchte, muss erklären, dass er das Erbe ausschlägt. Das kann durch eine Niederschrift beim Nachlassgericht erfolgen, das sich in der Nähe des Wohnortes des Verstorbenen befindet. Die sechswöchige Frist bezieht sowohl die Annahme als auch die Ablehnung des Erbes ein.

Wichtig
Lebte der Erblasser im Ausland, hat der Erbe sogar sechs Monate Zeit, um das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. In jedem Fall ist es sinnvoll, die Ausschlagung der Erbschaft notariell zu erklären.

Erbschaft und Lebensversicherung

Der Erbe kann als Begünstigter einer Lebensversicherung eingesetzt werden. Er kann die Summe der Lebensversicherung erben, wenn der Versicherte verstirbt. Die Versicherungssumme geht dann auf den Erben über. Der Erblasser muss beim Abschluss der Lebensversicherung den Begünstigten im Todesfall benennen. Interessant ist, ob der Verstorbene eine Lebensversicherung oder eine Rentenversicherung abgeschlossen hatte. Hat der Verstorbene in die Rentenversicherung eingezahlt, kann die Versicherungssumme nicht auf den Erben übertragen werden.

Gebühren bei einer Erbschaft

Ehe es zur Auszahlung der Erbschaft kommen kann, hat das deutsche Recht für die Hinterbliebenen eine ganze Reihe von Behördengängen gesetzt. Es sind jede Menge Formalitäten zu regeln, die zumeist gebührenpflichtig sind. Wer ein Erbe antritt, kann nicht nur profitieren, sondern muss auch zahlen. Der Erbschein kostet Geld. Wie hoch die Gebühr für den Erbschein ist, hängt von der Höhe der Erbschaft ab. Die Gebühr ist gesetzlich geregelt. Neben der Gebühr für den Erbschein muss auch die Erbschaftssteuer bezahlt werden. Sie ist abhängig von der Höhe der Erbschaft und von der Erbfolge. Ehepartner oder Kinder können einen hohen Steuerfreibetrag ausschöpfen.

Kredit trotz Erbschaft

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil beschieden, dass die Vorlage eines notariell beglaubigten Testaments, eines Erbvertrages oder eines Protokolls der Testamentseröffnung in den meisten Fällen ausreicht, um als Hinterbliebener über die Konten zu verfügen. Dies ist bei weitem noch nicht gängige Praxis, zumal viele Erbschaften strittig sind, sodass ein Erbschein beantragt werden muss.

Nicht jeder, der sich um die Regelung des Nachlasses Verstorbener kümmert, kann all die finanziellen Aufwendungen aus eigener Tasche stemmen und ist trotz anstehender Erbschaft nicht in der Lage, für alle anfallenden Kosten in Vorkasse zu treten. Eine Erbschaft ist kein Hindernis, um einen Kredit aufzunehmen. Wer erbt und einen Kredit aufnehmen möchte, kann ihn schnell und bequem online beantragen. Kleinkredite können über eine sehr kurze Laufzeit und mit einer geringen Summe beantragt werden. Direkt am PC wird der Kreditantrag gestellt. Der Antragsteller erhält direkt eine Antwort. Erhält der Kunde eine Zusage, kann er sich online verifizieren und spart damit erheblichen bürokratischen Aufwand. Zumeist werden Kontoauszüge der letzten drei Monate und eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers gefordert. Eine Erbschaft ist kein Hindernis, um einen Blitzkredit zu beantragen, denn eine Erbschaft wirkt sich positiv auf die Kreditwürdigkeit aus. Sie verbessert die Bonität des Kreditnehmers.

Tipp
Wer eine große Erbschaft antreten möchte und kein Geld für den Erbschein hat, kann einen KIeinkredit bei Vexcash beantragen. Vorteilhaft ist, dass er rasch bearbeitet wird. Der Kreditnehmer muss somit nicht lange auf seinen Kredit warten.