Geringverdiener – Vorteile und Besonderheiten für gering verdienende Arbeitnehmer

Rund 20 Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland beziehen laut Angaben des Statistischen Bundesamtes ein Einkommen, das nur knapp über der Armutsgrenze liegt. Zwischen dem Bezieher eines Niedriglohnes und einem Geringverdiener gibt es jedoch einige Unterschiede. Was genau ist ein Geringverdiener? Müssen in dieser Einkommensklasse Steuern gezahlt werden? Wie sieht es mit Nebenjobs und staatlichen Zuschüssen aus? Dieser Ratgeber hält alle wichtigen Informationen bereit.

Die Bedeutung des Geringverdienstes

Was versteht man unter einem Geringverdiener?

Der Begriff Geringverdienst ist ambivalent, denn es muss zwischen dem Geringverdiener im allgemeinen Sprachgebrauch und den sozialversicherungsrechtlichen Aspekten bei der Definition des Begriffes unterschieden werden. Im täglichen Leben, aber auch in der Sprache von Politikern und Behörden, meint Geringverdienst ein Arbeitsverhältnis, das mit weniger als 9,00 Euro pro Stunde honoriert wird. Oft sind die Arbeitnehmer im Friseurhandwerk oder Einzelhandel vom Geringverdienst betroffen. Demzufolge gelten rund 20 Prozent der Beschäftigten in Deutschland als Geringverdiener. Auch Praktikanten zählen zu dieser Gruppe. Dabei handelt es sich bei den Niedriglohnempfängern keineswegs ausschließlich um ungelernte Arbeitskräfte. Von einem niedrigen Einkommen ohne Aussicht auf eine Gehaltserhöhung sind außerdem Menschen mit abgeschlossener Ausbildung oder Studium betroffen.

Das Sozialversicherungsrecht definiert Geringverdiener eindeutig in. § 20 Abs. 3 SGB IV als: „Versicherte, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, ein Arbeitsentgelt erzielen, das auf den Monat bezogen 325 Euro nicht übersteigt, oder Versicherte, die ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder einen Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leisten.“

Laut Gesetz handelt es sich bei einem Geringverdiener um

  • Auszubildende und Praktikanten, die maximal 325 Euro Gehalt im Monat beziehen

Diese Geringverdiener sind nicht mit geringfügig Beschäftigten in sogenannten Minijobs zu verwechseln, die maximal mit 450 Euro monatlich entlohnt werden.

Lehrer mit Buch in der Hand
Der Begriff Geringverdienst ist ambivalent, denn es muss zwischen dem Geringverdiener im allgemeinen Sprachgebrauch und den sozialversicherungsrechtlichen Aspekten bei der Definition des Begriffes unterschieden werden.

Verdienstgrenze

Die aktuelle Verdienstgrenze

Legt man die Definition der Sozialversicherung für Geringverdiener an, verbleiben in der Gruppe Auszubildende und Praktikanten, die maximal 325 Euro im Monat verdienen. Sie sind damit von eigenen Abgaben an die Sozialversicherung befreit, was für den Auszubildenden die einfache Gleichung brutto=netto bedeutet. Ist die Ausbildungsvergütung höher, erfolgen entsprechende Abgaben.

Was sollten Geringverdiener bei einem Nebenjob beachten?

Viele Auszubildende stocken ihr Lehrgeld durch Minijobs auf. Ein Nebenjob während der Ausbildung ist grundsätzlich erlaubt, sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes festlegt. Der Arbeitgeber muss über die Nebentätigkeit informiert werden und kann diese untersagen, wenn er befürchtet, dass die Leistungen des Auszubildenden dadurch negativ beeinflusst werden. Ein Nebenjob bei einem Konkurrenzunternehmen muss der Arbeitgeber ebenfalls nicht dulden, bei Volljährigen gilt das Wettbewerbsverbot. Die Arbeitszeit des Nebenjobs hängt von der zu arbeitenden Stundenzahl im Ausbildungsberuf ab. Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, darf laut Jugendschutzgesetz 40 Stunden in der Woche arbeiten. Für Volljährige sind maximal 48 Wochenstunden und sechs Arbeitstage pro Woche erlaubt.

Sozialversicherungsbeiträge

Nachfolgend untermauert ein Beispiel, wie sich die Beiträge gestalten, wenn der Geringverdiener zusätzlich zur Ausbildung einen Minijob aufnimmt.

