Verzinsung

Die Verzinsung einer Geldanlage beschreibt die Entlohnung des Kunden durch die Ausschüttung der Zinsen. Der Kunde eines Geldinstituts stellt einen Betrag in bestimmter Höhe bereit, den die Bank gewinnbringend anlegen kann. Für einen klar geregelten Zeitraum fallen auf diesen Betrag Zinsen an, deren Höhe auf unterschiedliche Art festgelegt wird. Gebräuchlich sind hierbei variable wie statische Zinssätze. Nach Ablauf dieses Zeitraums erhält der Kunde seinen ursprünglichen Betrag plus Zinsen zurück. Häufig erstreckt sich die Anlage über eine längere Zeit. Der Anleger erhält – ja nach Vereinbarung – eine regelmäßige Zinsausschüttung. Neben der Laufzeit fällt auch die Höhe des Zinssatzes von Bank zu Bank unterschiedlich aus. Gleiches gilt bei variablen Zinssätzen, deren Veränderungen ebenfalls bankentypisch zu erklären sind und speziellen Kursen und Gesetzmäßigkeiten folgen.

Besteuerung

Grundsätzlich gelten Zinsen als Gewinne, die der Besteuerung unterliegen. Der Gesetzgeber sieht hierfür den sogenannten Sparerpauschbetrag vor, der Zinsgewinne bis 801 Euro ohne Besteuerung versieht, für alle darüber liegenden Beträge die Kapitalertragssteuer berechnet. Diese ist weder gestaffelt noch in der Höhe dynamisch, sondern mit festgelegten 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag ein statischer Prozentsatz. Diese Regelung gilt allerdings nur für Erträge aus Guthaben, die nach dem 31.12.2008 angelegt wurden. Vor diesem Stichtag verzinstes Vermögen unterliegt der alten Methode eines stufenweise greifenden Steuersatzes und wird entsprechend mit einem Prozentsatz zwischen 10 und 35 Prozent besteuert.

Festgeldanlage

Die ertragreichste Verzinsung erzielen Anleger mit einer Festgeldanlage. Nach diesem Modell überlässt der Sparer der Bank einen Betrag in bestimmter Höhe und über einen festen Zeitraum und zu einem unveränderlichen Zinssatz. Nach Ablauf fließen Kapital und Zinsen zurück zum Bankkunden. Festgeldkonten können jederzeit neu verzinst werden, auch jahrelange Abschlüsse sind üblich. Während dieser Phase ist es dem Sparer allerdings nicht möglich, über sein Vermögen zu verfügen. Lediglich gegen eine hohe Gebühr besteht die Option der vorzeitigen Auflösung des Festgeldkontos. Die durch lange Laufzeiten entstehende Planungssicherheit honorieren die Banken mit deutlich attraktiveren Zinsen als bei vergleichbaren Anlageformen.

Giro- Tagesgeldkonten

Zu diesen gehören etwa Giro- und Tagesgeldkonten. Beide ermöglichen den spontanen Zugriff auf das Ersparte, der ohne Abschlagszahlungen oder Zinsentschädigungen vonstattengeht. Im Gegenzug setzen Banken einen niedrigen Zinssatz an, schütten den daraus erzielten Gewinn allerdings monatlich bzw. quartalsweise aus. Um den plötzlichen Kapitalverlust durch eine Niedrigzinsphase zu verhindern, gewähren zahlreiche Banken ihren Kunden einen Mindestzinssatz. Für jede Variante der Kontoführung ist ein gesonderter Antrag zu stellen, Zinsgewinne werden von den Banken grundsätzlich dem Finanzamt gemeldet.

Welche Kriterien spielen im Rahmen der Verzinsung eine Rolle?

Der deutsche Gesetzgeber verzichtet darauf, den Zinsbegriff zu definieren. Er setzt ihn als bekannt voraus. Der Zins bezeichnet die Vergütung, die ein Schuldner einem Gläubiger für die zeitlich begrenzte Bereitstellung von Kapital zu entrichten hat. Deutlich wird dieses Verständnis etwa in den vertragstypischen Pflichten beim Darlehensvertrag gemäß § 488 Abs. 1 BGB. Dieser verpflichtet den Darlehensgeber (Gläubiger), dem Darlehensnehmer (Schuldner) einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen und diesen neben der Rückzahlung der Darlehenssumme zur Zahlung eines geschuldeten Zinses an den Darlehensgeber. Praktisch ebenso funktioniert die klassische, verzinste Geldanlage. Die Verzinsung bestimmt dabei, welche Kriterien bei der konkreten Berechnung der Zinsen anzuwenden sind. Entscheidend dafür sind: die Höhe des zu verzinsenden Kapitals, der Zinssatz, das Zinsintervall bzw. die Zinsperiode und die Gesamtlaufzeit. Der Zinssatz entspricht dem Zins in Prozent. Das Zinsintervall gibt die Zeitabstände an, in denen der Zins während der Laufzeit regelmäßig anfällt. Es handelt sich bei der Verzinsung damit um angewandte Prozentrechnung.

Welche Bedeutung kommt der Zinsmethode im Rahmen der Verzinsung zu?

