Reicht die Vergütung, die ein Auszubildender von seinem Lehrbetrieb erhält, zum Wohnen und Leben nicht aus, kann dieser in Deutschland eine Ausbildungsförderung erhalten. Kann der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnen, weil die Ausbildungsstelle zu weit entfernt ist, fällt es schwer, mit dem wenigen Geld jeden Monat über die Runden zu kommen. Schließlich müssen neben der Miete das Essen, die Fahrten, Telefon und Internet bezahlt werden.
Bei manchen Ausbildungen müssen Anschaffungen getätigt werden: Das fängt bei der geforderten Berufsbekleidung an und hört bei den Arbeitsmaterialien noch lange nicht auf. Um sich komplett auf die Bildung und Leistungen zu konzentrieren, steht Azubis die Ausbildungsförderung des Bundesministeriums zur Verfügung. Sämtliche Informationen zum Service der Ausbildungsförderung haben wir in unserem Ratgeber-Artikel zusammengetragen.
Arten der Ausbildungsförderung
Welche Ausbildungsförderungen gibt es?
Förderung durch BAföG
Für Schüler und Studenten in Deutschland gibt es finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG. Während Schüler das BAföG als Vollzuschuss erhalten, bekommen Studenten die Förderung hälftig als Zuschuss und zinsloses Darlehen. Das BAföG dient dazu, das Studium zu finanzieren und dass die Schüler und Studenten ihre Ausbildung beziehungsweise das Studium zügig absolvieren und anschließend schnell ins Berufsleben starten können. Wer diese Förderung erhält, muss damit rechnen, dass es nach der Ausbildung zur BAföG-Rückzahlung kommt.
Der Anspruch auf BAföG besteht bei einer schulischen Ausbildung oder bei einem Studium. Azubis einer betrieblichen Ausbildungen sind von den BAföG-Leistungen in der Regel ausgeschlossen. Für Azubis gibt es dagegen die BAB, Berufsausbildungsbeihilfe oder bei einer Behinderung Ausbildungsgeld.
Hinweis: Wer hat Anspruch auf BAföG? Unser Ratgeber zum Thema BAföG-Voraussetzungen gibt alle nötigen Informationen.
Berufsausbildungsbeihilfe kurz BAB
Die Berufsausbildungsbeihilfe wird von der Agentur für Arbeit gezahlt, wenn der Azubi während einer betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung nicht mehr bei den Eltern wohnt, weil das Elternhaus zu weit vom Ausbildungsbetrieb entfernt liegt. Ist der Auszubildende bereits volljährig, lebt in einer Lebenspartnerschaft, ist verheiratet oder hat ein Kind, spielt die Entfernung von Elternhaus und Ausbildungsbetrieb keine Rolle bei der Gewährung der BAB.
Muss ich die Ausbildungsförderung zurückzahlen?
Die Ausbildungsförderung BAB muss nicht zurückgezahlt werden. Die Berufsausbildungsbeihilfe will den Auszubildende helfen, wirtschaftliche Schwierigkeiten zu überwinden, die andernfalls einer beruflichen Qualifizierung im Wege stehen würden. Mit ihnen soll die berufliche Mobilität verbessert werden, wenn Jugendliche in der Nähe ihres Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsstelle finden können. Die Höhe der BAB richtet sich nach dem elterlichen Einkommen, nach der Höhe der vom Ausbildungsbetrieb gezahlten Vergütung, nach der Art der Unterkunft und eventuell nach dem Einkommen des Lebenspartners oder Ehegatten. Als Höchstbetrag kann der Auszubildende maximal 622 Euro monatlich erhalten.
Förderung von berufsvorbereitenden Maßnahmen
Nimmt der künftige Auszubildende vor seiner eigentlichen Berufsausbildung an einer sogenannten berufsvorbereitenden Maßnahme teil, wird diese unabhängig vom Einkommen der Eltern oder Partner gefördert. Für diese Maßnahmen übernimmt das Arbeitsamt neben den Kosten für den Lehrgang eventuelle Fahrtkosten und notwendige Kosten für die Kinderbetreuung. Diese werden teilweise pauschaliert und unabhängig vom Einkommen gezahlt.
