Erfüllen Eltern ihre Pflicht zum Unterhalt der Kinder während des Studiums nicht, können diese BAföG-Vorausleistung beantragen, um ihr Studium nicht zu gefährden. Mit der Vorausleistung wird der Anspruch auf Unterhalt, den der Auszubildende seinen Eltern gegenüber hat, auf das BAföG-Amt übergeleitet (§ 37 BAföG). Fragen und Antworten zu dieser Art der Ausbildungsförderung für Schüler und Studenten finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel.
Erklärung BAföG-Vorausleistung
Was ist eine BAföG-Vorausleistung?
Mit dem BAföG-Vorschuss schießt das Amt den Kindesunterhalt der Eltern vor, so dass Studium und Ausbildung gesichert sind. Diese Vorausleistung wird anstelle des Elternunterhalts gezahlt. Stehen die Eltern nicht länger in der Unterhaltspflicht, weil ihr Kind beispielsweise bereits eine Berufsausbildung absolviert hat und werden die Voraussetzungen für ein elternunabhängiges BAföG nicht erfüllt, sind die Ansprüche des Auszubildenden nicht gesichert. Dann kann eine Vorausleistung helfen, das Studium oder die Ausbildung zu finanzieren. Müssen die Eltern eigentlich Unterhalt leisten, sind dazu jedoch finanziell nicht in der Lage, kann eine BAföG-Vorausleistung ebenfalls zum Einsatz kommen.
Anspruch auf BAföG-Förderung
Wann kommt die Leistung zum Einsatz?
Wenn die Eltern den Kindesunterhalt oder die Auskunft über ihr Einkommen verweigern und so das BAföG nicht rechtzeitig kommt, ist möglicherweise die Ausbildung oder das Studium gefährdet. Es kann ein Antrag auf BAföG-Vorausleistung beim BAföG-Amt gestellt werden. Bewilligt das Amt diesen Antrag, schießt es den fehlenden Betrag des Unterhalts vor oder gewährt das BAföG zunächst unabhängig von dem Verdienst der Eltern.
Anschließend prüft das BAföG-Amt, ob ein Unterhaltsanspruch besteht. Falls ja, fordert das BAföG-Amt den vorausgeleisteten Kindesunterhalt von den Eltern zurück und klagt diesen gegebenfalls ein. Allerdings verbessert eine solche Klage nicht unbedingt das Klima in der Familie – das sollte sich jeder vorher überlegen, der eine BAföG-Vorausleistung in Anspruch nehmen möchte. Besteht kein Anspruch auf Kindesunterhalt, leistet das BAföG-Amt eine elternunabhängige Förderung.
Gründe für einen BAföG-Vorschuss
- Zahlen die Eltern nicht den Kindesunterhalt, den sie gesetzlich leisten müssten, kann der Studierende oder Auszubildende BAföG-Vorausleistung beantragen. Dazu muss er glaubhaft nachweisen, dass die Eltern diesen Unterhalt nicht leisten und seine Ausbildung gefährdet ist. Das BAföG-Amt prüft nach, ob und wie viel es anschließend von den Eltern – notfalls per Klage – zurückfordern kann.
- Verweigern die Eltern die Auskunft über ihr Einkommen und legen die entsprechenden Nachweise nicht vor, so dass ihr Einkommen nicht für die Berechnung des Unterhalts angerechnet werden kann, ist eine BAföG-Vorausleistung nach Antragstellung möglich.
- Wurde ein Verwaltungs-Zwangsverfahren eingeleitet und ein Bußgeld festgesetzt und hat dieses innerhalb von zwei Monaten nicht zu einem Erfolg geführt, ist eine BAföG-Vorauszahlung möglich.
- Befindet sich der ständige Wohnsitz der Eltern im Ausland, kann ein solches Verwaltungs-Zwangsverfahren sogar rechtlich nicht möglich sein. Dann muss der Studierende oder Auszubildende seinen Anspruch auf Unterhalt an das Land abtreten, wenn er BAföG-Vorauszahlungen erhalten möchte.
Wann ist eine BAföG-Vorausleistung möglich?
Das kommt darauf an, ob ein Anspruch auf Unterhalt besteht oder nicht:
Bei bestehendem Unterhaltsanspruch:
Wird der Antrag auf BAföG-Vorschuss gestellt, weil die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen oder keine Auskunft über ihr Gehalt erteilen, holt sich das BAföG-Amt die Vorausleistung anschließend von den Eltern zurück. Dafür kann es sogar einen Unterhaltsprozess führen, da der Anspruch auf Unterhalt auf das BAföG-Amt übergeht. Somit hat die Vorausleistung zwei Seiten: Sie stellt die Finanzierung von Studium und Ausbildung sicher, kann jedoch dafür sorgen, dass familiäre Konflikte verschärft werden. Daher sollte sich jeder, der einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber den Eltern per Vorausleistung geltend machen möchte, die Vor- und die Nachteile genau gegeneinander abwägen.
