Höhe und Anspruch auf ALG 1
Wer Vollzeit gearbeitet hat und dann arbeitslos wird, sieht sich oft mit finanziellen Problemen konfrontiert. Das liegt daran, dass Arbeitslosengeld 1 nur 60 Prozent des letzten Nettoverdienstes umfasst. Jeder Zehnte nimmt die Möglichkeit wahr, das Arbeitslosengeld 1 aufzustocken. Welche Ansprüche haben Arbeitslose und wie läuft der Antrag ab, um Arbeitslosengeld 1 aufstocken zu können? Der Ratgeber erläutert die Details.
Wer hat Anspruch auf ALG 1?
Wer arbeitslos wird, hat unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Voraussetzung ist, dass es sich bei der letzten Tätigkeit um einen versicherungspflichtigen Erwerb handelte und somit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Beiträge müssen in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate gezahlt worden sein, um das Arbeitslosengeld 1 in Anspruch nehmen zu können. Ersatzzeiten wie Wehrdienst, Mutterschaftsurlaub, Elternzeit, Krankengeld sowie Freiwilligendienst fließen in die Berechnung mit ein. Wer Arbeitslosengeld 1 beziehen möchte, muss nicht untätig zu Hause sitzen und auf einen Job warten. Es ist erlaubt, bis maximal 15 Stunden in der Woche zu arbeiten. Die Meldung der Arbeitslosigkeit muss persönlich erfolgen, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Ist das Ende der Tätigkeit absehbar, empfiehlt es sich, eine Meldung als „arbeitssuchend“ abzugeben.
Die Agentur kann für das Arbeitslosengeld 1 eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen. Das kann passieren, wenn das Beschäftigungsverhältnis seitens des Arbeitnehmers willkürlich gelöst wurde oder aufgrund unpassenden Verhaltens die Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgte. Eine Sperrzeit wird weiterhin verhängt, wenn eine von der Agentur für Arbeit angebotene Arbeit abgelehnt wird, Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung verweigert werden oder die Meldung „arbeitssuchend“ zu spät erfolgte. Bemüht sich ein Empfänger von Arbeitslosengeld 1 während der Bezugszeit nicht genügend um eine neue Anstellung, kann ebenfalls eine Sperre verhängt werden. Aufhebungsvertrag und Abfindungszahlungen verursachen Sperrzeiten. Wurde die Kündigung aus familiären Gründen abgegeben, zum Beispiel, weil nach der Hochzeit der Umzug zum Ehepartner in eine andere Stadt erfolgt, gibt es keine Sperrzeit. Entsprechende Nachweise sind der Agentur für Arbeit vorzulegen. Die Anwartschaft für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 greift auch, wenn innerhalb von zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens sechs Monaten bestand. Sie greift ebenfalls bei Jobs, die auf maximal zehn Wochen befristet waren und wenn das Bruttoarbeitsentgelt 32.340 Euro nicht überstiegen hat. Die jeweiligen Sachverhalte sind nachzuweisen, die Regelung der verkürzten Anwartschaft gilt jedoch nur noch bis Ende 2018.
Wie hoch ist das ALG 1 und wie setzt es sich zusammen?
Eine Pauschale für Arbeitslosengeld 1 gibt es nicht. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem letzten, beitragspflichtigen Gehalt, der Lohnsteuerklasse aber auch der Anzahl der Kinder. Aus diesen Faktoren errechnet sich ein täglicher Leistungssatz, der als monatlicher Betrag ausbezahlt wird. Ein voller Kalendermonat wird jeweils mit 30 Tagen angesetzt. In der Regel beträgt das Arbeitslosengeld 1 60 Prozent des letzten Nettoverdienstes. Bei einem Kind in der Bedarfsgemeinschaft, für das Kindergeld bezogen wird, liegt der Betrag bei 67 Prozent des ursprünglichen Nettogehaltes.
Fallbeispiel:
Ein unverheirateter, kinderloser Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I und einem durchschnittlichen Bruttolohn von 2000 Euro monatlich, erhält ein Arbeitslosengeld 1 von 817,50 Euro. Das Arbeitslosengeld 1 setzt sich wie folgt zusammen:
Durchschnittlicher monatlicher Bruttolohn X 12/365 = tägliches Bemessungsentgelt von 65,75 Euro
[table id=112 /]Mit demselben Bruttogehalt in der Steuerklasse III und einem Kind käme der Arbeitnehmer aus dem Beispiel auf ein Arbeitslosengeld von 1042,50 Euro. Das maximale tägliche Bemessungsentgelt hat eine Höhe von 216,67 Euro. Aus dem Fallbeispiel wird ersichtlich, dass gerade bei niedrigem und mittlerem Einkommen das Arbeitslosengeld 1 nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Arbeitslosengeld 1 aufstocken ist dann die einzige Alternative, die bleibt, bis sich eine neue Anstellung findet.
