“Freiheit und Unabhängigkeit – meine erste eigene Wohnung!” Nach dem Auszug aus dem elterlichen Zuhause wartet – neben neuer Freiheit – auch ein eigener Haushalt. Dieser geht mit regelmäßigen Fixkosten einher. Zu ihnen gehören beispielsweise die Miete, die Strom- und/oder Gasrechnung sowie Versicherungen. Dieser Ratgeber klärt darüber auf, welche Kosten durch die erste eigene Wohnung entstehen und wie die Finanzierung problemlos klappt.
Das erste eigene Zuhause: Ein Kostenüberblick
Selbstständigkeit bedeutet auch für finanzielle Sicherheit zu sorgen. Um das zu erreichen ist es gut, sich einen Überblick über die Einnahmen und die Ausgaben zu verschaffen.
Ein Kostenplan bringt Klarheit, ob die zukünftige Miete ins Budget passt. Welche Einnahmen habe ich durch einen Mini- oder Midijob? Habe ich eine bezahlte Ausbildung? Unterstützen mich Eltern, Familie oder Freunde der Familie finanziell? Und welche Kosten bringt die erste eigene Wohnung mit sich? Durch das Gegenrechnen der eigenen Einnahmen gelingt es, den persönlichen finanziellen Freiraum realistisch einzuschätzen.
Wie setzt sich die Miete zusammen? Nettokaltmiete und Warmmiete
Der größte Posten der monatlichen Ausgaben ist die Miete. Im Mietvertrag steht die Kaltmiete (auch Nettokaltmiete / NKM) und ein Pauschalbetrag für die Betriebskosten (auch Nebenkosten genannt / NK).
Manchmal wird für die Wohnung eine Nettokaltmiete pro Quadratmeter genannt. Dann multiplizieren Sie diesen Wert mit den Quadratmetern der Wohnung. Der Mietpreis ist nach Stadt und Bundesland sehr unterschiedlich. Deutschlandweit lagen die durchschnittlichen Kosten 2018 für einen Quadratmeter zwischen 7,10 € und 9,50 € Nettokaltmiete (QUELLE: Immowelt).
Die Warmmiete umfasst die Kaltmiete inklusive des Pauschalbetrages für die Nebenkosten, die dem Vermieter entstehen und auf die Mieter umgelegt werden. Dies sind zum Beispiel Kosten für den Schornsteinfeger oder für die Gehwegreinigung im Winter. Die Warmmiete ist der Betrag, der monatlich an den Vermieter überwiesen wird. Da der Pauschalbetrag für diese Nebenkosten im Voraus bezahlt wird, folgt einmal pro Jahr eine Nebenkostenabrechnung. Wenn Sie mehr verbaucht haben, zahlen Sie die Differenz an den Vermieter. Haben Sie weniger verbraucht, erhalten Sie eine Erstattung.
Die Nebenkosten unterteilen sich in warme und kalte Kosten. Die warmen Betriebskosten umfassen Wasser- und Heizungskosten. Hierauf können Mieter Einfluss nehmen, indem sie sparsam mit Wasser und dem Heizen umgehen. Die durchschnittlichen Wasserkosten liegen aktuell bei 82 € pro Monat für eine Person.
Auf die kalten Betriebskosten haben die Wohnungsmieter keinen Einfluss. Dies sind zum Beispiel:
Grundsteuer
- Abwassergebühren
- Straßenreinigung und Müllabfuhr
- Eventuell Hausreinigung und Gartenpflege
- Beleuchtung (Hausflur, Keller, Außenanlagen)
- Reinigung des Schornsteins
Die Miete ist der höchste Kostenfaktor im Monat, gefolgt von Lebenshaltungskosten.
Kosten für Energie: Die neue Heimat mit Strom und Gas versorgen
Beziehen Sie die erste eigene Wohnung, brauchen sie Strom und manchmal auch Gas. Gas als Heizquelle verliert zunehmend an Bedeutung. Dennoch sind einige Wohnungen mit Gas-/Etagenheizungen ausgestattet oder einem Gasherd. In diesem Fall brauchen Sie einen Stromanbieter und Gasanbieter.