Wenn kein Anspruch auf Unterhalt mehr besteht:
Besteht kein Anspruch auf Unterhalt mehr durch die Eltern, weil diese beispielsweise bereits eine Ausbildung finanziert haben, dann müssen sie auch nicht weiter leisten. Das BAföG-Amt kann sich in einem solchen Fall die Vorausleistungen nicht von den Eltern zurückholen. Der Vorschuss wird als elternunabhängiges BAföG gezahlt, selbst wenn die eigentlichen Voraussetzungen für dieses nicht erfüllt werden. Das liegt daran, dass die Voraussetzungen für eine Förderung nach BAföG und das Recht auf Kindesunterhalt nach BGB nicht nahtlos ineinander greifen: Die Pflicht auf Unterhalt kann nämlich enden, bevor die Förderung durch BAföG einsetzt.
Die Voraussetzungen für einen BAföG-Vorschuss
Wer eine BAföG-Vorausleistung erhalten möchte, muss diese beantragen. Ohne einen Antrag wird die Ausbildungsförderung nicht gewährt.
Je nach Einkommen müssen die Eltern eine gewisse Unterhaltspflicht leisten, damit das Studium oder die Ausbildung finanziert werden kann. Allerdings dürfen sie das sowohl als Geldbetrag, als auch in Sachleistungen erbringen. Sachleistungen sind zulässig und die Eltern können diesbezüglich frei entscheiden.
Leisten die Eltern jedoch nichts oder zu wenig, kann ein Antrag auf BAföG-Vorausleistung gestellt werden. Allerdings muss der zu fordernde Betrag in einer Höhe von mindestens zehn Euro monatlich liegen. Der Antragsteller muss schriftlich versichern, dass die Eltern den Kindesunterhalt nicht oder nicht in voller Höhe leisten. Ist die Ausbildung oder das Studium gefährdet, weil beispielsweise weder ein Lebenspartner noch ein Ehegatte einspringen kann, gewährt das BAföG-Amt die BAföG-Vorausleistung. Ein eigenes Einkommen, das innerhalb der Freibetragsgrenzen liegt, wird dagegen nicht auf die Vorausleistung angerechnet.
Tipp: Solange die Eltern Kindergeld erhalten, mindert das den Bedarf des Auszubildenden bzw. Studenten. Allerdings sollte das Kindergeld von den Eltern weitergereicht werden.
Ablauf der BAföG-Vorausleistung
Wie einen BAföG-Vorschuss beantragen?
Achtung: Der Antrag auf BAföG-Vorschuss muss rechtzeitig vor dem Ende des Bewilligungszeitraumes gestellt werden. Dann kann die Ausbildungsförderung sogar rückwirkend beantragt werden. Wird der eigentliche BAföG-Bescheid zugeschickt und die Eltern zahlen nicht oder zu wenig, muss der Student oder Auszubildende zügig den Antrag stellen. Wird der BAföG-Antrag zugeschickt, muss der Antrag auf BAföG-Vorausleistung spätestens Ende des nächsten Monats gestellt werden.
Wann gibt es keine BAföG-Vorausleistung?
Leisten die Eltern Unterhalt, gibt es keine BAföG-Vorausleistung. Dabei können die Eltern die Form des Kindesunterhalts selbst bestimmen. Sie können entweder eine monatliche Überweisung tätigen oder dem Kind freie Unterkunft und Verpflegung bieten. Ist der Auszubildende oder Student damit nicht einverstanden, hat er keinen Anspruch auf eine Zahlung des BAföG.
Achtung: Eine BAföG-Vorausleistung kann nur vom entsprechenden Amt getätigt werden. Ein BAföG-Vorschuss vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ist nicht möglich.
Höhe der BAföG-Vorausleistung
Wie hoch ist die BAföG-Förderung?
Die Höhe der Vorausleistungen richtet sich nach dem Bedarf und den dafür festgelegten Sätzen. Zunächst wird die BAföG-Vorausleistung wie reguläres BAföG für ein Jahr gewährt. Bleiben die Voraussetzungen anschließend unverändert, kann auf dem Formblatt 8 ein Wiederholungsantrag gestellt werden. Bestehen im nächsten Bewilligungszeitraum die Voraussetzungen nicht mehr oder stehen die Eltern nicht mehr in der Unterhaltspflicht, muss anschließend der ganz normale Grundantrag gestellt werden.
Verzögerung des BAföG-Bezugs
BAföG kommt nicht rechtzeitig – was tun?
Um Studiengebühren und Lebensunterhalt finanzieren zu können, sind die meisten Studenten darauf angewiesen, ihr BAföG rechtzeitig zu erhalten. Durch verschiedene Umstände kommt es vor, dass bis zur Bewilligung die Bearbeitungszeit zu lange dauert und sich die Auszahlung der Ausbildungsförderung hinauszögert. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Dokumente oder Nachweise ausstehen. Bei einem Verschulden der Eltern kann in bestimmten Fällen ein Vorschusszahlung beantragt werden. Doch was machen Studenten, wenn das BAföG-Amt selbst trotz Einreichung der Dokumente und Einhaltung der Fristen zu lange für die Überweisung der Leistung benötigt?
Wie die BAföG-Bearbeitungszeit überbrücken?
Lange Bearbeitungszeiten bei Ämtern sind keine Seltenheit. Oft fehlen einzelne Nachweise, die die Zeit bis zum Erhalt der Bezüge in die Länge ziehen. Doch nicht immer ist die Schuld beim Antragsteller zu suchen. Sind alle Dokumente eingereicht sowie alle Bedingungen erfüllt und das BAföG-Amt zahlt nicht fristgemäß, müssen Studenten dies nicht ohne weiteres hinnehmen. Neben der Möglichkeit sich Geld zu leihen oder kurzfristig einen Nebenjob anzunehmen, können Betroffene eine Untätigkeitsklage in Betracht ziehen. Diese ist ein legitmes Mittel zur Beschwerde gegen Behörden, falls diese zu Unrecht Leistung verweigern oder die Überweisung unverhätlnismäßig verzögern.
Studenten, die sich in einer solchen Situation befinden, sollten sich im Vorfeld gründlich über Bearbeitungsstand, Rechtmäßigkeit und Ablauf informieren. Bekommen sie keinen Zuspruch vom Gericht, müssen sie eventuell entstehende Kosten selbst tragen.
Die Rückzahlung der BAföG-Vorausleistung
Die Wiedererstattung der Vorausleistung verhält sich wie die BAföG-Rückzahlung: Eine Hälfte wurde als Darlehen gewährt und ist nach Beendigung des Studiums zurückzuzahlen. Die andere Hälfte wurde als Zuschuss gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Haben die Eltern Kindesunterhalt gezahlt, mindert dieser die Darlehenslast. Andernfalls muss der komplette Teil des Darlehens zurückgezahlt werden. Wurde die BAföG-Vorausleistung als verzinsliches Bankdarlehen gezahlt, geht der Anspruch auf Unterhalt nicht auf das BAföG-Amt über und muss in voller Höhe zurückgezahlt werden.
Ablehnung der BAföG-Vorausleistung
Was, wenn der BAföG-Vorschuss nicht genehmigt wird?
Wird weder BAföG noch BAföG-Vorschuss gezahlt, ist eine Finanzierung des Studiums zwar nicht leicht, jedoch möglich. Alternativ können
- Stipendien beantragt
- ein Online-Kredit zur Finanzierung aufgenommen
- Wohngeld beantragt oder
- es Nebenjob im Studium angenommen werden
Kredit
Für das Finanzieren des Studiums gibt es Studentenkredite, bei denen die Konditionen relativ günstig sind. Trotzdem sollte auf den Zinssatz, die Bedingungen zur Rückzahlung und die Konditionen geachtet werden. Außerdem gibt es sogenannte Bildungsfonds, mit denen sich ein Studium ebenfalls finanzieren lässt. Auch dieses Geld muss anschließend zurückgezahlt werden.
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Kindergeld
Ist das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, bekommen die Eltern Kindergeld für Ausbildung oder Kindergeld im Studium. Falls die Eltern zu wenig oder gar keinen Unterhalt zahlen, kann das Kindergeld auf Antrag von der Familienkasse direkt an den Auszubildenden oder Studenten gezahlt werden.
Wohngeld
Wer dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG hat, kann Wohngeld bei der Wohngeldstelle der Gemeinde beantragen. Allerdings ist Wohngeld nur ein Mietzuschuss und kein Lebensunterhalt.
Nebenjob
Als Student hat man viele Möglichkeiten, durch einen Nebenjob im Studium Geld dazuzuverdienen. Besonders die geringfügige Beschäftigung (450-Euro-Job) und saisonale Tätigkeiten sind für Studenten neben dem Studium möglich. Ein Vorteil der kurzfristigen Beschäftigungen ist, dass es unerheblich ist, wie viel Geld in dieser Zeit verdient wird. Allerdings dürfen sie nur an 70 Tagen oder maximal drei Monaten in einem Kalenderjahr ausgeübt werden. Wer dagegen einem regulären Vollzeit-Job nachgeht, hat in der Regel kaum Zeit für sein Studium.