Beispiel: Eine Auszubildende mit Minijob

Eine Auszubildende verdient im ersten Lehrjahr 300 Euro monatlich. Am Wochenende geht sie zusätzlich kellnern, wofür sie 250 Euro im Monat erhält. Die Ausbildung gilt als ihr versicherungspflichtiger Hauptberuf. Ausbildungsentgelt und Minijob werden nicht zu einem Gesamtgehalt addiert. Der Minijob als Kellnerin ist versicherungsfrei in allen Versicherungszweigen. Die Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung, die für den Minijobber anfallen, muss der Arbeitgeber des Minijobs tragen. Für einen längerfristigen Arbeitsausfall gelten besondere Bestimmungen für den Erhalt des Krankengelds.

Sonderzahlungen für Geringverdiener: Wo liegen die Grenzen?

Zuwendungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld übersteigen rasch die Geringverdiener-Grenze von 325 Euro monatlich. Alles, was 325 Euro übersteigt, wird für den Beitrag zur Sozialversicherung hinzugezogen. In diesem Fall müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen zahlen. Seit 2015 wurde die gesetzliche Grundlage für einmalige Sonderzahlungen erweitert. Bei einmaliger Sonderzahlung muss ein Arbeitgeber den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse übernehmen, unabhängig davon, um welche Krankenkasse es sich handelt und ob durch diese überhaupt ein Beitrag erhoben wird.

Die Geringverdienergrenze ist für den Zeitraum der Berufsausbildung oder des Praktikums relevant. Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmeranteile bei diesem Konzept bezahlen. Er darf diese Kosten nicht vom Lohn des Auszubildenden abziehen oder einbehalten. Wer sich nicht in einer Berufsausbildung befindet, ist von diesen Abgaben nicht befreit. Wenn das Gehalt 325 Euro oder weniger im Monat beträgt, handelt es sich um einen Minijob. Minijobber bleiben in der Arbeits- und Pflegeversicherung beitragsfrei, obgleich sie seit dem 31.12.2012 in der Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Der Geringverdiener und sein Familienstand

Eine Änderung des Familienstandes hat für Geringverdiener während der Ausbildung keine Bedeutung. Für den Auszubildenden gilt auch nach der Eheschließung brutto=netto. Das einzige, was sich bei Verheirateten ändert, ist die Steuerklasse. In Steuerklasse 1, die ledige, kinderlose Auszubildende beinhaltet, fallen ab einem Jahreseinkommen von 8.820 Euro Lohnsteuern an.

Zuschüsse durch Arbeitgeber

Welche Beiträge muss der Arbeitgeber bei Geringverdienern übernehmen?

Wird die Grenze für Geringverdiener von 325 Euro nicht überschritten, muss der Arbeitgeber seinen eigenen Anteil am Sozialversicherungsbeitrag übernehmen sowie den des Auszubildenden. Ebenfalls zu zahlen von Arbeitgeberseite ist der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung. Selbst bei dieser geringen Entlohnung besteht eine Versicherungspflicht in einer der gesetzlichen Krankenkassen. Ist der Auszubildende minderjährig und somit beitragsfrei über die Eltern versichert, ist eine eigene Mitgliedschaft in der Krankenkasse Voraussetzung.

Hinweis
Bis 2014 war der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung auf 0,9 % festgelegt. 2017 beträgt der Zusatzbeitrag 1,1 %, für das Jahr 2018 ist ein leichter Rückgang auf 1,0 % zu verzeichnen.

Unter Umständen muss der Arbeitgeber ergänzend den Zusatzbeitrag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 % zahlen. Im „Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung“, als Kinder-Berücksichtigungsgesetz bekannt, wurde am 01.01.2005 der Beitragszuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,25 % eingeführt. Üblicherweise trägt diesen der Arbeitnehmer alleine.

Die Ausnahme – Auszubildende unter 23 Jahren

Eine Ausnahme gilt für den Personenkreis, der das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ist ein Auszubildender älter, geht dieser Zusatzbeitrag als Geringverdiener zu seinen Lasten. Ausgenommen davon ist die Elterneigenschaft. Diese ist durch das Beibringen entsprechender Dokumente nachzuweisen. Für einen Arbeitgeber bedeutet das, dass für einen Geringverdiener in Ausbildung je nach Alter und Familienstand ein Drittel des Lohns für Sozialversicherungsabgaben anfallen kann. Ein Arbeitgeber, der die Beiträge nicht oder nicht fristgerecht abführt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Leistungen des Geringverdieners in der Sozialversicherung bleiben jedoch erhalten.

