Boot fahren begeistert jede Generation. Vor allem entspannte Touren mit einem Motorboot bereiten vielen Menschen große Freude: Ob im Urlaub oder im Rahmen eines Wochenendausflugs. Interessierte stellen sich häufig die Frage, ob Boot fahren ohne Führerschein möglich ist. Die Antwort lautet: Ja. Dabei gilt es, verschiedene Details zu beachten, etwa die Nutzleistung und das Alter des Freizeitkapitäns.
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Dieser Beitrag widmet sich ausführlich dem Thema Boot fahren ohne Führerschein und geht auf die Regelungen in Deutschland ein. Darüber hinaus werden die Optionen in ausgewählten Regionen des Auslands beleuchtet. Für jene, die trotz der führerscheinfreien Möglichkeiten darüber nachdenken, einen Schein zu erwerben, gibt es einige Tipps zur Charterbescheinigung und zum Bootsführerschein. Außerdem gibt es Informationen zur erforderlichen Ausrüstung für das Boot fahren.
Boot fahren ohne Führerschein in Deutschland
Für die meisten Personen kommt ein Führerschein nicht infrage. Um trotz des Mangels einer Bescheinigung auf Wassertour zu gehen, sind einige Bedingungen zu erfüllen.
In welchen Fällen ist kein Bootsführerschein erforderlich?
Im Allgemeinen herrscht in den See- und Binnengewässern Deutschlands Bootsführerscheinpflicht – bis auf folgende zwei Ausnahmen:
- Boote bis 15 PS (11,03 kW) Nutzleistung (je nach Gebiet reduziert sich die Nutzleistung noch einmal)
- Boote/Schiffe mit höherer Motorleistung in bestimmten Revieren und mit einer Charterbescheinigung
Angesichts der Nutzleistung sind leichtere Boote für Fahrten ohne Führerschein geeignet. Dazu zählen beispielsweise Schlauchboote bis vier Meter Länge, Boote mit GFK-Rumpf und kleine Kajütboote. Dank der Verfügbarkeit von Kajütbooten mit maximal 15 PS, hat der Fahrer Gelegenheit zum sogenannten Wasserwandern und ist nicht ausschließlich auf Tagesausflüge angewiesen.
Neben dem Boot muss der Fahrer bestimmte Voraussetzungen mitbringen:
- Mindestens 16 Jahre alt
- Körperlich und geistig fit*
* Geistig fit bedeutet, dass der Freizeitkapitän die motorischen Fertigkeiten besitzt, das Boot zu steuern und zu schwimmen sowie psychisch gesund und somit zurechnungsfähig ist.
Des Weiteren hat der Fahrer die Pflicht, sich vorab mit den rechtlichen Grundlagen auseinanderzusetzen. Ist er mit den Ausweichregeln, der Lichterführung, den Schildern, Schallsignalen und der Betonnung vertraut, spricht nichts gegen das Boot Fahren ohne Führerschein.
Wie viele andere europäische Länder ist Deutschland in See- und Binnengewässer unterteilt. Die Grenzen zwischen diesen beiden Arten befinden sich oftmals dort, wo große Seeschiffe nicht mehr weiterkommen. Dazu zählen beispielsweise erste nicht bewegliche Brücke.
Während auf den Seegewässern die nationale Seeschifffahrtsstraßenordnung und die internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR) gelten, gibt auf den Binnenwasserstraßen die deutsche Binnenschifffahrtsstraßenordnung den Ton an.
Welche Ausnahmen gelten?
Im Binnenbereich bilden der Bodensee, der Rhein, die Donau und die Mosel Ausnahmen. Sie sind als internationale Gewässer eingestuft, da sie nicht nur durch Deutschland fließen. Somit verfügen sie über eigene Verordnungen. Landesgewässer fallen aus der nationalen Binnenschifffahrtsstraßenordnung heraus. Für sie ist das jeweilige Bundesland zuständig.
Außerdem gilt die oben erwähnte Grenze von 15 PS nicht in allen See- und Binnengewässern Deutschlands.
Von der Regel weichen ab:
- der Bodensee (Führerscheinfreigrenze von 6 PS)
- der Rhein (Führerscheinfreigrenze von 5 PS)
- Teile der Spree-Oder-Wasserstraße
- Landesgewässer
Für Teenager und Familien von Bedeutung: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen im Seebereich Sportboote führen, die eine maximale Nutzleistung von 5 PS aufweisen.