Die Zinsmethode legt fest, mit wie vielen Tagen eine Laufzeit von unter einem Jahr in der Zinsberechnung Berücksichtigung findet. Für die beiden Zeiteinheiten Jahr und Monat lassen sich die Tageszahlen auf zwei Arten festlegen. Die Exaktere sieht vor, die kalendarische Realzahl an Tagen anzusetzen. Ihre Bezeichnung lautet daher auch kalenderecht oder kalendergenau. Die entsprechende Abkürzung „act“ folgt aus dem englischen Begriff „actual“ für tatsächlich. Die praktischere Variante setzt einheitliche Tageszahlen fest, 30 Tage für jeden Monat und zumeist 360 Tage für jedes Basisjahr. Die Kurzschreibweisen der verschiedenen Zinsmethoden ergeben sich aus den möglichen Kombinationen beider Varianten. Zum Beispiel nutzt die Deutsche oder kaufmännische Zinsmethode die Pauschalversion 30/360, während die kalendergenaue oder Effektivzinsmethode mit act/act tagesgenau arbeitet. Eine Kombination aus act/360 sieht die Euromethode vor, die auf dem Geldmarkt der Eurozone inklusive der Schweiz Anwendung findet.

Welche Verzinsungsformen gibt es?

Die verschiedenen Verzinsungsformen lassen sich nach Verzinsungsart und Zinsintervall unterscheiden. Die Verzinsungsarten sind die einfache oder lineare Verzinsung und der Zinseszins als exponentielle Verzinsung.

Die einfache Verzinsung wirkt pro Zinsintervall nur auf das Grundkapital. Der Zinsbetrag bleibt gleich, das Kapital wächst gleichmäßig. Beim Zinseszins addiert sich der Zinsbetrag pro Zinsintervall zum Grundkapital und wird fortlaufend mitverzinst. Das Kapital wächst dadurch schneller als bei der linearen Verzinsung.

Das standardmäßige Zinsintervall ist die jährliche Verzinsung (Nominalzins p.a. = pro anno/per annum = pro Jahr), bei der die Zinsen jeweils am Jahresende anfallen bzw. gutgeschrieben werden. Von einer unterjährigen Verzinsung spricht man, wenn das Zinsintervall kleiner als ein Jahr ist, also mehrmals pro Jahr – zum Beispiel jedes Quartal – ein Zinsbetrag fällig wird.

Die Kombination von einfacher Verzinsung und Zinseszins führt zu einer gemischten Verzinsung. Diese kommt etwa bei einer Geldanlage zum Tragen, bei der die Laufzeit des angelegten Kapitals nicht genau den Zinsintervallen entspricht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Geldbetrag bei einer jährlichen Verzinsung für zweieinhalb Jahre angelegt wird.

In der Praxis liefert eine Zinsformel den Zinsbetrag (Zn) für ein Grundkapital (K0), für das über einen Zeitraum in Jahren (n) ein bestimmter Zinssatz (p) gilt. Die folgende Darstellung verdeutlicht die praktischen Grundlagen.

Für die einfache Verzinsung gilt: der Zinsertrag pro Zinsintervall entspricht dem Grundkapital multipliziert mit dem Zinssatz. Multipliziert man diesen mit der Laufzeit, ergibt das den Gesamtzinsbetrag. Für das Beispiel eines Grundkapitals von 1.000 EUR, einem Zinssatz von 5 Prozent (= 0,05) pro Jahr und einer Laufzeit von 10 Jahren folgt daraus:

Zn = K0 * p * n Zn = 1.000 EUR * 0,05 * 10 = 500 EUR

Um diesen erhöht sich das Grundkapital. Die Formel für die direkte Berechnung des Endkapitals (Kn) lautet also:

Kn = K0 + (K0 * p * n) = K0 * (1 + p * n) = 1.000 EUR * (1 + 0,05 * 10) = 1.500 EUR

Bei einer Laufzeit von unter einem Jahr kommt die jeweilige Zinsmethode für die Berechnung des Jahresbruchteils zum Einsatz. Im obigen Beispiel soll die Laufzeit vom 01.01.2018 bis 01.04.2018 betragen – der letzte Tag bleibt unberücksichtigt – und die Deutsche Zinsmethode 30/360 zur Anwendung kommen.

Zn = K0 * p * n = 1.000 EUR * 0,05 * (30 * 3)/360 = 12,50 EUR

In einem Schaltjahr bleibt die obige Rechnung gleich. Die kalendergenaue Zinsmethode act/act kommt dann zu einem leicht geringeren Zinsbetrag.

Zn = 1.000 EUR * 0,05 * (31 + 29 + 31)/366 = 12,43 EUR

Ein Zinseszins-Modell führt zu einer Abwandlung der einfachen Zinsformel. Der Hauptunterschied liegt darin, dass wegen der exponentiellen Verzinsungsart die Laufzeit in Jahren nicht einfach als Multiplikator dienen kann, sondern in den Exponenten wandern muss. Für die Berechnung des Endkapitals nach obigem Beispiel folgt:

Kn = K0 * (1 + p)^n = 1.000 EUR * (1 + 0,05)^10 = 1.628,90 EUR

Erfolgt die Verzinsung nicht jährlich, sondern unterjährig mit dem Zinssatz von 5 % und einem Zinsintervall (m) von 12 – also monatlich – lauten Formel und Ergebnis:

Kn = K0 * (1+ p/m)^(n*m) = 1.000 EUR * (1 + 0,05/12)^(10*12) = 1.647 EUR

Der Zinsertrag der exponentiellen Verzinsung wächst also mit längere Laufzeit und mehr Zinseszinsintervallen schneller im Vergleich zur linearen Verzinsung.

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