Der Unterschied zwischen Elterngeld und Kindergeld im Detail

Mit dem Elterngeld und dem Kindergeld unterstützt der deutsche Staat Eltern und ihre Kinder in einem außergewöhnlichen Maße. Doch diese beiden Begriffe sind vielen Personen noch zu schwammig, vor allem, wenn man sich bisher nicht damit auseinandersetzen musste. Aus diesem Grund haben wir die Unterschiede zwischen Elterngeld und Kindergeld herausgearbeitet und zeigen die wichtigsten Punkte im Detail.

Was ist Kindergeld?

Kindergeld ist eine staatliche Leistung, welche im Optimalfall den Kindern zugutekommen sollte. Das Kindergeld wird – zumindest, solange die Kinder nicht volljährig sind – an die Eltern überwiesen, damit diese mit dem Kindergeld einen Teil der Ausgaben für die Kinder bestreiten können. Da das Kindergeld in der Höhe gestaffelt ist, profitieren Eltern von sehr vielen Kindern stärker vom Kindergeld. Es ist in der Höhe allein allerdings nicht ausreichend, um die Kosten von Kindern vollständig zu decken. Zur Not gibt es dafür einen Blitzkredit.

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Wie und wann bekommt man das Kindergeld?

Das Kindergeld erhalten Eltern ab der Geburt ihres Kindes monatlich als Überweisung. Allerdings muss das Kindergeld bei der Familienkasse beantragt werden. Damit dies für die Eltern nach der Geburt nicht allzu stressig wird, ist es ratsam, die Anträge bereits während der Schwangerschaft vorzubereiten und nach der Geburt nur um die relevanten Details zu ergänzen. Da sich das Kindergeld nach der Anzahl der Kinder staffelt, profitieren auch Eltern von vielen Kindern stärker vom Kindergeld. Nach der Prüfung der Anträge wird das Kindergeld direkt auf die Konten der Antragsteller überwiesen. Dies allerdings in der Regel nicht am Ersten eines Monats, sondern zu festen Auszahlungsterminen, welche im Vorfeld bestimmt wird und welcher von der Kindergeldnummer abhängig ist. Die Endziffer der Kindergeldnummer bestimmt den Tag im Monat, an welchem das Kindergeld überwiesen wird. So verhindert die Familienkasse Überlastungen des Systems durch zu viele gleichzeitig erfolgende Überweisungen.

Kindergeld pro Kind und Monat:

  • Kindergeld für das erste Kind: 219 Euro
  • Kindergeld für das zweite Kind: 219 Euro
  • Kindergeld für das dritte Kind: 225 Euro
  • Kindergeld ab dem vierten Kind: 250 Euro pro Kind

Fakt: Zwillinge werden beim Kindergeld wie einzelne Kinder behandelt und einfach durchgezählt. Wer also bereits zwei Kinder hat und danach Zwillinge bekommt, erhält für die Zwillinge einmal 225 Euro und 250 Euro gemäß der obenstehenden Tabelle.

Fakt: Wird das Kindergeld nicht durch die Familienkasse, sondern durch eine Besoldungsstelle des öffentlichen Dienstes ausgezahlt, wird dies mit Lohn oder Gehalt des jeweiligen Monats überwiesen.

Wo muss man das Kindergeld beantragen?

Das Kindergeld muss in der zuständigen Dienststelle der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Diese hängt vom Wohnort des Empfängers oder der Empfängerin des Kindergeldes ab. Die Familienkasse nimmt nicht nur die Anträge an, sondern prüft auch die Anträge auf die jeweiligen Ansprüche auf Kindergeld oder Kinderzuschlag. Der Antrag auf Kindergeld sollte nach Möglichkeit zeitnah nach der Geburt des Kindes erfolgen.

Weitere Ratgeberartikel zum Thema Kindergeld lesen Sie hier: 

und zum Thema Kredit in der Elternzeit, gibt es hier einen ausführlichen Artikel.

Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist ein staatlicher Zuschuss für die frischgebackenen Eltern, damit diese sich in aller Ruhe um die erste Erziehungs- und Bindungszeit des Kindes kümmern können, ohne dabei große finanzielle Einbußen in Kauf zu nehmen. Das Elterngeld bietet also den finanziellen Ausgleich dafür, dass Eltern in den ersten Lebensmonaten des Kindes weniger arbeiten können und sich stärker auf das Kind fokussieren. Insgesamt gibt es zwölf Monate Basiselterngeld. Wenn beide Elternteile mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen und somit Partnermonate in Anspruch genommen werden, verlängert sich die Dauer sogar auf 14 Monate.

Wie und wann bekommt man das Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, welche von der Höhe des Einkommens des beantragenden Elternteils abhängig ist. Das Elterngeld kann bis zu 100 Prozent des Nettolohns der beantragenden Person betragen und wird bis zu einer Höhe von 1.800 Euro ausbezahlt. Wenn also im Beispiel die Mutter bisher ein Netto-Einkommen von 1.800 Euro erhielt, wird diese während der Elternzeit für die Dauer des Elterngeldes weiterhin diese 1.800 Euro erhalten. Dies hängt allerdings von der Höhe des Netto-Einkommens im Bemessungszeitraum ab. Insgesamt zahlt der Staat an das beantragende Elternteil zwischen 65 und 100 Prozent des vorherigen Netto-Einkommens bis zu einer maximalen Höhe von 1.800 Euro.

Wo muss man das beantragen?