Wie sich die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung berechnen, wird an zwei Fallbeispielen erläutert.

Fallbeispiel 1 – Eine kinderlose Auszubildende ohne Minijob

Die Auszubildende ist 19 Jahre alt, hat keine Kinder, womit kein Zusatzbeitrag in der Pflegeversicherung anfällt. Die Ausbildungsvergütung beträgt 300 Euro im Monat. Damit fällt die Auszubildende in die Kategorie der Geringverdiener. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss alle Sozialversicherungsbeiträge übernehmen und abführen. Die Einzelposten stellen sich im Jahr 2017 wie folgt dar:

VersicherungAbgabe des Sozialversicherungsbeitrags in Prozent
Rentenversicherung18,70 %
Arbeitslosenversicherung3,00 %
Pflegeversicherung2,55 %
Krankenversicherung14,60 %

Üblicherweise beträgt der Anteil des Arbeitgebers für die gesetzlichen Krankenkassen 7,30 %, der des Arbeitnehmers ebenfalls. Diese Regelung greift nicht für Geringverdiener. Keine Rolle für den Arbeitnehmer spielt der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung. Dieser ist für Geringverdiener einheitlich festgelegt und beträgt im Jahr 2017 1,1 %. Für die Kalkulation bedeutet das, dass für die Krankenkasse 14,6 % und 1,1, % zu erheben sind. Abweichende Regelungen gibt es im Bundesland Sachsen. Hier werden die Anteile von Arbeitnehmer und Arbeitgeber anders verteilt, was im Fall der Geringverdiener keine Relevanz hat, da hier der Arbeitgeber allein zahlt.

VersicherungArbeitgeberGeringverdiener
Rentenversicherung0,00 Euro56,10 Euro
Arbeitslosenversicherung0,00 Euro9,00 Euro
Pflegeversicherung0,00 Euro7,65 Euro
Krankenversicherung0,00 Euro47,10 Euro
Gesamtbetrag0,00 Euro119,85 Euro

Hat der Auszubildende das 23. Lebensjahr vollendet, wären in der Pflegeversicherung, bedingt durch den Zusatzbeitrag, 8,40 Euro statt 7,65 Euro zu entrichten.

Fallbeispiel 2 – Ein kinderloser Auszubildender mit Sonderzahlung

Der 20 Jahre alte Auszubildende aus Köln erhält im ersten Lehrjahr eine monatliche Vergütung von 300 Euro und zusätzlich vom Arbeitgeber 100 Euro Urlaubsgeld. Bis zu einem Betrag von 325 Euro fallen für den Arbeitnehmer keine Beitragsanteile an. Der Arbeitgeber ist bis zu dieser Grenze verpflichtet, die vollen Sozialversicherungsbeiträge zu übernehmen. Für die Differenz von 75 Euro sind die normalen Berechnungen für Beiträge anzuwenden, was bedeutet:

  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils 50 %.
  • In der Krankenversicherung entfallen 8,4 % auf den Arbeitnehmer, der Arbeitgeber trägt 7,3 %
  • Wenn ein Auszubildender das 23. Lebensjahr vollendet hat und kinderlos ist, werden 0,25 % Zusatzbeitrag in der Pflegeversicherung fällig, was für obiges Beispiel jedoch nicht relevant ist
  • Bei Wohnsitz in Sachsen sind die Besonderheiten des Bundeslandes bezüglich der Pflegeversicherung zu beachten, das greift bei Wohnsitz Köln allerdings nicht
VersicherungArbeitgeberGeringverdiener
Rentenversicherung7,01 Euro67,79 Euro (60,78 Euro + 7,01 Euro)
Arbeitslosenversicherung1,13 Euro10,88 Euro (9,75 Euro + 1,13 Euro)
Pflegeversicherung0,96 Euro9,25 Euro (8,29 Euro + 0,96 Euro)
Krankenversicherung6,30 Euro56.51 Euro (51,03 Euro + 5,48Euro)
Gesamtbetrag15,40 Euro144,43 Euro

Der Grenzwert für Geringverdiener kann einmalig oder in einzelnen Monaten überschritten werden.

Staatliche Zuschüsse

Haben Geringverdiener Anspruch auf Kindergeld?