Zweitausbildung fördern
Gilt die Ausbildungsförderung für eine zweite Berufsausbildung?
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine Pflichtleistung zur Förderung von Arbeit und Ausbildung. Sie wird – abhängig von den entsprechenden Voraussetzungen zur Förderung – für die Absolvierung einer betrieblichen und außerbetriebliche Ausbildung gezahlt. Auch für eine berufsvorbereitende Maßnahme gilt diese Form der Ausbildungsförderung.
Die Berufsausbildungsbeihilfe kann sogar eine zweite Ausbildung ermöglichen. Das gilt, wenn junge Menschen zwar eine Ausbildung erfolgreich absolviert haben, trotzdem im gelernten Beruf ohne Perspektive sind. Ob eine solche Zweitausbildung in Form einer Weiterbildung oder Umschulung mit BAB gefördert wird, hängt vom Ermessen des Sachbearbeiters in der Agentur für Arbeit ab. Schließlich soll eine Ausbildung, mit der ein Jugendlicher eine Perspektive am Arbeitsmarkt erhält, nicht an finanziellen Mitteln zum Lebensunterhalt scheitern.
Die Beantragung der Berufsausbildungsbeihilfe
Wie stelle ich einen Antrag auf Ausbildungsförderung?
Will ein Auszubildender BAB von der Agentur für Arbeit bekommen, muss er die Ausbildungsförderung selbst beantragen. Dieser Antrag muss bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Zuständig ist jeweils die Agentur, in deren Bezirk der Wohnsitz des Auszubildenden liegt. Falls der Antrag auf BAB gestellt wird, wenn die Ausbildung begonnen hat, wird diese nicht rückwirkend gezahlt. Die Ausbildungsförderung gilt nur von dem Monat an, in dem sie beantragt wurde. Die Berufsausbildungsbeihilfe muss übrigens nicht zurückgezahlt werden. Die BAföG-Rückzahlung ist im Gegensatz dazu nicht von allen Empfängern zu umgehen. Studenten müssen die Hälfte dieser Ausbildungsförderung nach dem Studium zurückzahlen.
Die Voraussetzungen zur Förderung
Wer erhält die Ausbildungsförderung?
Wer eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf machen möchte, muss dafür einen Ausbildungsvertrag abschließen. Dann kann die Berufsausbildung auf Antrag gefördert werden. Gleiches gilt für die berufsvorbereitenden Maßnahmen. Neben deutschen Staatsangehörigen können ausländische Auszubildende gefördert werden. Da in diesen Fällen die gesetzlichen Regelungen nicht leicht zu durchschauen sind, sollte der zuständige Berater in der Agentur für Arbeit klären, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden und eine BAB gewährt werden kann.
Dauer der Zahlung
Wie lange wird die Ausbildungsförderung gezahlt?
Wie hoch die Summe ist, welche von der Agentur für Arbeit als Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt wird, hängt von zwei Faktoren ab: zum einen vom gesamten Bedarf des Auszubildenden ab, zum anderen von der Höhe des anrechenbaren Einkommens. Ein Auszubildender hat während der gesamten Dauer seiner Ausbildung oder berufsvorbereitenden Maßnahme einen Anspruch auf BAB. Bei einer Berufsausbildung entscheidet die Agentur für Arbeit zunächst für 18 Monate, andernfalls beträgt der Bewilligungszeitraum ein Jahr. Ist die Ausbildung danach noch nicht abgeschlossen, muss für den Erhalt der Ausbildungsförderung ein Folgeantrag gestellt werden.
Tipp: BAB Rechtzeitig beantragen! Die Berufsausbildungsbeihilfe sollte sofort nach der Unterzeichnung des Lehrvertrages beantragt werden. Prinzipiell kann der Antrag auf Ausbildungsförderung später gestellt werden, die Leistungen werden jedoch nicht rückwirkend gezahlt.
Umfang der Ausbildungsförderung
Was beinhaltet der Gesamtbedarf der BAB?