Das Elterngeld muss über die Elterngeldstelle des eigenen Wohnortes beantragt werden. In einigen Bundesländern ist der Antrag aktuell bereits online möglich. Der Antrag auf Elterngeld kann für jedes Kind nur ein Mal beantragt werden. Bei der Geburt mehrerer Kinder, also bei Zwillingen, Drillingen und mehr, ist pro Elternteil nur ein Antrag auf Elterngeld möglich. Dem Antrag muss nicht nur die Geburtsurkunde des Kindes in Kopie, sondern auch Nachweise über das Einkommen beigefügt werden. Daher ist es sinnvoll den Antrag im Vorfeld vor der Geburt vorzubereiten und ihn nach der Geburt abzuschicken.

Gibt es Zuschüsse vom Arbeitgeber?

Während beim Mutterschaftsgeld der Arbeitgeber einen Zuschuss zu leisten hat, ist dies beim Elterngeld nicht der Fall. Hierbei handelt es sich um eine rein staatliche Leistung, bei welcher der Arbeitgeber nicht mehr in der Pflicht steht.

Wie lange bekommt man Kindergeld bzw. Elterngeld?

Immer wieder stellt sich die Frage, wie lange Kinder oder Eltern von den jeweiligen Zahlungen profitieren können. Hier gibt es, ähnlich wie bei der Höhe der Leistungen, erhebliche Unterschiede. Denn das Kindergeld wird deutlich länger ausbezahlt als das Elterngeld. Wir groß die Unterschiede sind, hier im Detail.

So lange wird das Elterngeld ausbezahlt

Beim Elterngeld muss man zwischen dem Basiselterngeld und dem ElterngeldPlus unterscheiden. Das einfache Basiselterngeld wir für 12 Monate ausbezahlt. ElterngeldPlus hingegen wird für 24 Monate ausbezahlt. Dies basiert darauf, dass die Bezieher beim ElterngeldPlus nur die halbe Summe des Basiselterngeldes ausgezahlt bekommen. So können Sie doppelt so lange von der staatlichen Zuwendung profitieren. Je nach beruflicher Situation kann sich das ElterngeldPlus sogar rentieren, wenn nebenher in Teilzeit beispielsweise gearbeitet wird. Hier ist allerdings eine individuelle Beratung sinnvoll und zielführend, um für die Eltern das Maximum aus dem Elterngeld herauszuholen. Durch die Partnermonate und Partnerschaftsbonusmonate können frischgebackene Eltern sogar noch stärker vom Elterngeld profitieren. Hier ist eine separate Beratung in jedem Fall sinnvoll.

So lange wird das Kindergeld ausbezahlt

Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes beziehungsweise der Kinder ausbezahlt. Hier gibt es allerdings einige Ausnahmen. Denn sollte das Kind zum Zeitpunkt des 18. Geburtstag arbeitslos sein, kann das Kindergeld bis zum Alter von 21 Jahren weitergezahlt werden. Befindet sich das Kind noch in einer Ausbildung oder einem Studium, kann das Kindergeld sogar bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden. Hier verlangt die Familienkasse allerdings die entsprechenden Nachweise. Das Kind ist somit deutlich länger abgesichert, als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Daher ist das Kindergeld für viele Familien ein wichtiger Baustein zur Versorgung der eigenen Kinder.

Kurze Zusammenfassung:

  • Auszahlung grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr
  • Auszahlung bis 21 bei Arbeitslosigkeit des Kindes
  • Auszahlung bis 25 bei laufender Ausbildung

Info: Rückwirkende Auszahlung von Eltern- & Kindergeld

Wenn der Antrag auf Kindergeld oder Elterngeld zu spät erfolgt, bedeutet das nicht, dass die betreffenden Personen das Geld verloren haben. Denn das Elterngeld lässt sich rückwirkend für bis zu drei Monate beantragen. Beim Kindergeld ist es sogar doppelt so lange. Hier kann das Kindergeld für bis zu sechs Monate rückwirkend beantragt werden. Vorsicht: Die Frist für das Kindergeld lag früher deutlich höher. Veraltete Informationen können also zum Verlust vieler Ansprüche führen. Daher ist eine sofortige Beantragung nach der Geburt besonders wichtig.

Fazit: Sowohl Kindergeld als auch Elterngeld sind wichtig für Eltern und Kinder

Sowohl das Elterngeld als auch das Kindergeld sind unabhängig voneinander und werden nicht aufgerechnet. Eltern profitieren ab der Geburt ihres Kindes und ab der Antragstellung von beiden Leistungen gleichermaßen. Dies stellt nicht nur die Versorgung der Kinder sicher, sondern sorgt auch dafür, dass sich ein oder auch beide Elternteile gleichermaßen, am Lebensbeginn des Kindes umfassend um dieses kümmern können. Dies ist vor allem zu Beginn der Bindungsphase besonders wichtig und wird daher vom Staat finanziell unterstützt. So müssen Eltern von Kindern nach der Geburt nicht aus Existenzangst sofort wieder ihrer Arbeit nachgehen, sondern können sich umfassend um ihr Kind und um dessen Versorgung kümmern. Leistungen wie das Kindergeld werden allerdings auf staatliche Versorgungen wie Harz IV vollständig angerechnet, da hier die Kinder mit einem eigenen Versorgungsschlüssel bedacht werden. Dies sollte man im Hinterkopf behalten, wenn sich durch das Kindergeld die Bezugssumme nicht verändert.

Quellen:
https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/kindergeldkasse
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld