Geringfügige Beschäftigung, Minijob oder 450-Euro-Job sind drei Begriffe, mit denen jeweils die gleiche Sache beschrieben wird. Hier erfahren Verbraucher alles, was sie über die Besonderheiten des Minijobs wissen müssen, welche Steuern fällig werden und welche Sozialabgaben zu leisten sind.
Bedeutung der geringfügigen Beschäftigung
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und geringfügiger Beschäftigung?
Eine geringfügige Beschäftigung wird auch Minijob genannt, weil sie dem Gesetz nach geringfügig ist. Rechtlich ist dazu alles im § 8 SGB IV geregelt.
Als Minijob wird eine Beschäftigung dann bezeichnet, wenn sie bezüglich Lohnsteuer und Abgaben zur Sozialversicherung Besonderheiten unterliegt. Das kann entweder eine Tätigkeit sein, die mit maximal 450 Euro monatlich entlohnt wird (geringfügig entlohnte Beschäftigungen) oder eine Tätigkeit, die kurzfristig ist (kurzfristige Beschäftigungen). Eine geringfügig Beschäftigter ist von einem Geringverdiener juristisch abzugrenzen.
Besonderheiten einer geringfügigen Beschäftigung
Wenn Menschen geringfügig beschäftigt sind, sind sie nicht sozialversicherungspflichtig und brauchen keine Abgaben zur Sozialversicherung zu zahlen. Zwar sind sie trotzdem noch rentenversicherungspflichtig, doch davon können sie sich befreien lassen. Ebenso gibt es bei der Lohnsteuer Besonderheiten. Deshalb wird dieses Arbeitsverhältnis auch geringfügig nicht versicherungspflichtige Beschäftigung genannt.
Da die Geringfügigkeitsgrenze zu Beginn des Jahres 2013 von 400 auf 450 Euro gestiegen ist, ist in wenigen Fällen auch noch vom 400-Euro-Job die Rede. Für den Minijobber selbst ist vieles an diesem Arbeitsverhältnis vorteilhaft: Übt er den Minijob neben seinem eigentlichen Beruf aus, übernimmt der Arbeitgeber die für diesen Job anfallenden Sozialabgaben und Steuern. Die bis zu 450 Euro werden ohne Abzüge ausgezahlt.
Falls sich Minijobber von der Pflicht zur Rentenversicherung befreien lassen, brauchen sie diesen Beitrag nicht zu leisten. Auch für den Arbeitgeber lohnt es sich, Minijobber zu beschäftigen: Damit können konjunkturelle Schwankungen deutlich leichter ausgeglichen werden.
Wer darf einen Minijob ausüben?
Arbeitnehmer, Arbeitslose, Schüler ab einem bestimmten Alter als Ferienjobber, Studenten oder Rentner: Wenn sich Menschen etwas dazu verdienen wollen, können sie eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen.
Wie viele Stunden pro Woche darf ich in einer geringfügigen Beschäftigung arbeiten?
Während früher die Arbeitszeit eines Minijobbers noch auf 15 Stunden pro Woche beschränkt war, wird die geringfügige Beschäftigung seit 2013 nur noch über den Verdienst definiert: Mehr als 450 Euro pro Monat dürfen es nicht sein.
Für die Minijobber gilt eine flexible Regelung der Arbeitszeit, mit der ein Arbeitgeber auf die Schwankungen bei der Nachfrage, auf saisonale Spitzenzeiten oder Personalengpässe reagieren kann und trotzdem die Verdienstgrenze einhält. Dabei darf die gesamte Arbeitszeit des Minijobbers so aufgeteilt werden, dass Arbeitnehmer als geringfügig Beschäftigte im Jahr höchstens 5.400 Euro mit ihrem Minijob verdienen dürfen und die Grenze von 450 Euro maximal an drei Monaten überschritten wird. Damit können Minijobber flexibel eingesetzt werden. Sie verdienen als Minijobber in einem Monat eben etwas mehr – und in einem anderen Monat etwas weniger.
