Gründungszuschuss vom Arbeitsamt für Existenzgründung beantragen

Der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt kann für die Existenzgründung in Anspruch genommen werden und ist für diejenigen angedacht, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten. Voraussetzung ist eine Projektbeschreibung oder ein Businessplan, der im Optimalfall in Verbindung mit einem Liquiditätsplan vorgelegt wird.

Die Arbeitsagentur prüft die Geschäftsidee auf ihre Erfolgsaussichten und Tragfähigkeit. Darüber hinaus kann es wichtig sein, dass der Existenzgründer eine gute Bonität vorweist. Private Schulden sind häufig ein Hindernis bei der Existenzgründung.

Der Gründungszuschuss orientiert sich in seiner Höhe an den Investitionen, die der Existenzgründer für die Selbstständigkeit plant. In der Regel werden jedoch nicht alle Investitionen gedeckt. In diesem Fall ist es wichtig, dass der Gründer entsprechend reagiert. Er hat die Möglichkeit, seine Pläne zu ändern und zunächst mit einer geringeren Investition zu starten. Alternativ ist es möglich, Eigenkapital zu investieren oder eine weitere Finanzierung, etwa ein Gründerdarlehen, zu beantragen.

Wichtig

Der Weg in die Selbstständigkeit sollte auf einer soliden Grundlage stehen. Eine Überschuldung kann auch bei gutem Start ein Hindernis für den geschäftlichen Erfolg sein. Besser ist es, wenn die ersten Investitionen kleiner gehalten werden, sodass die Mittel aus dem Gründerzuschuss ausreichen.

Voraussetzungen für den Antrag auf Gründerzuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine Transferleistung, die gesetzlich festgeschrieben ist. Der Zuschuss soll die Gründung einer eigenen Existenz fördern. Sie erfolgt auf der Grundlage der §§ 93 f. des Dritten Sozialgesetzbuches.

Die Leistung kann von allen in Anspruch genommen werden, die sich zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung arbeitslos gemeldet haben und Regelleistungen beziehen. Die Pläne müssen auf eine hauptberufliche Selbständigkeit abzielen. Der Existenzgründer darf demnach nicht in eine nichtselbstständige Tätigkeit zurückkehren und etwa auf dem Weg der nebenberuflichen Selbstständigkeit die Existenzgründung versuchen. Gefördert wird nur, wer eine dauerhafte hauptberufliche Selbstständigkeit anstrebt und damit den Weg aus der Arbeitslosigkeit erfolgreich gehen kann.

Um in den Genuss der Förderung zu kommen, sind verschiedene Voraussetzungen gegeben, die durch das Arbeitsamt geprüft werden. Die Agentur für Arbeit gewährt den Zuschuss, wenn der Antragsteller alle der eng gesteckten Anforderungen erfüllt.

Vorliegen und Dauer der Arbeitslosigkeit

Als wichtigste Voraussetzung für den Gründungszuschuss gilt die gemeldete Arbeitslosigkeit. Nach einer betriebsbedingten Kündigung ist es nicht möglich, unmittelbar in die Selbstständigkeit überzugehen und einen Gründungszuschuss zu erhalten. Die Arbeitslosigkeit muss mindestens einen Tag bestehen, um die Antragstellung erfolgreich durchführen zu können.

Wichtig

In der Regel erfolgen betriebsbedingte Kündigungen unter Einhaltung der Kündigungsfrist, also Monate vor der Entlassung. Von einer Kündigung betroffene Mitarbeiter haben die Pflicht, sich unverzüglich beim Arbeitsamt zu melden. Eine geplante Existenzgründung kann bereits beim Erstgespräch thematisiert werden. Auch Vorbereitungen wie die Erstellung eines Businessplans oder Liquiditätsplans sind möglich. Die Antragstellung erfolgt dann nach dem Eintritt der Arbeitslosigkeit, die bei guter Vorbereitung besonders kurz gehalten werden kann.

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Existenzgründer, die einen Gründungszuschuss beanspruchen möchten, müssen während ihrer nichtselbstständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben. Es ist festgelegt, dass dieser Anspruch für mindestens 150 Tage erworben worden sein muss. Hat der Arbeitslose aufgrund einer kurzen Arbeitsdauer oder einem vergangenen Bezug von Arbeitslosengeld einen geringeren Anspruch erworben, kann kein Gründerzuschuss beantragt werden.