Während der Berufsausbildung haben Geringverdiener Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern. Das ist besonders wichtig, wenn staatliche Beihilfen und Zuschüsse nicht infrage kommen, weil die Eltern zu viel verdienen. Die Eltern haben während der Ausbildung Anspruch auf Kindergeld, das maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt wird. Eltern können das Kindergeld mit dem Unterhalt verrechnen. Das Kindergeld ist nicht mit dem Betrag zu verwechseln, den ein Geringverdiener von der Familienkasse für eventuelle eigene Kinder erhält.

Haben Geringverdiener Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe?

Als Geringverdienender ist es einem Auszubildenden kaum möglich, für seinen Lebensunterhalt vollständig selbst aufzukommen. Im Sozialgesetzbuch hat der Gesetzgeber daher festgelegt, dass unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gewährt wird. Die Zahlung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Beihilfe greift während der ersten und einer staatlich anerkannten Ausbildung. Minderjährige erhalten BAB, wenn sie aufgrund der Distanz zum Ausbildungsort oder schwerwiegenden sozialen Gründen nicht bei ihren Eltern wohnen können. Der Antrag, dem der Verdienstnachweis der Eltern beigefügt sein muss, wird bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Gezahlt wird ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht, daher empfiehlt es sich, ihn rechtzeitig zu stellen.

Können Geringverdiener einen Anspruch auf Wohngeld geltend machen?

Die Berufsausbildungsbeihilfe enthält einen Pauschalzuschuss zur Miete, der in der Regel nicht die Kosten deckt. Aus diesem Grund kann ein Geringverdiener zusätzlich Wohngeldzuschuss oder Mietbeihilfe beantragen. Dieser Zuschuss ist nicht identisch mit dem üblichen Wohngeld. Mietbeihilfe kann laut § 22 Abs. 7 SGB II beantragt werden, wenn die Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt wurde, weil es sich um die zweite Ausbildung handelt oder die Eltern zu viel verdienen. Bei unter 25-Jährigen muss die Mietbeihilfe vor dem Umzug bei der ARGE oder dem Jobcenter beantragt werden. Wer sich in der zweiten Ausbildung befindet und keinen Anspruch auf BAB hat, kann Wohngeld beantragen.

Welche Ansprüche haben Geringverdiener mit Kindern?

Geringverdiener mit Kindern können neben dem Kindergeld den Kinderzuschlag beantragen. Wenn das Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt genügt, aber der Verdienst nicht für den Unterhalt eines Kindes ausreicht, kann der Kinderzuschlag gewährt werden. Es können pro minderjährigem Kind im Haushalt der Eltern oder eines Elternteiles bis zu 140 Euro gewährt werden. Zum Einkommen wird die Berufsausbildungsbeihilfe angerechnet, Kindergeld und Wohngeld jedoch nicht. Der Kinderzuschlag wird gemeinsam mit dem Kindergeld von der Familienkasse ausbezahlt. Geringverdiener in Ausbildung sind vom Arbeitslosengeld II ausgeschlossen.

Hinweis
In besonderen Härtefällen kann ein Darlehen bewilligt werden nach § 7 Abs. 5 SGB II. Das greift, wenn der Geringverdiener vom Bezug des BAB ausgeschlossen ist. Befindet sich der Wohnsitz bei den Eltern oder wird eine eigene Wohnung bewohnt, obwohl sich die Ausbildungsstätte in zumutbarer Entfernung vom Elternhaus befindet, entfällt die Berufsausbildungsbeihilfe.

Haben Geringverdiener Anspruch auf einen Kredit?

Wer neben einem Geringverdienst noch über zusätzliche Einnahmen verfügt, hat durchaus die Chance und Möglichkeit onlinen einen Kredit von VEXCASH zu erhalten. Die Anfrage dazu ist kostenlos und ohne Auswirkung auf den eigenen Schufa-Score. Mit diesen beiden Vorteilen hebt sich VEXCASH-Angebot von normalen Banken und Kreditgebern ab.

Steuern

Wie werden die Steuern für Geringverdiener berechnet?

Geringverdiener mit einem monatlichen Entgelt von bis zu 325 Euro, müssen weder Einkommens- noch Kirchensteuer zahlen. Ein Einkommen von bis zu 735 Euro im Monat, beziehungsweise 8.820 Euro im Jahr ist steuerfrei. Bei Ehepaaren gilt der doppelte Betrag von 17.640 Euro. Die Steuerklasse spielt keine Rolle. Dieser Grundfreibetrag gilt für jeden Arbeitnehmer. Für Studenten gelten spezifische steuerliche Richtlinien.