Arbeitsvertrag
Grundsätzlich ist bei einer geringfügigen Beschäftigung in einem Nebenjob ein Arbeitsvertrag erforderlich. Allerdings reicht eine mündliche Absprache zunächst aus, sie sollte jedoch später auch in schriftlicher Form vorliegen.
In dem Arbeitsvertrag wird alles Wichtige festgehalten: Die im Minijob ausgeübte Tätigkeit, die zu leistende Arbeitszeit, der Arbeitsort, die Vergütung und eventuelle Kündigungsfristen.
Der Arbeitsvertrag enthält:
- Das Unternehmen mit Name und Anschrift
- Den Ort der Tätigkeit
- Den Arbeitnehmer mit Name und Anschrift
- Den Beginn des 450-Euro-Jobs
- Falls er befristet ist: die Dauer des Minijobs
- Eine Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit
- Die Arbeitszeit
- Der Anspruch auf Urlaub
- Die Vergütung
- Die Kündigungsfristen
Geht es um ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis, ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag zwingend vorgeschrieben. Falls dieser fehlt und der Vertrag nur mündlich geschlossen wird, ist die Befristung unwirksam und der Minijobber dauerhaft beschäftigt.
Es gibt Muster-Arbeitsverträge, die von Unternehmern gerne genutzt werden. In diesen werden alle notwendigen Daten eingetragen und der Aufwand reduziert sich auf ein Minimum.
Arbeitsstunden
Seit 2013 wird die geringfügige Beschäftigung nicht über die Arbeitsstunden pro Woche, sondern über das Gehalt definiert.
Auch bei der geringfügigen Beschäftigung besteht Anspruch auf den gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Dieser stieg am 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro pro Stunde. Allerdings gilt gleichzeitig die Entgeltgrenze von 450 Euro monatlich. Wenn Sie den Mindestlohn für Ihren Minijob bekommen, haben Sie Ihre Verdienstgrenze mit einer Arbeitszeit von knapp 50 Stunden monatlich erreicht.
Seit der Einführung des Gesetzes zum Mindestlohn sind die Arbeitgeber verpflichtet, für jeden Minijobber die geleisteten Stunden detailliert aufzuführen. Werden enge Familienangehörige beschäftigt oder arbeiten Menschen als Minijobber in einem Privathaushalt, besteht keine Pflicht, die Arbeitszeit aufzuzeichnen.
Eine Höchstgrenze für den Stundenlohn gibt es nicht: Selbstverständlich dürfen Minijobber mehr als 8,84 Euro pro Stunde bekommen und dann auch weniger arbeiten: Mehr als 450 Euro monatlich sind nicht drin. Für kurzfristige Beschäftigungen gilt etwas anderes: Hier darf der Stundenlohn nur etwa 12 Euro betragen.
Krankenversicherung
Wer zahlt die Krankenversicherung?
Wenn Menschen in einem Hauptberuf beschäftigt sind, dann sind sie auch krankenversichert und zahlen auf Ihr Einkommen ganz normal Ihre Beiträge zur Krankenversicherung. Bei einer geringfügigen Beschäftigung führt der Arbeitgeber einen pauschalen Betrag zur Sozialversicherung ab.
Sind Minijobber als Familienangehörige über ihre Ehepartner krankenversichert, bleibt das auch bei einem Minijob so.
Sind Menschen arbeitslos und bekommen vom Jobcenter Arbeitslosengeld, sind sie über das Jobcenter krankenversichert.
Falls keine Krankenversicherung abgeschlossen wurde, müssen sich Bürger selbst darum kümmern und sich privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern: Der Arbeitgeber zahlt nur einen pauschalen Betrag zur Sozialversicherung, der dem allgemeinen Gesundheitsfond zu Gute kommt und für diese kein Krankenversicherungsverhältnis begründet.
Bei Flüchtlingen gilt: Wer als Geflüchteter über eine Arbeitserlaubnis verfügt, darf einen 450-Euro-Job ausüben. Da Flüchtlinge allerdings nicht gesetzlich krankenversichert sind, braucht der Arbeitgeber den pauschalen Betrag nicht zu zahlen, spart also die 13 Prozent, die er andernfalls an die Knappschaft-Bahn-See zahlen müsste.