Geschäftsidee mit Gewinnerzielungsabsicht

Die erfolgreiche Überprüfung der Geschäftsidee ist ebenfalls Voraussetzung für die Beanspruchung des Gründerzuschusses. Der Arbeitslose legt in einer Profilbeschreibung oder in einem Businessplan dar, wie er sich seine Selbstständigkeit vorstellt. Das Jobcenter nimmt keinen Einfluss auf die Art der Beschäftigung. Es schreibt dem Arbeitslosen keine Branche vor, in der er eine Selbstständigkeit anstreben sollte. Es überprüft die eingereichten Unterlagen im Hinblick auf eine Gewinnerzielungsabsicht.

Dies bedeutet, dass die Selbstständigkeit die Aussicht haben muss, erfolgreich zu sein. Ziel des Gründerzuschusses ist es, den Arbeitslosen in eine Beschäftigung zu bekommen. Im Idealfall braucht er für den Rest seines Berufslebens kein Arbeitslosengeld mehr zu beanspruchen. Wenn eine Geschäftsidee außergewöhnlich, aber vielversprechend ist, wird der Gründerzuschuss bewilligt.

Wichtig

Das Jobcenter hat einen sehr guten Einblick in die ortsüblichen Branchen und kennt den Bedarf an Arbeitskräften genau. Der Existenzgründer kann davon ausgehen, dass die Entscheidung über die Bewilligung der Geschäftsidee auf einer soliden Basis getroffen wird.

Erfüllung persönlicher und fachlicher Voraussetzungen

Das Arbeitsamt prüft nicht nur die Geschäftsidee, sondern auch die persönlichen Voraussetzungen des angehenden Gründers. Für viele Jobs, die auf selbstständiger Basis ausgeübt werden sollen, sind bestimmte Qualifikationen erforderlich. Kann der Arbeitslose diese Qualifikationen nicht nachweisen, muss er mit einer Ablehnung seines Antrags auf Gründungszuschuss rechnen.

Gleiches gilt, wenn der Mitarbeiter des Jobcenters an der persönlichen Eignung zweifelt. Eine selbstständige Tätigkeit erfordert bestimmte charakterliche Stärken. Dazu zählen Ehrgeiz, Durchhaltevermögen, Fleiß und auch eine positive Einstellung.

Erhält der Mitarbeiter des Jobcenters den Eindruck, dass die Selbstständigkeit nur dem Bezug des Gründerzuschusses dienen soll, kann die Gewährung versagt werden. Besagt der Lebenslauf, dass viele Tätigkeiten aufgenommen und gewechselt wurden, kann sich dies ebenfalls negativ auf die Bewilligung ausüben.

Wichtig

Gegen die Entscheidung, den Antrag auf Gründerzuschuss zu versagen, kann der Arbeitslose Widerspruch einlegen. So erreicht er, dass seine Eignung und auch die Geschäftsidee an höherer Stelle nochmals geprüft werden.

Anrechnung früherer Förderungen

Es gibt einige Fälle, in denen die Leistung von Seiten des Jobcenters ausgeschlossen wird. Dieser Leistungsausschluss tritt auch ein, wenn die Geschäftsidee gut ist und der Arbeitslose seine persönliche Eignung bewiesen hat. Der Leistungsausschluss ist in folgenden Fällen gerechtfertigt:

  • der Arbeitslose hat das 65. Lebensjahr erreicht
  • das Arbeitslosengeld unterliegt der Sperrfrist
  • der letzte Bezug eines Gründerzuschusses nach SGB III ist noch keine 24 Monate her
Wichtig

Wenn eine Sperrfrist angeordnet wurde, weil sich der Arbeitslose nicht rechtzeitig gemeldet oder proaktiv ohne berechtigte Gründe gekündigt hat, kann der Gründerzuschuss nach Ende dieser Sperrfrist bewilligt werden.

Auch gegen den Leistungsausschluss kann der Arbeitslose Rechtsmittel einlegen, um auf diese Weise eine erneute Prüfung des Falles zu erlangen.

Wichtige Fakten:

  • Arbeitslosigkeit muss vorliegen
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld muss bestehen
  • fachliche und persönliche Eignung muss nachgewiesen sein
  • frühere Förderungen müssen mehr als 24 Monate zurückliegen
  • Gewinnerzielungsabsicht der Selbstständigkeit ist nachzuweisen
  • die Selbstständigkeit ist hauptberuflich anzustreben
  • die Arbeitslosigkeit wird durch die Selbstständigkeit beendet

Höhe des Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gewährt. Während der ersten Phase hat der Existenzgründer Recht auf das volle Arbeitslosengeld. Dieses ist abhängig von seinem letzten Gehalt und davon, ob Kinder in dem Haushalt leben. Es beträgt mindestens 60 Prozent des letzten Nettolohns oder -gehalts.