Wie viel Single- und Mehrpersonenhaushalte für den Strom bezahlen, zeigt die folgende Tabelle:
Personen im Haushalt Durchschnittlicher Verbrauch Durchschnittliche Kosten
[table id=92 /]Die erste eigene Wohnung: Kosten VOR dem Einzug im Blick behalten
Die Kaution bezahlen
Beim Mieten einer Wohnung fällt im Normalfall eine Mietkaution in Höhe von drei Monatsmieten der Nettokaltmiete an. Das Gesetz erlaubt es dem Mieter, diese in drei Monatsraten zu begleichen. Die Kaution ist dafür da, eventuelle Forderungen an den Mieter nach dem Auszug ausgleichen zu können wie ausbleibende Mietzahlungen oder Wohnungsbeschädigungen.
Wird die Kaution nicht rechtzeitig gezahlt, hat der Wohnungseigentümer das Recht fristlos zu kündigen.
Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen, die Zinsen erhält der Mieter. Die Mietkaution kann auch in einem Mietkautionssparbuch angelegt werden. Der Mieter eröffnet ein Sparbuch auf seinen Namen, das dem Vermieter verpfändet wird.
Als Alternativen zur Mietkaution sind auch Kautionsbürgschaften möglich. Die Mietbürgschaft können Verwandte oder auch Banken übernehmen. Statt Geld wird hier eine Bürgschaftsurkunde hinterlegt. So kann der Vermieter sicher sein, dass er das Kautionsgeld erhält, falls es nötig sein sollte. Bei der ersten Wohnung erfolgt keine Rückzahlung der Kaution aus einem bisherigen Mietverhältnis. Wenn Sie eine Kautionsbürgschaft einrichten können, haben Sie das Geld für die Kaution für die neue Wohnung zur Verfügung.
Spätestens drei Monate nach Auszug muss die Kaution zurückgezahlt werden. Es darf vom Vermieter ein angemessener Betrag zur Begleichung der noch austehenden Nebenkostenabrechung einbehalten werden.
Kosten für die Renovierung der neuen Wohnung
Nicht immer ist die ausgesuchte Wohnung renoviert. Es kann also sein, dass Kosten für Farbe und Malerwerkzeuge anfallen. Nach aktueller Rechtssprechung müssen unrenovierte Wohnungen bei bei Einzug bei Auszug nicht renoviert werden. Der unrenovierte Zustand muss aber im Übergabeprotokoll vermerkt werden. Sie brauchen einen Nachweis für den Zeitpunkt ihres Auszuges.
Umzugskosten
Je nachdem ob Sie in der gleichen Stadt umziehen oder in anderen Stadt die Ausbildung oder das Studium beginnen, sind die Kosten für den Umzug unterschiedlich hoch. Helfen Freunde mit und haben eventuell einen Bus oder Kombi? Wenn nicht, fallen Kosten für ein Leihfahrzeug an und für Benzin. Je mehr Freunde helfen, umso weniger bezahlte Umzugshelfer werden gebraucht.
Abstandszahlungen – Ablösevereinbarungen
Um eine Wohnung zu erhalten, verlangen die Vormieter oft Abstandszahlungen. Wenn die Wohnung ins Budget passt, rechnet es sich langfristig diese Abstandszahlungen zu leisten. Wichtig ist, dass sie sich die verlangten Zahlungen in einem realitsichen Rahmen befinden. Zudem sind Abstandszahlungen nach Angaben des deutschen Mieterbundes mieterbund.de rechtlich ungültig. Es dürfen Ablösevereinbarungen getroffen werden. Hier verpflichtet sich der Mieter dem Vormieter Möbelstücke oder Einbauten abzukaufen. Die Ablösesumme darf für Möbelstücke nicht 50% über dem Zeitwert liegen. Sollte die Grenze überschritten werden, kann der Differenzbetrag zurückgefordert werden.
Das erste eigene Zuhause: Weitere Kosten NACH dem Einzug im Blick behalten
Telefon/Internet – Handy – Fernsehen – Radio
In der eigenen Wohnung entstehen Kosten für den Telefon- und Internetanschluss sowie für Fernsehen und Rundfunkgebühren. Die Kosten für den Rundfunkbeitrag liegen bei 17,50 im Monat. Gebühren für Telefon und Internet – heute meist gekoppelt – unterscheiden sich bei den Anbietern in Höhe und inhalticher Ausgestaltung. Im Monat erwarten die Mieter für beide Posten Fixkosten von durchschnittlich 30 Euro im Monat.