Rentenversicherung
Trotz Geringfügiger Beschäftigung Punkte und Beiträge für die Rente sammeln
Seit dem 1. Januar 2013 müssen sämtliche Minijobber für die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge zahlen. Das heißt konkret: von 450 Euro brutto werden netto 433,35 Euro monatlich ausgezahlt. Ihr Beitrag in Höhe von 16,65 Euro ist allerdings nur die Differenz, schließlich zahlt der Arbeitgeber bereits 15 Prozent. Die Rentenversicherungspflicht sorgt aber nicht nur dafür, dass weniger ausgezahlt wird, sie ist auch vorteilhaft:
- Menschen erwerben damit Pflichtarbeitszeiten. Wenn Bürger eine Umschulung, medizinische Rehabilitation oder eine andere Leistung erhalten möchten, müssen sie diese nachweisen.
- Die Rentenansprüche steigen, wenn auch nur gering. Für jedes Jahr, für welches Minijobber Rentenbeiträge zahlen, bekommen diese später ungefähr monatlich 3,46 Euro mehr Rente – allein durch die pauschalen Zahlungen Ihres Arbeitgebers. Zahlen Bürger ihren Beitrag ebenfalls ein, steigt die monatliche Rente auf 4,36 Euro.
- Menschen profitieren von der staatlichen Förderung zur Altersvorsorge: Wenn sie jährlich mindestens 60 Euro in einen sogenannten Riester-Vertrag einzahlen, bekommen diese 154 Euro an staatlicher Zulage und zusätzlich für jedes ab 2008 geborene Kind 300 Euro. Für vor 2008 geborene Kinder gibt es eine jährliche Zulage von 185 Euro.
Es besteht die Möglichkeit, sich von der Pflicht zur Rentenversicherung befreien lassen. Erklären Menschen ihrem Arbeitgeber den Verzicht schriftlich und er wird die Minijob-Zentrale davon informieren. Diese hat einen Monat Zeit für einen Widerspruch, andernfalls gilt der Antrag auf Verzicht genehmigt.
Geringfügige Beschäftigung: Sozialversicherung
Für geringfügig Beschäftigte muss der Arbeitgeber die Abgaben zur Sozialversicherung an die Minijob-Zentrale entrichten. Hierbei gibt es allerdings einen Unterschied, je nachdem, ob sich die Beschäftigung in einem gewerblichen Unternehmen oder in einem privaten Haushalt vollzieht.
Pauschal sind vom Arbeitgeber für die Krankenversicherung bei einem gewerblichen Minijob 13 Prozent, im Privathaushalt 5 Prozent zu zahlen.
Sind Menschen als Arbeitnehmer nicht rentenversicherungspflichtig, zahlt der Arbeitgeber bei einem gewerblichen Minijob 15 Prozent und im Privathaushalt 5 Prozent als Beitrag pauschal zur Rentenversicherung.
Sind Menschen als Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig, zahlt der Arbeitgeber 3,7 Prozent in einem gewerblichen Minijob und 13,7 Prozent in einem Privathaushalt an Beiträgen.
Besonderheit in Privathaushalten
Ein Minijob in einem privaten Haushalt ist eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung. Diese Minijobs fördert der Gesetzgeber besonders: Der Arbeitgeber muss zum einen geringere Pauschbeträge zahlen und kann zum anderen einen Teil seiner Kosten steuerlich absetzen. Auf den Internet-Seiten der Minijob-Zentrale finden Verbraucher einen Haushaltscheck-Rechner, mit dem jeder Arbeitgeber schnell ausrechnen kann, wie groß der Steuervorteil ist. In der Regel ist dieser größer als die Abgaben, die fällig sind.
Urlaubsanspruch
Grundsätzlich haben Minijobber- wie andere Arbeitnehmer auch – einen gesetzlich verankerten Anspruch auf bezahlten Urlaub. So steht es im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Das sind mindestens 24 Werktage.
Liegt der allgemeine Anspruch auf bezahlten Urlaub im Unternehmen über dem gesetzlich festgelegten Mindestanspruch, steht dieser auch als geringfügig Beschäftiger zu. Sie sind mit Ihrem Minijob einem gewöhnlichen Arbeitnehmer in dieser Hinsicht gleichgestellt.