Gründungszuschuss

Darüber hinaus wird eine Pauschale von 300 EUR monatlich gezahlt, die für die Sozialabgaben verwendet werden können. Die Pauschale für die Sozialabgaben kann um weitere neun Monate verlängert werden und wird somit maximal 15 Monate lang gezahlt.

Wichtig

Der Gründungszuschuss allein reicht für die Deckung der Lebenshaltungskosten und für notwendige Investitionen, die mit der Selbstständigkeit in Zusammenhang stehen, nicht aus. Er soll lediglich der Sicherung der Existenz dienen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Existenzgründer über Rücklagen verfügt oder weitere Hilfen in Anspruch nimmt.

Gewährung eines Gründungszuschusses ohne Arbeitslosigkeit

Für die Beantragung eines Gründungszuschusses spielt der Status des Antragstellers eine große Rolle. Erfolgt die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus, besteht kein Recht auf den Gründerzuschuss vom Arbeitsamt. Wer nicht arbeitslos ist, kann keinen Gründungszuschuss bekommen.

Es besteht für Freiberufler und Selbstständige jedoch die Möglichkeit zb auf Vexcash einen Kredit für Selbstständige und Freiberufler zu beantragen.

Wenn sich der Existenzgründer aus einer Anstellung heraus selbstständig machen möchte, können ebenfalls verschiedene Hilfen gewährt werden. Aus diesen Gründen ist es wichtig, die Ausgangssituation bei dem Antrag auf Zuschuss zur Existenzgründung umfassend darzulegen.

Wichtig

Unabhängig von der Ausgangssituation sind alle Hilfen für Existenzgründer immer an das jeweilige Projekt gebunden. Aus diesem Grund ist der Gründer verpflichtet, eine Projektbeschreibung oder einen Geschäftsplan vorzulegen.

Gründungszuschuss für Freiberufler

Wird anstelle der Selbstständigkeit eine freiberufliche Tätigkeit angestrebt, gelten für Arbeitslose die gleichen Grundlagen für die Beantragung des Gründungszuschusses wie für die Planung einer Selbstständigkeit. Allerdings ist es für Freiberufler schwerer, ihr Projekt oder ihre Geschäftsidee überzeugend zu präsentieren.

Neben Ärzten, Rechtsanwälten und Heilpraktikern üben vor allem Künstler und Wissenschaftler einen freien Beruf aus. Entsprechend eng sind die Grenzen für die Genehmigung eines Gründungszuschusses für eine freiberufliche Tätigkeit gesteckt.

Angehende Freiberufler, die nicht arbeitslos waren, können keinen Gründungszuschuss beantragen. Es gibt jedoch für sie die Möglichkeit, ein Darlehen zur Existenzgründung zu beantragen.

Gründungszuschuss bei Festanstellung

Soll die Selbstständigkeit aus einer Festanstellung heraus aufgenommen werden, besteht keine Möglichkeit, den Gründerzuschuss zu bekommen. Der Anspruch wird erst erworben, wenn eine Arbeitslosigkeit eingetreten ist und kein Leistungsausschluss vorliegt. Plant der Existenzgründer aus einer Festanstellung heraus den Gang in die Selbstständigkeit, ist die Selbstständigkeit im Nebenberuf zunächst eine gute Wahl. Auf diese Weise kann ausgetestet werden, ob die Selbstständigkeit oder die freiberufliche Tätigkeit mit einem Erfolg beginnt. Zur Deckung von Investitionen kann hier ein Gründerdarlehen beantragt werden.

Wichtig
  • ohne Arbeitslosigkeit besteht kein Anspruch auf Gründerzuschuss
  • die Beantragung eines Gründerdarlehens ist möglich
  • die Regelungen gelten einheitlich für Selbstständige und Freiberufler

Steuerliche Aspekte

Ein bewilligter Antrag auf Gründungszuschuss braucht nicht versteuert zu werden. Außerdem unterliegt der Zuschuss nicht dem Vorbehalt der Progression. Er wird in voller Höhe an den Existenzgründer ausgezahlt und steht zur freien Verwendung zur Verfügung.

