Seit Fridays for Future hat das unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht bei vielen Schülern einen politisch aktuellen Hintergrund. Nichtsdestotrotz kann das Schulschwänzen auch in Zusammenhang mit Aktivismus für die Umwelt in vielen Städten mit einem saftigen Bußgeld geahndet werden. Wir haben untersucht, wie hoch die Strafgebühren pro Fehltag in der Schule in den 20 größten Städten ausfallen. Die von uns ermittelten Mindestbeiträge richten sich an die Eltern, die das Bußgeld zahlen, solange Schüler noch unter 14 Jahre alt sind. Sobald die Heranwachsenden für die Ordnungswidrigkeit des unentschuldigten Fernbleibens vom Unterricht selbst haften können, richtet sich die Gebühr an sie. Dadurch kann auch die Höhe der Strafgebühren sinken. Je nach Stadt steigt die Gebühr deutlich mit dem Einkommen der Erziehungsberechtigten bzw. der Schüler.
Fast alle Städte weisen eine Obergrenze für die Beträge von Bußgeldbescheiden auf: In der Regel liegt der Maximalbetrag bei 1.000 Euro. Lediglich Hamburg setzt hier kein Limit. Somit kann Schwänzen bei Wiederholungstätern, rund um die Ferien oder bei einkommensstarken Familien – in der Theorie – sehr teuer werden.
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