In einigen Fällen ist eine Kabelgebühr für den Fernseher im Mietvertrag festgesetzt. Der muss dann leider bezahlt werden, auch wenn Sie nur über das Internet fernsehen.
Wohnungseinrichtung: Möbel
Auch Möbel werden in der ersten eigenen Wohnung gebraucht.
- Möbel für das Schlafzimmer: ca. 250 Euro
- Küchenzeile: ca. 900 Euro (falls keine Einbauküche vorhanden ist)
- Küchenutensilien: ca. 300 bis 500 Euro
- Badezimmerausstattung: ca. 250 Euro
- Wohnzimmermöbel und Fernseher: ca. 700 Euro
Elektrogeräte: Kühlschrank und Waschmaschine
Meist sind Waschmaschine und Kühlschrank nicht vorhanden. Für eine Waschmaschine sollten Sie bei Neukauf etwa 400 Euro einplanen, für einen einfachen Kühlschrank mit Gefrierfach etwa 150 Euro.
Haftpflicht- und Hausratversicherung
Zu den wichtigen Versicherungen im ersten eigenen Zuhause zählen die private Haftpflicht- und die Hausratversicherung.
Bis zum 25. Lebensjahr sind Sie bei den Eltern bei der Haftpflichtversicherung mitversichert, wenn Sie in einer schulischen Ausbildung sind. Berufstätige Mieter zahlen ab 35 Euro im Jahr und sichern sich so gegen Schäden von Drittpersonen ab.
Die Hausratsversicherung kostet jährlich ebenfalls ab 35 Euro. Mit ihr schützen Sie als Mieter Ihre persönlichen Wertsachen.
Die Finanzierung der Wohnung
Wie zahlen Studenten die erste eigene Wohnung?
Studierende nutzen beispielsweise das Kindergeld, um die erste eigene Wohnung mit zu finanzieren. Dieses erhalten unter 25-Jährige, die sich im Studium befinden. Seit Juli 2019 beträgt das Kindergeld bei einem Kind 204 Euro.
Zahlreiche Banken bieten günstige Konditionen für einen Studienkredit und eine flexible Rückzahlungsmöglichkeit. Die Kredite dienen zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten oder der anfallenden Studiengebühren.
Ferner eignet sich das BAföG, um die laufenden Kosten der Wohnung zu begleichen. Ob und wie viel BAföG Studierende erhalten, hängt von der Unterhaltsfähigkeit der Eltern ab. Bei Geringverdienern steigen die Chancen, dass Sie das Maximum der Bezugssumme erhalten. Dieser liegt bei bis zu 735 Euro im Monat. Erhalten die jungen Erwachsenen die Unterstützung, steht ihnen kein Wohngeld zu.
Dieses kommt zum Einsatz, wenn dem Antragsteller keine anderen Leistungen zustehen. Die Höhe des Wohngelds hängt von der Gesamtmiete, der Zahl der Haushaltsmitglieder und dem Gesamteinkommen ab.
Die erste eigene Wohnung als Auszubildender bezahlen
Auch Auszubildende erhalten Kindergeld in Höhe von 204 Euro im Monat. Sofern sie bis zum 25. Lebensjahr eine Erstausbildung vornehmen, zahlt das Amt das Geld ohne weitere Voraussetzungen.
Bei einer Ausbildung kann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragt werden. Sie richtet sich an Personen, die sich in betrieblicher Berufsausbildung befinden. Diese erhalten eine entsprechende Ausbildungsvergütung, nach deren Höhe sich die Beihilfe richtet. Ferner spielen das Alter sowie die Einkommenssituation der Eltern eine Rolle.
Beziehen die jungen Erwachsenen BAB, schließt dies den Wohngeldanspruch aus. Letzteres erhalten Personen, denen keine anderen Leistungen zustehen. Wohngeld ist als Zuschuss zur Miete gedacht. Deswegen brauchen Antragsteller ein Mindesteinkommen. Das Wohngeld beantragen Sie bei der örtlichen Wohngeldstelle.
