Anfallende Kosten für notwendige Zahnbehandlungen werden nicht oder nur teilweise durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Daher kann eine private Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein. Diese verringert bei Bedarf den zu zahlenden Eigenanteil bei besonders hohen Zahnarztrechnungen signifikant. Besonders effektiv erweist sich die Zusatzpolice bei Zahnersatz. Dieser kann oft sehr teuer werden. Die entstehenden Kosten sind für viele Patienten ein Grund des Verzichts oder ein Grund, sich mit einem Mindeststandard zufrieden zu geben. Hier sei anzumerken, dass vor allem hochwertiger Zahnersatz, wie zum Beispiel Implantate, schnell mehrere Tausend Euro kosten können. Innerhalb der vergangenen Jahre haben gesetzliche Krankenkassen ihre diesbezügliche Erstattung zum Leidwesen der Versicherungsnehmer deutlich reduziert. Laut PKV-Verband haben bereits im Jahr 2018 mehr als 16 Millionen Deutsche eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, um sich im Kostenfall zu schützen.
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Das zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen
Häufig wird davon ausgegangen, dass die gesetzliche Krankenversicherung sämtliche Kosten im Behandlungsfall trägt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Muss beispielsweise ein Zahn ersetzt werden, so zahlt die GKV lediglich 50 Prozent der Kosten, die für die notwendige Regelversorgung anfallen. Regelversorgung bezeichnet im Allgemeinen eine schlichte Standardversorgung die einerseits aus wirtschaftlicher Sicht und andererseits aus Sicht der aktuellsten zahnmedizinischen Forschung effektiv erscheint.
Mit Bonusheft höheren Zuschuss sichern
Versicherungsnehmer, die regelmäßig an der Vorsorge teilnehmen, können ihren Erstattungsanspruch mithilfe eines gut gepflegten Bonusheftes erhöhen. Nach zehn Jahren besteht die Möglichkeit, über die gesetzliche Krankenversicherung eine 65-prozentige Erstattung für die Regelversorgung zu erhalten. Den Rest in Höhe von 35 bis 50 Prozent müssen die Versicherten jedoch selbst zahlen. Der Eigenanteil steigt, wenn sich Versicherungsnehmer eine Versorgung wünschen, die über den gesetzlichen Standard hinausgeht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn statt einer Brücke Implantate gewünscht sind. Gleiches gilt bei dem Wunsch nach einer Krone aus Vollkeramik. Weitere Einschränkungen in Bezug auf die zahnmedizinischen Leistungen seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen existieren in Bezug auf diverse Prophylaxemaßnahmen, die Kieferorthopädie und bestimmte Zahnbehandlungen. In diesem Kontext erscheint die private Zahnzusatzversicherung für alle Versicherungsnehmer einer GKV sinnvoll, die sich vor etwaigen Kosten einer zahnmedizinischen Behandlung schützen möchten.
Mit einer Zahnzusatzversicherung vor hohen Kosten schützen
Die private Zahnzusatzversicherung ist generell eine hervorragende Möglichkeit, sich vor den entstehenden Kosten einer zahnmedizinischen Behandlung zu schützen. Die einzelnen Policen berücksichtigen unterschiedliche Leistungsbereiche wie den Zahnersatz, die Kieferorthopädie, Prophylaxemaßnahmen wie professionelle Zahnreinigungen und diverse Zahnbehandlungen. Bei der Wahl der eigenen Zahnzusatzversicherung ist stets der Leistungsumfang zu berücksichtigen. Dieser unterscheidet sich von Police zu Police deutlich. Auch gibt es signifikante Unterschiede in der Höhe der Kostenübernahme. Es ist auch möglich, Zahnarztkosten anteilig von der Steuer abzusetzen.
Zahnersatz dank Zahnzusatzversicherung
Ein besonders wichtiger Baustein einer privaten Zahnzusatzversicherung ist der Zahnersatz. Sowohl die Kosten für Kronen, Brücken, Veneers als auch für Inlays und Implantate sollten abgesichert sein. Vor allem Implantate können dem Versicherungsnehmer teuer zu stehen kommen. Die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung decken meist nur einen sehr geringen Bruchteil ab, so dass teilweise weniger als 20 Prozent der insgesamt anfallenden Kosten übernommen werden. Besonders gute Tarife für die private Zahnzusatzversicherung bieten eine Kostenerstattung von bis zu 90 Prozent und decken somit den kompletten Eigenanteil ab.
Zahnbehandlungen als wichtiger Baustein in der Versicherungspolice
Ein weiterer sehr wichtiger Baustein innerhalb der privaten Zahnzusatzversicherung sind Zahnbehandlungen. Maßnahmen wie Wurzelbehandlungen werden von der gesetzlichen Kasse beispielsweise nur dann übernommen, wenn der Zahn auch wirklich erhaltungswürdig ist. Trifft dies nicht zu, müssen die kompletten Kosten vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Kunststofffüllungen werden dagegen ausschließlich für die vorderen, sichtbaren Zähne bezahlt. Mit der privaten Zahnzusatzversicherung können Versicherungsnehmer auch die Kosten für eine etwaige Zahnbehandlung abdecken.
Prophylaxe und Kieferorthopädie dank privater Zahnzusatzversicherung
Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen private Versicherer auch die Kosten für mindestens eine jährliche Zahnreinigung. Hierbei gibt es zumeist einen jährlichen Höchstbetrag. Für Kinder und Jugendliche besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Kieferorthopädie in den Vertrag aufzunehmen und auch hier einen effektiven Kostenschutz einzubauen.
Kosten für eine Zahnzusatzversicherung
Die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung sind sehr individuell und von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Ausschlaggebend sind unter anderem die gewählten Leistungen und die Höhe der leistungsspezifischen Erstattungen. Darüber hinaus entscheidet das Alter über die Kosten. Pauschal lässt sich festhalten, dass Standardtarife mit einer Kostenübernahme von weniger als 75 Prozent bereits ab fünf Euro monatlich erhältlich sind. Gute, durchschnittliche Tarife mit mindestens 75 Prozent Erstattung kosten ungefähr zehn Euro monatlich. Sehr gute Tarife, die mindestens 90 Prozent der entstehenden Kosten übernehmen, haben eine durchschnittliche Versicherungsgebühr von 15 Euro im Monat.
Wartezeiten bei Zahnzusatzversicherung berücksichtigen – Versicherung in dringenden Fällen
In den meisten Fällen müssen Versicherungsnehmer nach Vertragsabschluss mit einer Wartezeit von drei bis acht Monaten rechnen. Vorab ist in der Regel keine Inanspruchnahme von Leistungen möglich. Daneben gibt es allerdings auch ausgewählte Tarife, die sich ohne Wartezeit abschließen lassen. Hier ist eine Leistungserbringung direkt mit dem Versicherungsabschluss möglich. Allerdings ist in solchen Fällen eine jährliche Kostenbegrenzung vorgesehen. Behandlungen, die bereits vor Versicherungsabschluss begonnen wurden, werden jedoch auch bei Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit nicht übernommen. Nichts desto trotz besteht die Möglichkeit, eine Zahnzusatzversicherung kurzfristig abzuschließen und bereits nach kürzester Zeit von den Leistungen zu profitieren. Auch ist es möglich, einen kleinen Kredit für den Zahnersatz aufzunehmen um die ersten Kosten zu decken.
Weitere Infos zum Zahnersatz finanzieren gibt es in diesem Beitrag.
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