Zusammenfassung:
- Bei Booten bis 15 PS kein Führerschein erforderlich
- Ausnahmen: Bodensee, Rhein, Teile der Spree-Oder-Wasserstraße, Landesgewässer
- Mit Charterbescheinigung höhere Nutzleistung möglich (bestimmte Reviere)
- Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein (sonst nur Seebereich und maximal 5 PS)
- Körperliche und geistige Fitness wird vorausgesetzt
- Beschäftigung mit rechtlichen Grundlagen elementar
Charterreviere mit und ohne Führerschein im Überblick
Wer das Boot fahren ohne Führerschein mit einer kleinen Reise verbinden möchte, sollte sich vorab Gedanken über die optimale Reisezeit machen. Für Hausboot- und Yachtcharter beginnt sie – dank moderner Heizungen in den Booten – Ende März und überdauert den gesamten Oktober. In südlichen Gefilden erstreckt sich die Saison mitunter über einen längeren Zeitraum.
Jene, die nicht auf die klassischen Ferienzeiten angewiesen sind, sollten in der Nebensaison chartern. Dafür sprechen neben den günstigeren Preisen die deutlich weniger von Menschen überströmten Häfen und Gewässer.
Um die Wahl des konkreten Reiseziels (Reviers) für das Boot Fahren ohne Führerschein zu erleichtern, ist es ratsam, sich folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Interessen/Vorlieben in Bezug auf die Örtlichkeit (mehr Natur oder Kultur) dominieren?
- Wie anspruchsvoll ist das Revier? Reichen die eigenen Erfahrungen/Fähigkeiten aus?
Die Tabelle zeigt eine Übersicht der populärsten Charterreviere in Deutschland und im umliegenden Ausland:
[table id=117 /]Welche Strafen drohen bei fehlender Ausrüstung oder Fahren trotz Führerscheinpflicht?
Wer auf den deutschen See- und Binnenschifffahrtsstraßen ohne Führerschein fährt, obwohl dieser dort verpflichtend ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Gleiches gilt für den Fall, dass der Fahrer ein Boot mit mehr PS als erlaubt über das Gewässer führt.
Wird er bei seinem Vergehen erwischt, muss er mit einer empfindlichen Strafe durch die Polizei rechnen. Gemeinhin beträgt das zu entrichtende Bußgeld beim ersten Mal zwischen 100 und 200 Euro. Kommt es zu einem wiederholten Verstoß, steigt die Höhe des Bußgelds. Zudem droht eine übergreifende Führerscheinsperre. In diesem Fall darf der Sünder in seinem Leben den Bootsführerschein nicht machen.
Boot fahren im europäischen Raum
In welchen Ländern und Gebieten ist Boot fahren ohne Führerschein möglich?
Die folgende Tabelle liefert Informationen darüber, in welchen Ländern Europas das Boot Fahren ohne Führerscheinerlaubt ist und wenn ja, bis zu welchem Grad (PS, Tempo, Länge des Boots).
[table id=119 /]Die Charterbescheinigung
Die Lösung zwischen dem Boot fahren ohne und mit Führerschein ist die Charterbescheinigung. Mit einem solchen Charterschein kann jeder Freizeitkapitän Haus- oder Sportboote sowie Motoryachten über die Führerscheinfreigrenze hinaus führen – allerdings nur auf dafür vorgesehenen Binnengewässern in Deutschland.
Wer stellt die Charterbescheinigung aus?
Als Aussteller fungiert jeweils der Vermieter des Boots. Bevor er die Bescheinigung erteilt, erfolgt eine drei oder mehr Stunden dauernde Unterweisung.
Diese umfasst drei Teile:
- Theoretischer Teil
Im theoretischen Teil vermittelt der Aussteller dem Schüler alle wesentlichen Inhalte rund um die Themen Verkehrsregeln und Gesetzeskunde, Fahrgebiet inklusive Besonderheiten, umweltgerechtes Verhalten und grundsätzliche Verantwortlichkeiten. - Praktischer Teil
Im praktischen Teil darf der Schüler ins Boot steigen. Darin übt er das Starten und Stoppen des Motors, unterschiedliche Fahr- und Mensch-über-Bord-Manöver, das richtige Verhalten in Gefahrensituationen inklusive Anlegen der Rettungsweste sowie das Festmachen und Ankern des Boots. - Bootseinweisung
Im Teil der Bootseinweisung geht es um die Handhabung und Bedienung einzelner Komponenten am Steuerstand (Oberdeck und Innenbereich), regelmäßig durchzuführende Kontrollmaßnahmen und um den Aufbewahrungsort und die Aufbewahrungsart von Ausrüstungsgegenständen.
