Handyvertrag kündigen – So kündigen Kunden den Vertrag sachgemäß

Viele möchten ihren Handyvertrag kündigen, weil es günstigere Angebote gibt. Doch wie gehen Mobilfunkkunden am besten vor, wenn sie einen bestehenden Vertrag rechtskräftig kündigen möchten?

Rahmenbedingungen

Welche Vertragsbedingungen umfassen die gängigen Mobilfunkverträge?

Wer einen Mobilfunkvertrag abschließt, vereinbart in der Regel eine Laufzeit von 24 Monaten, die sich, wenn nicht gekündigt wird, um mindestens zwölf weitere Monate verlängert. Der Handyvertrag zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Selbst wenn unmittelbar nach Abschluss des Vertrages gekündigt wird, ist die Kündigung erst nach diesen 24 Monaten wirksam. Gibt es eine Option, dass sich ein Vertrag automatisch verlängert, ist es möglich, den Handyvertrag zum Ablauf des Verlängerungsjahres zu kündigen. Oft melden sich Mobilfunkanbieter zum Ende der Vertragslaufzeit und bieten bessere Konditionen oder das neueste Smartphone an. Vom juristischen Standpunkt aus würde dann ein neuer Vertrag entstehen. Darauf muss der Anbieter jedoch hinweisen. Falls nicht, ist nur eine Verlängerung von zwölf Monaten erfolgt. Die Kündigungsfrist hängt nicht nur vom Anbieter ab, sondern auch vom gewählten Vertrag. Sie kann zwischen zwei Wochen und drei Monaten betragen.

Viele möchten ihren Handyvertrag kündigen, weil es günstigere Angebote gibt.
Viele möchten ihren Handyvertrag kündigen, weil es günstigere Angebote gibt.

Für die Nutzung eines Handyvertrags ist eine SIM-Karte erforderlich, die nach dem Einlegen aktiviert wird. Vertragsbedingungen müssen eine monatliche Grundgebühr sowie eventuell einen Anschlusspreis umfassen. Daneben müssen die Gebühren für Gespräche in die diversen Mobilfunknetze sowie ins Festnetz und Auslandstarife erwähnt werden. Anzugeben ist die Taktung der Einheiten. Anbieter haben die Kosten für Datenverbindungen anzugeben, ferner muss der gewählte Tarif oder das Paket benannt sein. Im Handyvertrag sind auch eventuelle Sonderkonditionen wie ein Smartphone, das zum Angebot gehört, sowie die Vertragslaufzeit ausgewiesen. Wurde eine Flatrate gewählt, wird die Einzelabrechnung von Gesprächen durch diesen Pauschaltarif ersetzt. In der monatlichen Gebühr sind in der Regel die Gespräche ins deutsche Festnetz und die Mobilfunknetze enthalten. Internetflats stellen Datenvolumen bereit. Ist das Maximum erreicht, erfolgt eine Drosselung der Geschwindigkeit, doch der Kunde kann weiter surfen. Flatrates haben den Vorteil, dass monatlich die Kosten für das Handy fix kalkuliert werden können.

Rechte und Pflichten

Wie ist der Mobilfunkvertrag zu kündigen?

Je nach Anbieter gibt es verschiedene zulässige Wege, um einen Handyvertrag zu kündigen. Prinzipiell wird die schriftliche Kündigung per Post immer akzeptiert. Daneben gibt es die Option einer Kündigung per Fax, doch sollte die Sendebestätigungsfunktion aktiviert sein. Oft gibt es auch auf der Homepage des Anbieters ein entsprechendes Tool zu Kündigung. Hierfür ist das Kundenpasswort notwendig und es kann sein, dass der Kunde anschließend noch einmal eine Bestätigung per Post senden muss oder von einem Mitarbeiter des Kundenservice angerufen wird. Wird die Kündigung nur online vorgemerkt, kann das einen unangenehmen Rattenschwanz nach sich ziehen. Ein Vermerk ist keine Kündigung. Unter Umständen wird der Anbieter ein nervenzehrendes Verkaufsgespräch per Telefon führen, um den Kunden zum Bleiben zu bewegen. Verbraucherzentralen raten daher, am besten den Postweg zu wählen. Im Anschluss reagiert der Anbieter und sendet entweder postalisch oder per SMS die Bestätigung, dass der Handyvertrag gekündigt worden ist. Bleibt diese Bestätigung aus, sollte der Kunde versuchen, vor Ablauf der Kündigungsfrist das Schreiben erneut zu senden. Diesmal jedoch als Einschreiben mit Rückschein, sodass immer ein Beleg über die fristgerechte Kündigung vorliegt. Wer nach dem 1. Oktober 2016 online einen Handyvertrag abgeschlossen hat, kann von einer Kündigung per E-Mail Gebrauch machen. Doch auch hier ist der Postweg sicherer.

Folgende Schritte sind notwendig, fristgerecht den Handyvertrag kündigen zu können

  • Einplanen einer großzügigen Vorlaufzeit. Die Kündigung sollte fristgerecht eintreffen
  • Aufsetzen eines Kündigungsschreibens mit eigenhändiger Unterschrift
  • Nach dem Absenden mit normaler Post auf eine Bestätigung der Kündigung seitens des Anbieters warten
  • Erfolgt eine Bestätigung, kann der Kunde davon ausgehen, dass der Vertrag zum geplanten Zeitpunkt beendet wird
  • Bleibt die Bestätigung aus, bleibt dem Kunden nur, die Kündigung noch einmal per Einschreiben mit Rückschein zu senden. Belege sind gut aufzubewahren

Auch wenn der Anbieter zulässt, am Telefon den Handyvertrag zu kündigen, sollte sich auf derartige Aussagen nicht verlassen werden. Hier lautet die Devise „sicher ist sicher“ und das bedeutet, den Postweg zu wählen.