Mögliche Nachteile der Förderung durch den Gründungszuschuss

Die Bewilligung des Gründerzuschusses ist für viele Existenzgründer nur ein kleiner Teil der Gesamtfinanzierung. Die Selbstständigkeit kann in ganz wenigen Fällen allein mit dem Gründungszuschuss erfolgreich gestartet werden. Es ist von Vorteil, wenn die Pläne für die Selbstständigkeit fortgeschritten sind, bevor der Gründungszuschuss in Anspruch genommen wird. Ein zu schneller Gang in die Selbstständigkeit ohne Geschäftsplan und Recherchen besitzt kaum Tragfähigkeit. Vor allem dann, wenn kaum weitere Mittel für die Finanzierung der Selbstständigkeit und der eigenen Existenz vorhanden sind.

Das Arbeitslosengeld wird für ein halbes Jahr von der Arbeitsagentur gezahlt. Der Zeitraum ist viel zu kurz, um eine erfolgreiche Selbstständigkeit aufzubauen. In der Regel benötigen Selbstständige dafür drei bis fünf Jahre. Die Pauschale von 300 Euro Förderung monatlich deckt nicht einmal die Kosten der Miete ab. Auch die Kosten für die Krankenversicherung liegen über diesem Betrag, wenn sich der Existenzgründer für eine freiwillige Mitgliedschaft entscheidet. Eine zu schnelle Entscheidung in Erwartung der Förderung ist in den meisten Fällen nachteilig, wenn die Selbstständigkeit nicht ausreichend geplant wurde.

Wichtig

Der Arbeitslose sollte sich niemals zur Selbstständigkeit überreden lassen. Bei kleinsten Zweifeln ist die Suche nach einer neuen Anstellung die bessere Wahl.

Unterschiede: Gründungszuschuss vs. Gründerdarlehen

Der Gründungszuschuss wird gern mit dem Gründerdarlehen verwechselt. Ein Gründerdarlehen wird von der KfW-Bank oder von anderen Kreditinstituten vergeben. Es muss in Raten zurückgezahlt werden. Ähnlich wie beim Gründungszuschuss benötigt auch das Gründerdarlehen eine Projektbeschreibung oder einen detaillierten Businessplan. Auch die Eignung und die Zukunftsaussichten für die Geschäftsidee werden geprüft.

Wichtig

Gründerdarlehen und Gründungszuschuss vom Arbeitsamt können bei Vorliegen der Voraussetzungen parallel zueinander gewährt werden.

Anders als der Gründerzuschuss kann das Gründerdarlehen von Selbstständigen in Anspruch genommen werden, die nicht aus einer Arbeitslosigkeit hinaus selbstständig werden möchten. Es wird nebenberuflich Selbstständigen gewährt, die planen, ihre Geschäftsidee auszubauen und in eine hauptberufliche Arbeit umzuwandeln.

Im Gegensatz zu einem Bankkredit hat das Gründerdarlehen verschiedene Vorteile. Dazu gehören:

  • niedrige Zinsen
  • langer Rückzahlungszeitraum
  • Rücksichtnahme auf finanzielle Engpässe durch Stundung oder Reduzierung der Raten

Trotz aller Vorzüge handelt es sich um ein Darlehen, das den Gründer finanziell belastet. Aus diesem Grund sollte die Aufnahme gründlich überdacht werden. Neben dem Gründungszuschuss können vor der Aufnahme eines Darlehens andere Optionen in Betracht gezogen werden. Zu diesen gehören:

  • Eigenkapital
  • Hilfe durch Freunde oder Verwandte
  • Verkauf von Vermögenswerten

In der Regel dauert es einige Zeit, bis sich ein neu gegründetes Unternehmen auf dem Markt etabliert hat. Einzelunternehmer müssen ihre Geschäftsidee zunächst bekannt machen. Die ersten Monate und mitunter auch Jahre sind oftmals nicht leicht. Viel Arbeit steht nicht selten ein nur geringer Gewinn gegenüber. Aus diesem Grund ist es von Vorteil, wenn der Existenzgründer so wenig wie möglich finanziell belastet ist.

Wenn der Gründungszuschuss für die Erhaltung der Existenz ausreicht, ist es von Vorteil, wenn auf die Aufnahme weiterer Darlehen verzichtet wird. Sollte ein Darlehen benötigt werden, ist das Gründungsdarlehen einem Bankkredit in jedem Fall vorzuziehen.

Wichtig

Auch das Gründungsdarlehen ist an die gute Bonität des Darlehensnehmers geknüpft. Bei privaten Zahlungsschwierigkeiten kann der Antrag des Gründungsdarlehens abgelehnt werden.