Nach Abschluss des ausgedehnten Briefings erhält der Teilnehmer seine Charterbescheinigung.
Zu beachten ist, dass auf dem Binnengewässer, neben allgemeinen Regeln spezifische Sicherheitsvorschriften herrschen.
Mögliche Beispiele dafür:
- Meldepflicht vor und nach der Überfahrt (beim Vercharterer)
- Rettungswestenpflicht
- Fahrverbot ab Windstärke 4
Die konkreten Sicherheitsvorschriften für das fragliche Gebiet/Revier erfährt der Freizeitkapitän im Zuge der ausführlichen Unterweisung.
Was unterscheidet eine Charterbescheinigung vom Bootsführerschein?
Der bedeutendste Unterschied zwischen einer Charterbescheinigung und einem Bootsführerschein ist die Dauer der Gültigkeit. Während die Charterbescheinigung vorübergehend aktiv ist, behält der Bootsführerschein dauerhaft seine Aktualität.
Des Weiteren braucht es mehr Zeit und ist kostenintensiver, den Bootsführerschein zu absolvieren, als die Charterbescheinigung zu erlangen. Da die Letztgenannte wiederholt bevorsteht, wenn der Freizeitkapitän Lust auf eine Bootstour hat, kommt es auf lange Sicht günstiger, den Bootsführerschein zu machen.
Der Bedarf eines Bootsführerscheins
Durch die Vielzahl von Gewässern, in denen Boot fahren ohne Führerschein gestattet ist, haben die meisten Freizeitkapitäne nicht das Bedürfnis, sich diesbezüglich weiterzuentwickeln. Vereinzelt gibt es Begeisterte, die sich langfristig nicht mit den Einschränkungen bezüglich Nutzleistung, Geschwindigkeit und Bootstyp arrangieren wollen.
In welchen Fällen lohnt sich die Investition in einen Führerschein?
In der Regel empfiehlt es sich herauszufinden, o wie gut einem der Wassersport gefällt. Wer sich auf Anhieb wohlfühlt und nach Tagen der Abstinenz große Sehnsucht nach weiteren Abenteuern verspürt, sollte sich Gedanken über einen Bootsführerschein machen. Gleiches gilt für Personen, die motorisierte Fahrzeuge mit mehr als 15 PS Nutzleistung führen möchten oder Interesse haben, eine Yacht zu mieten, bei der die Charterbescheinigung nicht ausreicht.
Der Lehrgang und die Prüfung für den Erwerb des Bootsführerscheins sind leicht und kostengünstig. Der Betrag für einen Bootsführerschein liegt deutlich unter dem Preis für eine normale Pkw-Lizenz.
Es gibt den Sportbootführerschein Binnen und den Sportbootsführerschein See.
a) Sportbootsführerschein Binnen
Der SBF Binnen besitzt für fast alle deutschen Binnenreviere Gültigkeit. Ausnahmen sind der Bodensee und der Rhein.
Hinweis: Für den Bodensee ist das Bodenseeschifferpatent (bei über 6 PS), für den Rhein das Rheinpatent (bei mehr als 15 m Länge) erforderlich.
b) Sportbootsführerschein See
Beim SBF See erstreckt sich der Geltungsbereich auf alle deutschen Küstengewässer, Seeschifffahrtsstraßen und mit Abstrichen auf Flüsse.
Seit 2018 haben die Sportbootsführerscheine Scheckkartengröße. Sie werden als Plastikkärtchen ausgestellt. Die alten Bootsführerscheine behalten ihre Gültigkeit.
Verschiedene Institutionen bieten Kurse für beide Sportbootsführerscheine an. Dazu gehören kommerzielle Bootsfahrschulen, Vereine und Hochschulen. Der Preis hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Im Allgemeinen bewegt er sich zwischen knapp unter 500 und etwa 1.000 Euro. Enthalten sind die Kurs- und Prüfgebühren sowie die Fahrstunden.
Wie können der Führerschein und die Anmietung eines Boots finanziert werden?