Was sollte das Kündigungsschreiben beinhalten?

Ein Kündigungsschreiben beendet formal ein bestehendes Vertragsverhältnis. Um den Handyvertrag kündigen zu können, müssen spezifische Regeln eingehalten werden. Das Schreiben beginnt mit der Adresse des Vertragsnehmers, danach folgt die Anschrift des Mobilfunkanbieters. Danach sollte die Handynummer oder Kundennummer angegeben werden, damit Name und Vertrag zugeordnet werden können. Als Betreffzeile kann „Handyvertrag kündigen“ gewählt werden. Nun genügt die Mitteilung, dass der bestehende Vertrag fristgerecht gekündigt wird, das entsprechende Datum ist einzusetzen. Die Unterschrift ist zwingend notwendig, da sonst das Kündigungsschreiben nicht wirksam ist. Im Internet stehen zahlreiche Vorlagen zur Verfügung, die es erleichtern, den Handyvertrag kündigen zu können.

Die schriftliche Kündigung: Gilt das Eingangsdatum oder der Poststempel?

Wer den Handyvertrag kündigen möchte, glaubt oft, es reiche aus, einen Tag vor Ablauf den entsprechenden Brief abzuschicken und argumentieren mit der Gültigkeit des Poststempels. Das muss der Anbieter nicht akzeptieren und kann sich, sofern nichts anderes vereinbart, auf § 130 BGB berufen. Dem Gesetz nach wird eine Willenserklärung – in diesem Fall die Kündigung – erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht. Kann der fristgerechte Zugang beim Mobilfunkanbieter nicht nachgewiesen werden, hat sich der Vertrag abhängig von den AGB automatisch verlängert. Der Handyvertrag kann erst wieder zum nächsten regulären Termin gekündigt werden.

Besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Rufnummernmitnahme?

Gemäß § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) ist ein Mobilfunkanbieter verpflichtet, dem Kunden die Mitnahme seiner Rufnummer zu gestatten, wenn er zu einem anderen Anbieter wechselt. Das gilt für alle Handyverträge, auch Prepaid. Der alte Mobilfunkanbieter stellt hierfür in der Regel eine Servicepauschale in Rechnung. Diese beträgt zwischen 25 und 30 Euro. Anbieter werben neue Kunden oft mit einer kostenlosen Rufnummernmitnahme ab.

Finanzierung

Wie kann ein Kredit die Finanzierung von finanziellen Engpässen abdecken?

Nicht immer entlassen Anbieter Kunden aus dem Vertrag oder es droht ein Rechtsstreit. Ist aus diesem Grund die Kasse knapp, kann ein Schnellkredit helfen, die Durststrecke zu überbrücken. Die Bewilligung ist unkompliziert, die Rückzahlung erfolgt in Raten von ein bis sechs Monaten. Der effektive Jahreszins beträgt 13,9 %, ist jedoch für den Kunden deutlich günstiger, da die Rückzahlungsrate sehr kurz ist. Onlinekredite von Vexcash werden gewöhnlich binnen einer Stunde genehmigt.

Verbraucherschutzaspekte

Der Anbieter hat die Kündigung nicht bestätigt: Ist die Kündigung dennoch rechtlich bindend?

Der Kunde sollte in einem solchen Fall die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein versenden und die Belege aufbewahren. Sollte der Anbieter weiter Beiträge abbuchen, muss schriftlich Widerspruch eingelegt werden und zwar wieder als Einschreiben mit Rückschein.

Der Kunde findet keine Adresse für den Versand der Kündigung

In Deutschland müssen alle Homepages im Impressum eine Anschrift aufweisen. Hier findet der Kunde gewöhnlich entsprechende Ansprechpartner. Alternativ kann es helfen, in Internetforen zum Thema Mobilfunk zu recherchieren, da anderen Verbrauchern diese Problematik bekannt ist. Auf Versprechungen einer Hotline sollte sich nie eingelassen werden. Zum einen, weil es keinerlei Nachweis für eine Kündigung ist. Zum anderen, weil es durch Verkaufsgespräche häufig zu einer weiteren Vertragsbindung kommt, die der Kunde nicht im Sinn hatte.

In welchen Fällen greift das Sonderkündigungsrecht für den Mobilfunkvertrag?

Wer außerplanmäßig den Handyvertrag kündigen möchte, muss triftige Gründe geltend machen. Gründe, die Mobilfunkanbieter in der Regel akzeptieren, sind das Ableben des Vertragsnehmers nach Vorlage des Totenscheins, die Privatinsolvenz des Kunden sowie nicht erbrachte Leistungen des Anbieters, wenn keine Nachbesserung trotz Aufforderung erfolgte. Andere Gründe wie zum Beispiel Wegzug ins Ausland mit Vorlage einer Abmeldebescheinigung zu akzeptieren, liegt im Ermessen des Anbieters. Der Verlust des Mobiltelefons rechtfertigt eine Sonderkündigung nicht.