Wie wird bei einer geringfügigen Beschäftigung der Anspruch auf Urlaub berechnet?
Die Formel lautet: Die Arbeitstage pro Woche werden mit 24 gesetzlich festgelegten Urlaubstagen multipliziert und anschließend durch sechs Werktage pro Woche geteilt.
[table id=28 /]Auch wenn die Berechnung auf den ersten Blick etwas kompliziert wirkt, liegt das daran, dass der Gesetzgeber immer noch die Sech-Tage-Woche als Berechnungsgrundlage nimmt und gleichzeitig damit erreichen wollte, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf vier Wochen Urlaub hat. Falls Sie also nur einen Tag wöchentlich arbeiten, können Sie mit vier Urlaubstagen nacheinander insgesamt vier Wochen Urlaub machen.
Kündigung
Wenn eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird, haben Minijobber die gleichen Pflichte und Rechten wie sämtliche anderen Arbeitnehmer. Das gilt – wie eben beschrieben – für den Urlaub, aber auch für die Kündigung. Grundsätzlich gilt: Eine Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Sie muss auf Papier vorliegen und persönlich unterschrieben werden: Weder Mail, noch Fax oder gar SMS ist zulässig.
Auf der Kündigung sollte neben dem Namen und der Adresse auch der Arbeitgeber mit vollständiger Adresse stehen. In die Betreffzeile gehört: „Kündigung des Arbeitsvertrages“, dazu das Datum.
Es sollte erfasst werden, wann Minijobber kündigen wollen, ob zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder fristgerecht. Welche Frist bei der Kündigung gilt, ist im Arbeitsvertrag aufgeführt.
Die Kündigungsfrist laut BGB
Ist im Arbeitsvertrag keine Frist angegeben, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dieses legt die Kündigungsfrist auf vier Wochen fest. Minijobber können wahlweise zum 15. oder zum Monatsende kündigen.
Die Kündigungsfrist wird um so länger, je länger Minijobber bereits im Unternehmen tätig sind. Sind diese dort zwei Jahre beschäftigt, kann nur zum Monatsende gekündigt werden. Dieser Wert steigt bis auf sieben Monate für zwanzig Jahre Tätigkeit. Befinden sich Minijobber in der Probezeit, können sie mit einer zweiwöchigen Frist kündigen.
Der Aufhebungsvertrag:
Minijobber können ihren Vertrag auch mit einem Aufhebungsvertrag beenden und damit die vorgeschriebene Kündigungsfrist umgehen. Sie vereinbaren mit ihrem Arbeitgeber einvernehmlich die Beendigung des Minijobs. Dieser Vertrag muss schriftlich geschlossen werden.
Eine ordentliche Kündigung:
Diese benötigt keinen Grund. Wollen geringfügig Beschäftigte außerordentlich Ihren Minijob kündigen, müssen sie einen wichtigen Grund anführen.
Die außerordentliche Kündigung
Bei dieser Kündigung müssen die andernfalls üblichen Kündigungsfristen nicht eingehalten werden: Deswegen wird sie auch als fristlose Kündigung bezeichnet. Beschäftigte brauchen für eine außerordentliche Kündigung einen triftigen Grund und müssen diesen im Kündigungsschreiben benennen.
Da jede außerordentliche Kündigung ein Einzelfall ist, gibt es keine allgemein gültigen Gründe für diese. Grundsätzlich gilt: Der Grund muss schwer genug sein, sodass die fristgerechte Kündigung nicht zumutbar ist. Das kann bei groben Beleidigungen oder sexueller Belästigung der Fall sein, aber auch, wenn der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung im Rückstand ist, der Arbeitsschutz grob verletzt wird oder ein anderer Arbeitnehmer tätlich geworden ist. Ob die außerordentliche Kündigung rechtmäßig ist, wird im Einzelfall entschieden.
