Was ist ein Ratenrückstand?
Ratenrückstand ist ein Begriff aus dem Finanzwesen und bezeichnet allgemein das Zahlungsversäumnis des Kreditnehmers gegenüber dem Kreditgeber. Geschäftsmäßige Grundlage zwischen beiden Parteien ist ein zuvor abgeschlossener Kreditvertrag, dessen Konditionen die Höhe des Kreditbetrags und die der monatlichen Rückzahlung sowie die Laufzeit und den entsprechenden Zinssatz festlegen. Auch dem möglicherweise eintretenden Zahlungsverzug wird mit Abschluss des Vertrags ein Handlungsrahmen gesetzt. Im Detail regelt er die anfallenden Verzugszinsen und die maximale Höchstdauer der ausbleibenden Ratenzahlung. Bei einem anhaltenden Ausbleiben der vereinbarten Ratenbeträge steht der Bank schließlich ein vertragliches Kündigungsrecht zu.
Von diesem machen die Banken nach Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen mehrstufigen Mahnprozesses Gebrauch: Dem säumigen Kreditnehmer werden in Form von Mahnungen konkrete Fristen zur Nachzahlung der offenen Beträge gesetzt. Die Zustellung dieser Mahnungen geschieht dabei immer auf schriftlichem Weg und kann bis zu zweimal erfolgen. Bleiben beide Mahnbescheide wirkungslos und tritt der Kreditnehmer weiterhin als säumiger Schuldner auf, kommt es zur Aufkündigung des Kreditvertrags seitens der Bank. Die Folgen für den Kreditnehmer sind – neben den angefallenen zusätzlichen Kosten aus Mahngebühren und Verzugszinsen – mit weitreichenden Konsequenzen verbunden. Mit der Kündigung des Vertrags wird die komplette Kreditsumme unverzüglich fällig. Fortan beschreitet die Bank den gerichtlichen Weg. Zusätzlich schlägt sich ein derartiger Vorfall in einer negativen Schufa-Auskunft nieder, was erneute Kreditvergaben erschwert.
Welche Konsequenzen sind bei Ratenrückstand zu erwarten?
Bei einem Ratenrückstand droht im schlimmsten Fall die Kündigung des Kredites und damit Fälligstellung der gesamten Kreditsumme. Wenn der Kreditnehmer in diesem Fall nicht in der Lage ist, die gesamte Forderung zu begleichen, muss er mit Vollstreckungsmaßnahmen nach der Zivilprozessordnung rechnen. Das bedeutet in der Praxis, dass es zu einer Pfändung des Kontos oder zu Vollstreckungsmaßnahmen in das persönliche Vermögen des Kreditnehmers (oder auch Bürgen) kommt. Der Gerichtsvollzieher kann umfangreich Auskunft erlangen (auch über KfZ-Zulassungen sowie alle Konten) und darf Gegenstände aus dem persönlichen Eigentum des Schuldners pfänden.
Oft kommt es aber nicht dazu, weil keine pfändbaren Wertgegenstände vorhanden sind. Dann droht die Abgabe der Vermögensauskunft nach der ZPO (früher auch als Offenbarungseid oder Eidesstattliche Versicherung bekannt). Dieses Folgen durch Ratenrückstand sind einschneidend für den Kreditnehmer, weil dadurch die persönliche Bonität mit einem Negativ-Eintrag in den Auskunfteien beeinträchtigt wird. Außerdem droht der Eintrag in das öffentliche Schuldnerverzeichnis. Bei einem vertraglich vereinbarten Ratenkredit muss der Kreditnehmer mit mindestens 2 Raten ganz oder teilweise in Verzug sein.
Außerdem müssen für eine Kündigung durch den Ratenrückstand 5 Prozent der Gesamtsumme rückständig sein (bei weniger als drei Jahren Laufzeit müssen 10 Prozent durch den Ratenrückstand offen sein). Zudem muss der Kreditgeber drei Mal schriftlich gemahnt haben. Zusätzlich muss nach der 3. Mahnung eine Frist von 14 Tagen ohne Zahlung erfüllt sein. Mit der 3. Mahnung muss dem Kreditnehmer die Kreditkündigung angedroht werden. Eine Besonderheit gibt es bei Hypothekendarlehen, wenn diese durch eine Grundschuld auf die beliehene Immobilie abgesichert wurden. Bei einem Ratenrückstand droht letztlich die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung der Immobilie. Das ist für die Bank oft aussichtsreicher als die Vollstreckung in das bewegliche persönliche Vermögen des Schuldners.
Vermeidung des Ratenrückstands
Bei vielen Ratenkreditverträgen werden die Kreditgeber sich auf eine Ratenpause einlassen, wenn der Kreditnehmer darum bittet. Das ist für beide Seiten oft der bessere Weg im Vergleich zu einer Kreditkündigung und eventuell aussichtslosen Vollstreckung. Allerdings fallen in der Ratenpause auch Zinsen an. Und die Ratenpause darf natürlich nicht endlos sein.
Eine andere Alternative ist beim Ratenrückstand die Stellung zusätzlicher Sicherheiten wie einer Immobilie oder ein hochwertiges Kraftfahrzeug. Der Kreditgeber muss beim Ratenrückstand nicht darauf eingehen. Gegen das Ausfallrisiko für einen Ausfall des Kredites durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit, können oft bei Abschluss des Kreditvertrages entsprechende Versicherungen abgeschlossen werden. Diese geben eine gewisse Sicherheit in Bezug auf einen Ausfall des Kredites, verteuern aber natürlich auch den Kredit, weil dafür Prämien anfallen.