Die ersten eigenen vier Wände: Finanzierung für alle Personen
Befinden Sie sich nicht im Studium oder der Ausbildung, steht es Ihnen frei, Wohngeld zu beantragen. Das geschieht, wenn das eigene Einkommen nicht für die Finanzierung ausreicht. Anträge erhalten Sie bei der Wohngeldbehörde. Um die Zuschüsse zu erhalten, füllen sie die Dokumente aus und weisen die Voraussetzungen nach. Die Behörde errechnet das Wohngeld abhängig vom Einkommen und der Miethöhe. Als Grundlage für das Festlegen einer Mietstufe dient die Miete. Beispielsweise erhalten Gemeinden über 10.000 Einwohner eine separate Mietstufe. Kleinere Orte fasst die Behörde nach Kreisen zusammen.
Stehen Ihnen weder BAföG noch BAB zu, können Sie Arbeitslosengeld II beantragen. Bevor das Amt den Antrag bewilligt, weisen die Antragsteller schriftlich nach, dass sie keine weiteren Leistungen beziehen oder diese für die Deckung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Personen über dem 18. Lebensjahr bleibt die Option, Bildungskredite oder ein Darlehen zu beantragen.
Das erste eigene Zuhause über einen Kurzzeitkredit finanzieren
Um zeitnah eine Finanzspritze zu erhalten, eignet sich ein Kurzzeitkredit von Vexcash. Es entstehen keine Wartezeiten und der Kreditantrag ist unkompliziert.
Um für 30 Tage einen Kredit zu erhalten, bedarf es dieser Voraussetzungen:
- Vollendung des 18. Lebensjahrs
- Hauptwohnsitz in Deutschland
- Ein deutsches Bankkonto
- Ein monatliches Einkommen von mindestens 1000 Euro
Ein Schnellkredit ist eine profitable Lösung, bei der keine versteckten Bearbeitungskosten anfallen, die Laufzeiten von bis zu 30 Tagen kurz und die Konditionen günstig sind.
Spartipps für die erste eigene Wohnung
Gute Wohngegenden mit günstigen Mieten finden
Wenn Sie Freunde und Bekannte fragen, werden Sie schnell herausfinden, wo es sich gut wohnen lässt und die Mieten trotzdem noch erschwinglich sind. Vielleicht wissen Sie auch schon, wo es hingehen soll?
Wohnung über eigene Netzwerke – oft preiswerte Mieten
Oft wird es günstiger, wenn die Wohnung über Freunde und Bekannte gefunden wird. Wenn diese dann auch noch lange dort gewohnt haben, ist die Miete vergleichsweise günstig und darf auch nur bis zu einer bestimmten Grenze bei Neuvermietung erhöht werden.
Strom und Gas: Kunden werben Kunden
Einige Anbieter bieten ein System an, bei dem Sie für das Werben neuer Kunden Belohnungen erhalten. Etwa 20 bis 50 Euro pro Neukundenwerbung. Sie könnten sich von Freunden oder Bekannten werben lassen und teilen sich das Geld? Oder Ihre Eltern können Sie werben und mit Glück erhalten Sie die gesamte Prämie.
Internet: Nachbarn fragen – Freies WLAN nutzen
Eventuell brauchen Sie kein Festnetz, sondern nur Internet. Da sie für Telefonate ein Handy benutzen oder kostenlose Apps zur Kommunikation nutzen. Dann können Sie Nachbarn fragen, ob Sie gegen einen Beitrag das Internet über WLAN mitnutzen können. Ebenso gibt es die Bewegung Freifunk. Sie tritt für eine Demokratisierung der Kommunikationsmedien ein. Wenn dies in Ihrer Nähe vorhanden ist und Sie mit den Zielen einverstanden sind, ist dies eine kostenfreie Möglichkeit WLAN zur Verfügung zu haben. Mehr dazu: freifunk.net
Waschmaschine und Kühlschrank gebraucht kaufen
Elektrogeräte können Sie über Kleinanzeigen günstig gebraucht kaufen. Oft werden Kühlschränke oder Herde auch verschenkt. Die meisten Kleinanzeigenportale haben die Rubrik “Zu Verschenken”. Es kann sich lohnen, da hineinzuschauen.
Möbel selbst bauen
Bei handwerklicher Begabung lohnt es sich, viele Möbel selbst zu bauen. Im Internet finden sich viele Bauanleitungen für Tische, Stühle, Regale und Betten.
Tauschringe und Nachbarschaftshilfe
Vielleicht gibt es einen Tauschring in Ihrere Nähe? Dort können Sie Malerarbeiten oder Umzugshilfe tauschen gegen etwas, was Sie gut können. Sei es Babysitten, Gartenpflege oder Hilfe bei Computerproblemen.
Umzugskisten gebraucht kaufen oder Bananenkisten sammeln
Umzugskisten lassen sich bis zu 70% günstiger gebraucht kaufen über Kleinanzeigenportale. Sie können auch im Supermarkt fragen, ob Ihnen Bananenkisten zurückgelegt werden können. Diese können Sie dann abholen. Bananenkisten sind stabil und kosten Sie nichts.
Rundmail an Freunde und Verwandte
Häufig gibt es im Umfeld viele Gegenstände doppelt, seien es Toaster, Tischdecken, Lampen. Vieles liegt seit Jahren im Keller und niemand benutzt es mehr. Mit einer Rundmail können Sie nachfragen – das Ergebnis kann sehr überraschend sein!
Energiesparen im Alltag – praktische Tipps
Durch umsichtiges Heizen und den bewussten Umgang mit Wasser sinken die Betriebskosten in der Wohnung.
Dazu ganz praktische Tipps:
- Kochen mit Topfdeckel kostet ein Drittel weniger Energie als ohne Deckel.
- Wasserkocher statt Herdplatte: Wenn Sie das Wasser für Pasta oder Kartoffeln im Wasserkocher erhitzen statt im Topf auf dem Herd sparen Sie Energie!
- Gefrierschränke und -fächer regelmäßig abtauen
- Kühlschranktür schnell schließen!
- Auch Getränke im Kühlschrank lagern! Je voller der Kühlschrank, desto weniger Energieverbrauch. Gekühlte Getränke funktionieren etwa so wie Kühlakkus und kühlen mit.
- Waschen ohne Vorwäsche! Die Wäsche wird auch ohne Vorwäsche sauber, bei starken Verschmutzungen vorbehandeln und Flecken schon vorher auswaschen.
- Wasserspartechnik Sparduschkopf: Diese mischen Luft in den Wasserstrahl, sodas sich dadurch der Wasserverbrauch verringert.
Tipp: Viele Organisation mit den Themen Umwelt und Wohnen bieten kostenlose Energieberatungen vor Ort bzw. Energiechecks an! Mehr dazu: verbraucherzentrale-energieberatung.de
Umzugskosten steuerlich absetzen
Privat veranlasster Umzug
Ziehen junge Erwachsene in die erste eigene Wohnung, können sie 20 Prozent der Umzugskosten von der Steuer absetzen, wenn der Umzug privat veranlasst ist.
Dann können die Kosten unter haushaltsnahen Dienstleistungen im Steuerformular eingetragen werden. Es können nur Dienstleistungen abgerechnet werden und keine Materialkosten. Also Lohnposten für Handwerker, Elektriker, Umzugshelfer. Und auch nur mit Belegen.
Maximal bedeutet dies eine Minderung des zu versteuernden Einkommens von 4.000 Euro beim Umzug. Dabei muss allerdings das zu verteuernde Einkommen erreicht werden.
Der Grundfreibetrag ab Januar Steuer 2019 liegt bei 9168 Euro. Nur wenn das zu versteuernde Einkommen darüber liegt, können steuermindernde Ausgaben angerechnet werden. Wenn also Einnahmen von 10.168 Euro entstanden sind, wird der Betrag von 9168 Euro davon abgezogen und das zu versteuernde Einkommen liegt dann bei 1000 Euro. Wenn Sie nun Umzugskosten ansetzen können, vermindert sich das zu versteuernde Einkommen.
Beruflich veranlasster Umzug
Wenn der Umzug beruflich bedingt ist, können alle Ausgaben mit Belegen angerechnet werden. Beruflich bedingt bedeutet der Beginn eines Studiums in einer anderen Stadt. Oder eine Verringerung des Fahrweges zur Ausbildungsstätte von 30 Minuten pro Fahrtstrecke.
Hier können beispielweise abgesetzt werden:
- Transportkosten
- Doppelte Mietzahlungen bis zu sechs Monaten
- Kosten für einen Kochherd bis zu 230 Euro
Auch hier greift es nur, wenn die Einnahmen den Steuergrundfreibetrag von 9168 Euro überschreiten.