Dann bekommen Beschäftigte eine fristlose Kündigung vom Arbeitgeber:
Selbstverständlich kann der Arbeitgeber auch das Arbeitsverhältnis als Minijobber fristlos kündigen. Dann müssen Beschäftigte vorher eine Abmahnung erhalten haben. Außerdem muss eine solche fristlose Kündigung innerhalb von vierzehn Tagen nach Bekanntwerden der Gründe zugestellt werden.
Geringfügige Beschäftigung: Gehalt
Für Minijobber ist das Arbeitsverhältnis in einer geringfügigen Beschäftigung das, was man landläufig als gutes Geschäft bezeichnen kann. Beschäftigte bekommen Ihr Gehalt „brutto für netto“, jedenfalls dann, wenn sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die fälligen Abgaben zahlt allein der Unternehmer.
Achten Sie auf die Grenze von 5.400 Euro
Arbeitnehmer dürfen jährlich in ihrem Minijob bis zu 5.400 Euro verdienen: Damit können Schwankungen einigermaßen ausgeglichen werden. Falls in einem Monat etwas mehr gearbeitet wird, können sich Minijobber im nächsten Monat dafür zurücklehnen, sodass die monatlichen Zahlungen von 450 Euro eingehalten werden.
Allerdings stehen Minijobber ebenso anteilig Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zu: Auch diese einmaligen Zahlungen müssen Sie bei der Einkommensgrenze berücksichtigen. Falls Beschäftigte monatlich für ihre Arbeit 420 Euro bekommen und ihnen wird vor Weihnachten ein Bonus von 400 Euro bezahlt, sind das auf das ganze Jahr gesehen bereits 5.440 Euro, monatlich 3,33 Euro zu viel. Selbst bei einer solch geringen Überschreitung der Lohngrenze fallen sämtliche Vorteile des Minijobs weg: Beschäftigte sind dann nicht nur steuerpflichtig, sondern auch voll versicherungspflichtig.
Ausnahme: Zweimal im Jahr darf mehr verdient werden
Es gibt nur eine Ausnahme, mit der Minijobber von der starren Lohngrenze abweichen können: Falls sie lediglich gelegentlich, aber auf keinen Fall vorhersehbar arbeiten und der Lohn mehr als 450 Euro beträgt, bleiben die Vorteile des Minijobs erhalten. Bis 2018 gilt das für drei Monate innerhalb eines Kalenderjahres. Dann dürfen sogar mehr als 5.400 Euro verdient werden.
Wie Minijobber trotzdem mehr als 450 Euro monatlich verdienen können
Die Grenze von 450 Euro gilt nur für den klassisch ausgezahlten Barlohn. Zusätzlich zum Lohn gezahlte Extras erhöhen zwar das tatsächliche Gehalt, werden jedoch nicht auf die Gehaltsgrenze angerechnet. Dazu zählen beispielsweise:
- Zuschüsse zu den Fahrtkosten
- Gutschein zum Tanken
- Beihilfen zur Erholung
- Förderung der Gesundheit
- Zuschuss zu den Kindergartengebühren
- Überlassung von Computer, Tablet und anderen elektronischen Geräten
- Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge
Übungsleiter im Minijob
Sind Menschen nebenberuflich als Übungsleiter in einem Verein, Erzieher, Ausbilder, Betreuer oder ähnlichem tätig, pflegen sie nebenberuflich alte, kranke oder behinderte Menschen oder üben sie eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit aus?
Falls Menschen im Dienst einer gemeinnützigen Organisation tätig sind, können sie bis zu 2.400 Euro pro Jahr an Steuer- und Sozialversicherungsabgaben sparen - zusätzlich zur Minijob-Regelung. Das sind monatlich bis zu 650 Euro, auf die weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen: 450 Euro Minijob und 200 Euro Übungsleiterfreibetrag.
Ein Kleinkredit bei finanziellem Engpass
Wird lediglich ein finanzieller Engpass auszugleichen versucht, empfiehlt sich ein Kleinkredit. Die kurzen Laufzeiten sorgen für vorteilhafte Konditionen. Möglich sind Kredite zwischen 100 und 3000 Euro. Die staatlich regulierten Mikrokredite können per WebIdent-Verfahren unbürokratisch online beantragt werden.
Steuererklärung
Wo muss ich die geringfügige Beschäftigung bei der Steuererklärung angeben und eintragen?
Da der Arbeitgeber für das geringfügige Beschäftigungsverhältnis pauschal Steuern zahlt, brauchen Minijobber keine Steuern entrichten. Eine Steuererklärung muss nur dann beim Finanzamt abgegeben werden, wenn Beschäftigte über weitere Einkommensquellen verfügen. Für die Einnahmen aus dem Minijob muss die Anlage N der Steuererklärung ("Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit") abgegeben werden.
Steuern
Wie wird die geringfügige Beschäftigung versteuert?
Steuern zahlen kann sich lohnen
Die Einkommensgrenze für die geringfügige Beschäftigung liegt bei 450 Euro monatlich. Auf diesen Betrag zahlt der Arbeitgeber maximal neun Euro monatlich an Steuern. Sie können ihr damit verdientes Einkommen wie gewohnt versteuern und dabei vom Werbungskostenfreibetrag profitieren, der immerhin jährlich 1.000 Euro beträgt.
Rentner
Wie wirkt sich eine geringfügige Beschäftigung auf die Rente aus?
Selbstverständlich können Menschen einen Minijob annehmen, wenn sie bereits Rente beziehen. Prinzipiell werden Rentner hinsichtlich Steuern und Sozialversicherungen zwar wie alle anderen geringfügigen Beschäftigten behandelt, es gibt jedoch ein paar Besonderheiten.
Die meisten dieser Regelungen gelten, wenn Menschen bereits ihre Altersrente bekommen und die dafür nötige Regelaltersrente erreicht haben: Dann brauchen Beschäftigte keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, sondern nur der Arbeitgeber. Doch durch diese Beitragszahlungen steigt die Rente nicht. Falls Minijobber selbst noch Rentenbeiträge zahlen, können Sie damit ihre Rente aufbessern.
Beamter im Ruhestand
Waren Beschäftigte früher Beamte, haben sie als Rentner und als Minijobber einen Anspruch auf ihre Beihilfe und sind von der Pflicht zur Krankenversicherung befreit. Auch für die Rentenversicherung brauchen sie keinen Beitrag zu leisten. Lediglich der Arbeitgeber muss die pauschalen Beiträge zahlen.
Geringfügige Beschäftigung neben Hauptbeschäftigung
Selbstverständlich kann neben einem regulären Hauptjob auch ein Minijob ausgeübt und damit das Einkommen aufgebessert werden. Allerdings kommt es vor, dass ein Hauptarbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Einwilligung dazu untersagt.
Grundsätzlich gilt: Entweder im Arbeits- oder im Tarifvertrag ist festgelegt, ob vor Aufnahme eines eventuellen Minijobs der Arbeitgeber informiert werden muss.
Muss der Arbeitgeber über meine geringfügige Beschäftigung informiert werden?
Auch wenn weder im Arbeits- noch im Tarifvertrag vereinbart ist, dass der Arbeitgeber informiert werden muss, besteht eine Pflicht zur Anzeige desNebenjobs immer dann, wenn dieser den Hauptjob beeinträchtigen könnte oder eine Konkurrenz zu diesem darstellt.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber der Aufnahme eines Minijobs zustimmen. Allerdings muss er auch nicht jede Nebentätigkeit einfach genehmigen. Falls Verbraucher mit dem Minijob ihrem Hauptarbeitgeber Konkurrenz machen, darf er das untersagen. In der Freizeit sollen Menschen genügend Gelegenheit zur Erholung haben - und sich weder durch Ferienjob noch durch Minijob so verausgaben, dass ihr Hauptjob darunter leidet.
Falls der Arbeitgeber die Aufnahme eines Minijobs verbietet, muss immer der jeweilige Einzelfall betrachtet werden. Allerdings muss der Arbeitgeber seine Ablehnung auch begründen und darlegen, wieso die Aufnahme eines Minijobs die betrieblichen Interessen gefährdet. Ein grundsätzliches Verbot von Nebentätigkeiten ist nicht zulässig, diese dürfen nur untersagt werden, wenn dem Verbot ein betriebliches Interesse zugrunde liegt.