Kfz-Kosten absetzen – So spielen Verbraucher wertvolle Summen wieder ein

Der Weg zur Arbeit, Steuer und Versicherung – rund ums Auto kommen jede Menge Kosten zusammen. Kein Wunder, dass Autofahrer sparen möchten oder sich fragen, welche dieser Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. In spezifischen Fällen ist es möglich, die Kfz-Kosten absetzen zu können. Allerdings gelten für Arbeitnehmer andere Regeln als für Selbständige. Doch welche Voraussetzungen müssen jeweils erfüllt sein, um Kfz-Kosten absetzen zu können? Der VEXCASH-Ratgeber klärt auf.

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Kfz-Kosten absetzen – Voraussetzungen

Wer hat Anspruch darauf, die Kfz-Kosten abzusetzen?

Die Kfz-Steuer absetzen – Bonus für Selbständige
Wer Kfz-Kosten absetzen kann, richtet sich nach der Berufsgruppe sowie nach dem Kostenpunkt. Die Kfz-Steuer absetzen können nur Selbständige und Unternehmer. Als Betriebsausgaben hingegen können die Kosten abgesetzt werden, die für berufliche Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug entstehen. Hier kommt es darauf an, zu welchem Prozentsatz ein Fahrzeug beruflich oder privat genutzt wird. Die Fahrtkosten fallen ebenfalls in die Rubrik Kfz-Kosten absetzen. Arbeitnehmer können die Fahrten zwischen ihrem Wohnort und ihrem Arbeitsplatz mit der sogenannten Entfernungspauschale als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Die Fahrtkosten, die entstehen, dürfen nur von Nutzern der öffentlichen Verkehrsmittel beim Fiskus angegeben werden. Darüber hinaus dürfen Menschen mit Beeinträchtigungen ihre Fahrtkosten komplett steuerlich geltend machen. Vermieter, die Haus- oder Wohneigentum vermieten, können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls eine Reihe von Fahrten, die mit Reparaturen, Hausverwaltung oder Anschaffungen in Zusammenhang stehen, von der Steuer absetzen. Auch wenn Arbeitnehmer die Kfz-Steuer nicht geltend machen können, ist ihnen das bei der Kfz-Haftpflichtversicherung möglich.

Istnieje kilka opcji, aby móc odliczyć koszty pojazdu.
In spezifischen Fällen ist es möglich, die Kfz-Kosten absetzen zu können. Allerdings gelten für Arbeitnehmer andere Regeln als für Selbständige.

Wann zählt das Fahrzeug zum Betriebsvermögen?
Wenn es um Kfz-Kosten absetzen geht, ist die Rubrik Betriebskosten die richtige Wahl in der Steuererklärung, allerdings auch hier nur für Unternehmer und Selbständige. Geltend gemacht werden können alle Posten, die der Anschaffung oder dem Erhalt des Pkw dienen. Die berufliche Nutzung muss tatsächlich gegeben sein. Um als notwendiges Betriebsvermögen definiert zu werden, schreibt der Gesetzgeber eine dienstliche Nutzung von mindestens 50 bis 100 Prozent vor. Doch Kfz-Kosten absetzen funktioniert auch bei Autos, die weniger dienstlich genutzt werden. Ein Fahrzeug, das zwischen 10 und 50 Prozent genutzt wird, fällt unter gewillkürtes Betriebsvermögen. Der Halter muss in diesem Fall die Entscheidung treffen, ob das Auto zum beruflichen oder privaten Vermögen zählen soll. Bei beruflicher Nutzung ist es möglich, die Kfz-Kosten anteilig abzusetzen. Wird das Auto weniger als 10 Prozent beruflich genutzt, zählt es automatisch zum Privatvermögen. Betriebsausgaben können in diesem Fall nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Welche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen gelten?

Die Kfz-Steuer absetzen
Kfz-Kosten können Selbständigen absetzen, wenn die dienstliche Nutzung über 50 Prozent beträgt. In diesem Fall zählt das Fahrzeug zum Betriebsvermögen. Wird es weniger als 50 Prozent genutzt, können die Kosten anteilig geltend gemacht werden. Bei einer Nutzung, die zu über 90 Prozent privat ist, schiebt der Gesetzgeber einen Riegel vor.

Die Kfz-Anschaffungskosten absetzen
Wird ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug angeschafft und dienstlich genutzt, zählt die Summe nicht vollständig zu den Betriebskosten. Über einen spezifischen Zeitraum ist es möglich, Kfz-Kosten absetzen zu können, indem Selbständige und Unternehmer die Summe abschreiben. Der jährliche Abschreibungsbetrag ist als Betriebsausgabe in der Steuererklärung zu erfassen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung absetzen
Ein Arbeitnehmer, der auch Versicherungsnehmer ist, darf seine Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung steuerlich geltend machen. Das schließt jedoch nicht die Kasko-Versicherung ein. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten diese Kfz-Kosten absetzen zu können. Entweder sie laufen als Werbungskosten oder als Sonderausgaben.

Die Entfernungspauschale
Im Bereich Kfz-Kosten absetzen ist die Entfernungspauschale eigentlich die klassische Domäne der Arbeitnehmer. Doch wenn die betriebliche Nutzung eines Pkw nur zwischen 10 und 50 Prozent beträgt, rechnet es sich nicht immer, das Fahrzeug als Betriebsvermögen einzustufen. In diesem Fall werden Entfernungspauschale und Haftpflichtversicherung auch für Selbständige interessant.