Zur Finanzierung des gewünschten Bootsführerscheins oder der Anmietung eines Boots für den Urlaub sind verschiedene Möglichkeiten denkbar. Im Wesentlichen bieten sich vier Varianten an:
- Ratenzahlung beim Anbieter
- Klassischer Bankkredit
- Leihe bei Familie/Freunden
- Vexcash-Minikredit
Die Ratenzahlung beim Anbieter ist möglich, geht allerdings oft mit relativ schlechten Konditionen einher. Ähnliches gilt für den klassischen Bankkredit, auch wenn die Zinsen nicht so hoch ausfallen wie bei der Ratenzahlung. Zu bedenken ist, dass herkömmliche Kredite gemeinhin nur an Personen mit guter Bonität vergeben werden. Eine Leihe bei Familienmitgliedern oder Freunden zieht in der Regel keine Zinsen nach sich. Jedoch wirkt sie sich meist negativ auf die Zwischenmenschlichkeit aus.
In Anbetracht der eindeutigen Nachteile, die mit den anderen Varianten verbunden sind, stellt der Minikredit die beste Lösung dar, um den Bootsführerschein oder die Anmietung eines Boots zu finanzieren. Durch die kurze Laufzeit gibt es keine lange Bindung, was die Zinsen auf ein Minimum reduziert. Des Weiteren kommt der Kleinkredit auch für Personen mit mittlerer Bonität infrage. Die Antragstellung dauert wenige Minuten. Auf Wunsch erfolgt die Prüfung noch am selben Tag, sodass die angefragte Summe im Falle der Bewilligung innerhalb von 24 Stunden auf dem Konto des Kreditnehmers eingehen kann.
Benötigte Nachweise und Ausrüstung
Ob beim Boot fahren ohne Führerschein, mit Charterbescheinigung oder mit Bootsführerschein: Für den Aufenthalt auf dem Wasser sind verschiedene Nachweise und die richtige Ausrüstung erforderlich.
Welche Nachweise werden für das Fahren ohne Führerschein benötigt?
a) Kennzeichen
Wer mit einem Boot auf einer der deutschen Schifffahrtsstraßen unterwegs ist, braucht für sein Gefährt ein Kennzeichen. Dieses erteilen Verbände, der ADAC oder Wasser- und Schifffahrtsämter. Die anfallende Gebühr ist gering. Für Motorboote bis 3 PS (2,21 kW), für Segelboote bis zu 5,50 Metern Länge und für Boote, die mit Muskelkraft angetrieben werden, entfällt die Notwendigkeit eines Kennzeichens.
b) Versicherungen
Zwar besteht in Deutschland keine Versicherungspflicht, doch es empfiehlt sich, zwei Verträge abzuschließen: Eine Reiserücktrittsversicherung mit Übernahme der Stornogebühren und gegebenenfalls eine Auslandsversicherung. Letztere ist erforderlich, wenn der Urlaub außerhalb Deutschlands stattfinden soll und die Auslandsversicherung durch die normale Krankenversicherung nicht abgedeckt wird.
c) Ausrüstung
Bezüglich der Ausrüstung gibt es in Deutschland wenige Regeln. Deshalb ist die Eigenverantwortlichkeit des Fahrers gefragt. Zwingend dabei sein müssen Positionslaternen oder Tagsignale sowie Anlagen, die zum Absenden von Schallsignalen dienen.
Darüber hinaus empfehlen sich eine Rettungsweste, eine Sorgleine und eine Wurfleine. Nicht zu vergessen Anker und Ankerleine sowie Festmacher und Fender.
Für den Notfall ist ein Seenotsignalmittel essenziell. Auch sollte der Fahrer stets Kontakt zum Wetter haben (durch Radio, Internet oder UKW-Seefunkgerät – Letzteres nur mit entsprechendem Funkzeugnis). Bedeutsam sind weiterhin Fernglas, Kartenmaterial, Kompass und GPS, um stets in der Lage zu sein, den Ort zu bestimmen.
All diese Empfehlungen decken lediglich Tagesausflüge ab. Für mehrtägige und nächtliche Touren sollte sich der Fahrer sehr genau informieren, was er alles mitnehmen muss.
Zusammengefasst benötigt der Bootsfahrer:
- Kennzeichen für Motorboote mit mehr als 3 PS
- Reiserücktritts- und Auslandsversicherung
- Umfassende Ausrüstung