Für seine berufliche Ausbildung benötigt ein Azubi den Bedarf für seinen Lebensunterhalt, Fahrtkosten, Arbeitskleidung und sonstige Aufwendungen. Die von der Agentur für Arbeit gewährten Bedarfssätze sind pauschal. Sie müssen nicht dem tatsächlichen Aufwand entsprechen, den beispielsweise ein Auszubildender für seine Miete zahlen muss.
Wer neben dem Gehalt eine Ausbildungsförderung beantragt, sollte dabei bedenken, dass monatliche Aufwendungen nicht vollständig durch die BAB abgedeckt sind. Wird BAB für eine berufsvorbereitende Maßnahme gezahlt, ist darin keine Pauschale für Arbeitskleidung enthalten.
Höhe der Ausbildungsförderung
Wie hoch ist die Berufsausbildungsbeihilfe?
- Lebt der Auszubildende bei den Eltern, gibt es keine BAB.
- Lebt der Auszubildende in seinem eigenen Haushalt, weil die Ausbildungsstätte zu weit von der Wohnung der Eltern entfernt ist, bekommt er 372 Euro an Grundbedarf und pauschal 166 Euro für eine notwendige Miete. Ist die Miete nachweisbar höher, kann er maximal 84 Euro Zuschlag bekommen.
- Lebt der Auszubildende in einem Internat oder Wohnheim und wird dort verpflegt, bekommt er 96 Euro BAB und die entsprechenden Kosten für Unterbringung und Verpflegung werden übernommen. Ist der Auszubildende noch nicht volljährig, übernimmt die Agentur für Arbeit ein zusätzliches Entgelt für eine dann notwendige sozialpädagogische Begleitung.
Förderung der Fahrtkosten
Die Agentur für Arbeit übernimmt notwendige Fahrtkosten in Höhe von maximal 476 Euro im Monat. Das gilt für den Fall, dass die Entfernung zwischen dem Wohnort der Familie und der Ausbildungsstätte so groß ist, dass tägliches Pendeln für den Auszubildenden nicht zumutbar ist und gewährt eine Heimfahrt zur Familie im Monat.
Ausbildungsförderung bei Beeinträchtigung
Ist ein Auszubildender entweder sozial benachteiligt oder lernbeeinträchtigt, kann ebenfalls eine entsprechende Förderung bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Da die jeweilige Förderung vom Einzelfall abhängig ist, sollte das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter gesucht werden. Dieser unterstützt den Auszubildenden, falls er ohne eine solche Förderung keine Ausbildungsstelle bekommt oder seine Ausbildung andernfalls nicht erfolgreich abschließen kann. Droht aus finanzieller Notlage heraus der Abbruch der Ausbildung, kann die Agentur für Arbeit eine Unterstützung gewähren.
Alternativen zur Finanzierung
Was ist, wenn ich keine Ausbildungsförderung erhalte?
Wenn die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, die Eltern keine Unterstützung bieten und die Agentur für Arbeit keine Berufsausbildungsbeihilfe gewährt, kann ein Kredit für Azubis oder Ausbildungskredit beantragt werden. Viele Banken und Sparkassen bieten für Auszubildende spezielle Kredite an, bei denen die Zinssätze besonders günstig sind. Die jeweiligen Konditionen des Kredites und der Rückzahlung hängen von der gewählten Bank ab.
Wohngeld und Kindergeld als Ausbildungsförderung
Falls die Agentur für Arbeit keine BAB zahlt, weil der Auszubildende keinen Anspruch darauf hat, kann er Wohngeld beantragen. Dafür muss der Azubi nachweisen, dass er nicht bei den Eltern wohnt und für Miete und Nebenkosten selbst aufkommen muss. Zudem muss er den Ablehnungsbescheid für die BAB bei der Wohngeldstelle vorlegen. Solange der Auszubildende jünger als 25 Jahre ist, bekommen die Eltern Kindergeld in der Ausbildung. Wer nicht mehr zu Hause wohnt und von den Eltern nicht unterstützt wird, kann dann das Geld von den Eltern einfordern.