Wer mit seinem Auto eine Geschäftsreise antritt, kann die beruflichen Reisekosten ebenfalls steuerlich geltend machen. Das gleich gilt für Reisekosten bei Bewerbungsgesprächen.

Höhe der absetzbaren Kosten

Welche Kosten können abgesetzt werden, welche nicht?

Kfz-Kosten absetzen: Das dürfen Selbständige geltend machen

  • Alle laufendenden Kfz-Kosten
  • Anschaffungskosten von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen in Form von jährlichen Abschreibungen
  • Reisekosten

Um Fahrtkosten zu ermitteln, greifen die meisten Selbständigen zur 1 %-Methode. Vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs wird der monatliche Nutzungsanteil in Höhe von 1 Prozent ermittelt. Diese Methode ist unabhängig von der Anzahl oder der Entfernung der tatsächlich gefahrenen Strecken. Teure Fahrzeuge werden höher besteuert als kleine und günstige Autos. Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtig sind, müssen die Versteuerung des Nutzungsanteils beachten, was zu steuerlich ungünstigeren Ergebnissen führt. Alternativ kann lückenlos ein Fahrtenbuch geführt werden. Kilometerstände, Datum und Reiseanlass müssen dokumentiert werden. Private Fahrten werden am Jahresende abgezogen. Die Finanzämter kontrollieren sehr penibel, weshalb viele Selbständige zur 1-Prozent-Methode greifen.

Kfz-Kosten absetzen: Das dürfen Arbeitnehmer beim Finanzamt geltend machen

  • Fahrtkosten in Form der Entfernungspauschale innerhalb der Werbungskosten
  • Kfz-Haftpflichtversicherung sowie Unfallversicherung

In welcher Höhe können die Kosten konkret abgesetzt werden

Angestellte können neben den Fahrtkosten die Haftpflicht- und die Unfallversicherung von den Kfz-Kosten absetzen. Hier können maximal 1900 Euro angerechnet werden. Selbstständige, die ihr Fahrzeug ausschließlich privat nutzen, dürfen bis 2800 Euro angeben. Wenn das Auto nur oder größtenteils beruflich genutzt wird, variieren die Kosten von Steuerzahler zu Steuerzahler. Denn hier kommt es darauf an, welche steuerlichen Vorteile schon genutzt wurden. Im Gegensatz zu anderen Kosten sind Werbungskosten zum Beispiel nicht gedeckelt.

Wie können Angestellte entstandene Kosten geltend machen?

Fahrtkosten können pauschal mit 0,30 Euro pro Kilometer geltend gemacht werden. Alternativ und mit deutlich mehr Rechenarbeit verbunden ist der Weg, einen Kilometersatz aufgrund der tatsächlich jährlich anfallenden Fahrzeugkosten zu ermitteln. Hierfür sind alle Belege vom Treibstoff bis zur Steuer und Versicherung aufzubewahren. Hinzu kommt die anteilige Abschreibung des Kaufpreises oder entsprechend der Leasingraten. Aus diesen Posten werden die Kosten pro gefahrener Kilometer ermittelt und mit der Kilometeranzahl multipliziert, die steuerlich geltend gemacht werden soll.

Die Kosten geltend machen

Wie werden die Kosten steuerlich geltend gemacht?

Alle Kosten, die berufsbedingt rund um ein Kfz entstehen, gelten als Werbungskosten. Ab Zeile 44 der Anlage Vorsorgeaufwand besteht die Möglichkeit, die Kfz-Haftpflicht im Rahmen der Unfall- und Haftpflichtversicherungen als Sonderausgabe anzugeben. Steuerzahler müssen sich für eine dieser Optionen entscheiden. Die Beiträge zur Kfz-Haftpflicht können im Einzelfall auf die beiden Rubriken gesplittet werden. Zum Beispiel, wenn ein Auto beruflich und privat genutzt wird. Dann fällt zum Beispiel die Haftpflichtversicherung für die berufliche Nutzung unter Werbungskosten und private Anteile werden bei den Sonderausgaben geltend gemacht. Die Fahrten zur Arbeit und zur Wohnung sowie gegebenenfalls Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung werden dann mit der Entfernungspauschale abgerechnet. Ein Steuerberater, dessen Kosten ebenfalls partiell absetzbar sind,  kann Rat geben, welche Rubrik zum Kfz-Kosten absetzen im Einzelfall besser geeignet ist. Belege sollten sorgfältig aufbewahrt werden.

Finanzierungsmöglichkeiten

Wie können fortlaufende Kosten sowie die Kfz-Steuer finanziert werden?

Wenn ein Fahrzeug beruflich genutzt wird, muss es zuverlässig funktionieren, aber auch repräsentative Zwecke erfüllen.  Die Kosten für Steuern, Versicherung, Wartung, Reparaturen und Benzin ergeben einen hohen Betrag. Das kann gerade bei jungen Unternehmern und Freiberuflern ein Loch in die Kasse reißen. Unterliegt der Freiberufler einer Flaute bei der Auftragslage, ist schnell Ebbe auf dem Konto. Ein Kleinkredit mit einem Volumen zwischen 100 und 3000 Euro kann in diesem Fall helfen. Die Rückzahlung kann bequem in einer bis sechs Monatsraten erfolgen. Die Beantragung erfolgt einfach online. Sind alle Unterlagen hochgeladen, wird der Minikredit gewöhnlich innerhalb der nächsten Stunden genehmigt.  Gegenüber einer Bankbürgschaft für einen Kredit haben Kleinkredite nicht nur den Vorteil, dass ihre Laufzeit deutlich kürzer ist. Es entfällt auch die Frage nach einem Bürgen in der Familie oder im Bekanntenkreis.

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