Was sind Kredit-Gebühren?
Die für einen in Anspruch genommenen Kredit tatsächlich anfallenden Kosten und Gebühren setzen sich unter anderem aus der reinen beantragten und gewährten Kreditsumme sowie den dafür erhobenen Zinsen zusammen. Hierbei ist zwischen dem grundlegenden Zinssatz, als Sollzins oder Nominalzins bezeichnet, und dem tatsächlichen, dem sogenannten effektiven Jahreszins, zu unterscheiden. Letzerer fußt auf dem eigentlichen Soll- oder Nominalzins sowie der jeweiligen Dauer der Laufzeit, den im Vorfeld festgelegten Verrechnungs- bzw. Zinszahlungsterminen und weiteren Elementen.
Bei diesen individuell zu berechnenden Kosten spricht man somit von den sogenannten preisbestimmenden Faktoren. Bis vor kurzer Zeit war es darüber hinaus gemeinhin üblich, dass die Antragsteller für ihre Kredite neben dem anfallenden effektiven Jahreszins ebenfalls Gebühren für die Bearbeitung an die Bank entrichten mussten. Bei einem gewöhnlichen Ratenkredit kam somit neben der Laufzeit über viele Monate noch eine Bearbeitungsgebühr in oftmals beträchtlicher dreistelliger Höhe hinzu. Jedoch hat diese Praxis nach Entwicklungen in der jüngeren Vergangenheit keinen Bestand mehr. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13. Mai 2014 sind Gebühren dieser Art bei Verbraucherkrediten nicht zulässig.
Dieses Urteil hat rückwirkend Gültigkeit, sodass Verbraucher bis zu einem bestimmten Grad ebenfalls die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren für in der Vergangenheit in Anspruch genommene Kredite beantragen können.