Welche Vermögenswerte werden beim ALG 1 berücksichtigt?
Sparguthaben, Aktien, Immobilien, Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen – die Liste von möglichen Vermögenswerten ist lang. Allerdings spielen die Vermögenswerte keine Rolle beim Arbeitslosengeld 1. Im Gegensatz zu Arbeitslosengeld 2 handelt es sich um eine Art Risikoversicherung. Das funktioniert im Prinzip wie eine Kfz-Versicherung oder die Hausratversicherung. Während der Erwerbstätigkeit werden Beiträge eingezahlt, tritt der Schadensfall ein, übernimmt die Versicherung die Kosten.
Wie lange besteht Anspruch auf ALG 1?
Um Arbeitslosengeld 1 aufstocken zu können, muss Klarheit darüber herrschen, wie lange diese Leistung bezogen werden kann. Die Dauer der Zahlung hängt einerseits davon ab, wie lange ein Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer bestand und in welchem Alter die Arbeitslosigkeit eingetreten ist. Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren eine versicherungspflichtige Tätigkeit von zwölf Monaten bestanden hat. Arbeitslosengeld 1 wird dann für sechs Monate gezahlt. Wer innerhalb der letzten fünf Jahre länger als zwölf Monate beschäftigt war, kann einen Anspruch von bis zu einem Jahr haben. Unter 50 Jahren wird maximal für ein Jahr Arbeitslosengeld 1 gezahlt. Arbeitslose über 50 Jahre können auf eine längere Bezugsdauer zurückgreifen, ab 58 Jahren wird maximal 24 Monate lang Arbeitslosengeld 1 gezahlt. Wer kurz vor dem 58. Geburtstag steht, kann seine Antragsstellung etwas verzögern und somit statt 18 Monaten 24 Monate Arbeitslosengeld 1 beziehen. Eine Verlängerung ist möglich, wenn in den letzten fünf Jahren ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 erworben, aber nicht voll ausgeschöpft wurde. In diesem Fall kann der unverbrauchte Rest übertragen werden. Allerdings maximal bis zur Anzahl der zulässigen Zeitspanne. Nach fünf Jahren ist der Restanspruch verfallen.
Weitere Formen des ALG 1
Welche weiteren Entgeltersatzleistungen gibt es?
Teilarbeitslosengeld
Teilarbeitslosengeld stellt eine Versicherungsleistung dar, die Arbeitnehmer in Anspruch nehmen können, die mehreren Beschäftigungsverhältnissen nachgehen. Fällt eine versicherungspflichtige Arbeitsstelle weg, tritt demzufolge eine Teilarbeitslosigkeit ein.
Übergangsgeld
Wenn ein Arbeitnehmer sich einer längerfristigen medizinischen Behandlung oder Rehabilitationsmaßnahme befindet, kann gemäß dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch, Kapitel 6, eine Entgeltersatzleistung in Anspruch genommen werden, um den Verdienstausfall zu kompensieren. Übergangsgeld muss extra beantragt werden und wird erst dann gezahlt, wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers nach in der Regel sechs Wochen beendet ist. Die Beiträge zur Sozialversicherung zahlt während dem Bezug von Übergangsgeld der Rentenversicherungsträger. Übergangsgeld wird nur gezahlt, wenn ein Patient unmittelbar vor einer Rehabilitationsmaßnahme Einkommen, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Verletztengeld bezogen hat.
Insolvenzgeld
Arbeitgeber, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, müssen Insolvenz anmelden. Eine prekäre Situation für Angestellte, denn ihr Lohn wird gar nicht oder nur teilweise gezahlt. Um das fehlende Gehalt zu ersetzen, springt dann die Agentur für Arbeit mit Insolvenzgeld ein. Dabei handelt es sich um eine einmalige Zahlung, die geleistet werden kann, sobald das Insolvenzverfahren des Arbeitgebers eröffnet ist. Ausgezahlt wird der ausstehende Lohn der letzten drei Monate. Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber seine Schulden nicht mehr begleichen kann oder nichts unternimmt, um seinen Betrieb weiterzuführen. Der Antrag auf Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit muss spätestens zwei Monate nachdem das Verfahren eröffnet wurde, vorliegen.
Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld
Liegen bei einem Betrieb triftige Gründe vor, die übliche Arbeitszeit zu verkürzen, können Angestellte Kurzarbeitergeld beziehen, um ihren damit verbundenen Verdienstausfall teilweise auszugleichen. Ziel dieser Maßnahme ist es, dass die Angestellten im Betrieb bleiben. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld wird gezahlt, wenn ein Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen die Arbeitszeit herunterfährt oder ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt. Ein Bezug von Kurzarbeitergeld ist maximal für zwölf Monate möglich. Saisonales Kurzarbeitergeld betrifft meistens die Bauwirtschaft, wenn aufgrund von schlechten Wetterbedingungen bestimmte Arbeiten nicht durchgeführt werden können. Transferkurzarbeitergeld wird gezahlt, um zu vermeiden, dass es bei betriebsinternen Umstrukturierungsmaßnahmen zu Entlassungen kommt. Kurzarbeitergeld richtet sich nach dem Ausfall des Nettogehaltes im Anspruchszeitraum. Die maximale Bezugsdauer beträgt zwölf Monate, Unterbrechungen sind möglich.
Arbeitslosengeld 1 aufstocken
Wie kann das Arbeitslosengeld aufgestockt werden?
Vor allem Arbeitnehmer mit geringem Einkommen haben Probleme, ihren Lebensunterhalt mit Arbeitslosengeld 1 zu bestreiten. Damit keine finanzielle Not droht, ist Arbeitslosengeld 1 aufstocken möglich. Tritt dieser Fall ein, erfolgt die Aufstockung mit Hartz-4-Leistungen des Jobcenters. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit mussten im Jahr 2015 etwa 10 Prozent der Erwerbslosen mit diesen Zusatzleistungen das Arbeitslosengeld 1 aufstocken. Es ist ebenfalls möglich, den Kinderzuschlag zu nutzen, da die beiden Leistungen miteinander kompatibel sind. Kinderzuschlag wird ergänzend zum Kindergeld ausgezahlt. Es gilt allerdings, eine Einkommensgrenze einzuhalten. Mit dem Kinderzuschlag kann nur dann eine Aufstockung erfolgen, wenn das Einkommen von mindestens 900 Euro vorliegt. Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 600 Euro. In diesem Fall kann das Arbeitslosengeld 1 nicht mit dem Kinderzuschlag aufgestockt werden. Bei Arbeitslosengeld 2 wird er ohnehin nicht gewährt. Arbeitslosengeld 1 kann durch ein zusätzliches Wohngeld aufgestockt werden, um Hilfsbedürftigkeit zu vermeiden.
Um Arbeitslosengeld 1 aufstocken zu können, muss ein Erwerbsloser selbst aktiv werden. Denn das Jobcenter gewährt nicht automatisch zusätzliche Leistungen, wenn eine Berechnung gering ausfällt. Für die Aufstockung ist ein Antrag auf Arbeitslosengeld 2 beim zuständigen Jobcenter nötig. Ein Anspruch besteht dann, wenn ein Alleinstehender weniger als 1200 Euro brutto zur Verfügung hat und beläuft sich auf 1500 Euro, wenn mindestens ein Kind im Haushalt lebt. Der genauen Betrag resultiert aus einer individuellen Berechnung.
Welche Voraussetzung sind für eine Aufstockung zu erfüllen?
Gemäß Sozialgesetzbuch 2 § 11 und § 11b haben Erwerbstätige einen Anspruch auf Grundsicherung.
Allerdings muss unterschieden werden zwischen
- dem Regelbedarf
- den Aufwendungen für Unterkunft und Heizungen
- einem eventuellen Mehrbedarf
- und weiteren, einmaligen Leistungen wie der Erstausstattung für Neugeborene, Anschaffungen für den Bezug einer neuen Wohnung, Unterstützung beim Führerschein oder Beginn einer Ausbildung
Der Regelbedarf hat eine feste Untergrenze von 416 Euro für eine alleinstehende Person sowie 374 Euro pro Person in einer Bedarfsgemeinschaft. Der Bedarf von Kindern wird nach dem Alter gestaffelt. Für Kinder unter sechs Jahren beträgt er 240 Euro, von sechs bis unter 14 Jahren 296 Euro und bei Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren 316 Euro.
Junge Erwachsene, die im Elternhaus leben, unter 25 sind und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, haben einen Regelbedarf von 332 Euro monatlich. Mehrbedarf wird werdenden Müttern, Behinderten oder chronisch Kranken gewährt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Beim Arbeitslosengeld 1 aufstocken werden auch die Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt. Das heißt, jeder, der als Alleinstehender weniger als 1200 Euro und mit Kind weniger als 1500 Euro monatlich zur Verfügung hat, sollte überprüfen lassen, ob Arbeitslosengeld 1 aufstocken möglich ist.
Wie wird die Höhe der Aufstockung ermittelt?
Wer sein Arbeitslosengeld 1 aufstocken will, muss beim Jobcenter vorstellig werden. Dort wird der Grundbedarf für alle im Haushalt lebenden Personen ermittelt. Das vorhandene Einkommen wird dem für die Grundsicherung notwendigen Betrag gegengerechnet.
Um Arbeitslosengeld 1 aufstocken zu können, werden alle vorhandenen Einkünfte der Berechnung zugrunde gelegt.
Dazu zählen
- Arbeitslosengeld 1
- Steuererstattungen
- Unterhaltsleistungen
- Kindergeld
- Erträge aus Kapital
- Zinsen
- die Einnahmen aus Vermietungen
- Eigenheimzulage
- Lottogewinne
Nicht berücksichtigt werden
- Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Pflegegeld im erzieherischen Einsatz
- Blindengeld
- Besondere Zuwendungen wie Soforthilfen.
Davon absetzbare Aufwendungen sind
- Steuern, die auf Einkommen entfallen
- Beiträge zur Sozialversicherung
- Werbungskosten
- Versicherungen, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind wie Kfz-Haftpflicht
- Weitere private Versicherungen
Für ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, zum Beispiel aus einem neben Arbeitslosengeld 1 zulässigen Nebenjob von maximal 15 Stunden, werden die ersten 100 Euro nicht angerechnet (Grundfreibetrag). 20 Prozent des über 100 und unter 1000 Euro liegenden Bruttoeinkommens bleiben anrechnungsfrei. Alles, was darüber bis zur Verdienstobergrenze von 1200 und 1500 Euro liegt, wird zu 10 Prozent nicht angerechnet.
Die Aufstockung erfolgt nach individuellen Berechnungen aufgrund der jeweiligen Situation. Unter Umständen kann es sinnvoller sein, auf Wohngeld und Kinderzuschlag zu setzen, statt Leistungen des Jobcenters zu beziehen. Nicht zuletzt, da damit auch Verpflichtungen verbunden sind wie zum Beispiel die Eingliederungsvereinbarung. Betroffene sollten für sich selbst durchrechnen, welche Variante für sie günstiger ist.
Finanzierung bei Entfall der Aufstockung
Wie kann ein Kredit die Finanzierung des Lebensunterhalts abdecken?
Unter Umständen lässt die Zusage zur Aufstockung auf sich warten oder der Betrag fällt nicht ganz so groß aus, wie ursprünglich gedacht. Steht eine größere Anschaffung im Haushalt an oder die Klassenfahrt eines Kindes, ist es wichtig, finanziell flüssig zu sein. Ein unkomplizierter Sofortkredit von Vexcash hilft, das Loch im Geldbeutel kurzfristig zu schließen. Unbürokratisch werden zwischen 100 und 3000 Euro gewährt, die Rückzahlungsmodalitäten sind fair und flexibel zwischen einem und sechs Monaten.
Besonderheiten
Welche Regelungen gelten hinsichtlich der Aufstockung bei Bezug von Pflege- oder Krankengeld?
Tritt der Pflegefall ein, greifen die Leistungen der Pflegeversicherung. Bei Pflegegeld handelt es sich um eine Sozialrechnung, die nicht in die Berechnung des Einkommens einfließt. Möchte das Jobcenter das Pflegegeld anrechnen, muss sofort Widerspruch eingelegt werden. Im Krankheitsfall erhalten Bezieher von Arbeitslosengeld 1 die Leistungen sechs Wochen in vollem Umfang weiter, danach wird Krankengeld gezahlt. Da dies kaum ausreicht, muss ein Antrag gestellt werden, um das Arbeitslosengeld 1 aufstocken zu können.
Welche Regelungen gelten hinsichtlich der Aufstockung bei Bezug von Witwenrente?
Wie bei Arbeitslosengeld 1 Nebeneinkommen angerechnet wird, regelt § 141 SGB III. Witwenrente fällt nicht in die Kategorie von anrechenbaren Einkommen, da sie nicht auf einem persönlichen Einsatz des Arbeitslosen beruht. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 besteht daher unabhängig von einer Witwenrente. Das Arbeitslosengeld 1 wird auf die Witwenrente angerechnet, da es als Erwerbsersatzeinkommen zählt.
Welche Regelungen gelten hinsichtlich der Aufstockung als Freiberufler?
Bei Freiberuflern und Selbständigen ist die Einkommensgrundlage der Gewinn. Die Aufstockung ist für diese Gruppe nicht möglich, da sie nicht in die Kategorie der Leistungsberechtigten fällt. Selbständige, die jedoch zu wenig verdienen, können ihre Einkünfte mit Arbeitslosengeld 2 aufstocken. Möchte sich jemand aus dem Bezug von Arbeitslosengeld 1 heraus selbstständig machen, kann der sogenannte Gründungszuschuss gewährt werden. Hierfür muss die Geschäftsidee einer Tragfähigkeitsprüfung unterzogen werden. Gründer erhalten dann für die Dauer von einem halben Jahr einen Zuschuss in Höhe ihres monatlichen Arbeitslosengeldes 1 sowie eine Sozialversicherungspauschale von 300 Euro. Existenzgründer sollten dabei außerdem einige Steuertipps beachten.